Protocol of the Session on July 19, 2001

Es gibt allerdings eine Norm; das ist das Strafgesetzbuch. Danach ist das Freisetzen von Radioaktivität eine Straftat. Der Täter war insofern eigentlich genügend gewarnt, und er wusste auch, was er tut. Wir wissen, ohne dass ich das jetzt im Einzelnen schildern will, mit welchem Geschick und mit welcher Raffinesse er vorgegangen ist. Man könnte fast sagen, es hat sich um einen relativ gut belehrten Täter gehandelt.

Das Problem, das Sie angesprochen haben, haben wir in der Tat seit längerer Zeit in unterschiedlichem Maße bei der WAK festgestellt. Deswegen haben wir auch Maßnahmen ergriffen, damit das Problem abgestellt wird. Vom TÜV ist schon die Rede gewesen; wir haben in der Tat einen Gutachter beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Belehrungen eine bessere Qualität bekommen, dass sie besser dokumentiert werden und dass es zu einer Überprüfung nach dem Motto kommt: Habt ihr es auch verstanden? Das ist die Schiene, auf der wir handeln müssen.

Aber ich will das auch einmal so ausdrücken – das ist, glaube ich, ein relativ simpler Hinweis darauf, worum es bei diesem Komplex geht –: Es geht um den Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Wenn Sie wissen, dass im Schnitt aller Beschäftigten innerhalb der WAK die Jahresdosis, die sie an ihrem Arbeitsplatz aufnehmen, bei 20 % des Wertes liegt, den sie maximal aufnehmen dürfen, dann zeigt das, dass der Schutz am Arbeitsplatz – und darauf hat sich das bezogen – in der WAK funktioniert.

Herr Abg. Scheuermann.

Herr Minister, wie hat Ihr Haus die Öffentlichkeit und andere berührte Stellen über diesen Vorgang informiert?

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Sehr spät!)

Wir haben – ich gebrauche einmal ein Wort, mit dem ich etwas zitieren will, was mit einem kritischen Unterton gemeint war, das ich aber bewusst positiv besetzen möchte – „scheibchenweise“ informiert. Wir haben in der Tat scheibchenweise informiert, nämlich in den Scheibchen, in denen wir überhaupt informieren konnten. Wir haben ab sofort informiert, um das einmal exakt zu sagen.

(Minister Müller)

Am 5. Juli haben wir telefonisch die erste Meldung bekommen, dass es sich um eine Kontamination handle. Wir haben am selben Tag die WAK veranlasst, sofort eine Pressemitteilung herauszugeben. Wir haben die WAK dazu veranlasst, am 6. Juli eine Presseinformation herauszugeben. Wir selbst haben in der Folgezeit dann mehrere Presseinformationen herausgegeben, und zwar – jetzt muss ich einmal schauen, ob ich das finde – waren es insgesamt drei. Ich selbst habe ja dann eine Pressekonferenz abgehalten. Wir haben Informationen der auch berührten Stellen aus Rheinland-Pfalz. Wir haben zwei Presseinformationen der Staatsanwaltschaft – also jetzt nicht wir, sondern insgesamt zu dem Komplex gehörend. Mit der größten Selbstverständlichkeit ist von der ersten Stunde an das Bundesumweltministerium informiert worden, ohne dass es einer Aufforderung bedurft hätte – mehrfach, schriftlich oder mündlich.

Ich habe dem Kabinett berichtet. Ich habe von mir aus den Umweltausschuss schriftlich informiert. Ich habe heute im Umweltausschuss des Landtags vorgeschlagen, zu einer Sondersitzung zusammenzukommen, damit ich weiter informieren kann. Wir werden auch in Zukunft informieren.

Der Tatbestand – ich spiele jetzt noch einmal auf das Wort „scheibchenweise“ an –, dass wir hier in Etappen vorgehen, hängt damit zusammen, dass wir vom ersten Moment an in einem völlig offenen und ungewissen Fall informiert haben. Dieser Fall ist bis heute nicht abgeschlossen. Ich weiß nicht, ob wir ihn je wirklich zu Ende werden aufklären können. Deswegen mussten wir einerseits frühzeitig, andererseits aber auch unvollständig informieren.

Es gibt ein ganz einfaches Prinzip, und dieses Prinzip heißt: Alles, was an gesicherten Informationen vorliegt, teilen wir sofort mit. Deswegen geht das in Etappen. Wir haben ja praktisch die Tatsache, dass hier ein Kriminalfall von der ersten Minute an unter Beobachtung der Öffentlichkeit aufgeklärt wird – mit all den Irrungen und Wirrungen, die damit verbunden sein können. Man hat also möglicherweise zunächst einmal nur ein unvollständiges Bild, man kann auch möglicherweise eine falsche Annahme treffen, die sich dann durch die weiteren Ermittlungen aufklärt.

Insofern kann man sagen: Wir hätten uns auch auf den Standpunkt zurückziehen können: „Jetzt warten wir einmal, bis die Geschichte durch ist, und dann teilen wir mit, was herausgekommen ist.“ Wir haben diesen Weg bewusst nicht beschritten. Ich glaube, wir haben ein Maximum an Informationen in alle Richtungen – Landtag von BadenWürttemberg, andere Behörden, Bundesumweltministerium, natürlich auch Öffentlichkeit – geleistet.

Frau Abg. Rastätter, zweite Zusatzfrage.

Herr Minister Müller, ich habe in einem Abgeordnetenbrief vom 10. August 1999 – also bereits zwei Jahre vor diesem Fall – an Sie unter der Überschrift „Notwendige Sicherheit und Sorgfalt beim Abbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe“ schon die Sicherheitsproblematik und die Strahlenschutzproblematik

im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal angesprochen. Sie haben damals geantwortet:

Es ist Aufgabe der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Betriebsgesellschaft mbH, sicherzustellen, dass nur Personal eingesetzt wird, das die gemäß den einschlägigen Vorschriften notwendigen Kenntnisse über einen sicheren Betrieb der Anlage, die möglichen Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Atomgesetz) besitzt. Im Rahmen der Aufsicht in Einzelfällen festgestellte Defizite bei den notwendigen Kenntnissen wurden beanstandet, und es wurden Sonderbelehrungen veranlasst.

Für mich ergeben sich daraus Fragen.

Erstens: Sehe ich es richtig, dass es bereits vor dem jetzt bekannt gewordenen Fall – schon seit vielen Jahren – Probleme mit dem eingesetzten Personal gegeben hat?

Und zweitens: Stellt sich da nicht in Bezug auf die Betreibergesellschaft WAK auch die Frage nach der vom Atomgesetz zu Recht eingeforderten Zuverlässigkeit des Betreibers?

Ich darf zunächst einmal sagen: Es gibt einen bestimmten Vorgang aus dem Jahr 1999, der ja auch seinen Niederschlag in Landtagsdrucksachen gefunden hat. Sie knüpfen noch einmal an demselben Gedanken an wie vorher: Es geht also um die Qualität, den Kenntnisstand und den Selbstschutz des Personals in Bezug auf die Risiken des Arbeitsplatzes, an dem es tätig ist. Ich glaube, ich habe schon vorhin das Nötige dazu gesagt, dass wir – im Ergebnis jedenfalls – feststellen können, dass es sich – auch wenn es immer wieder Schwierigkeiten gegeben hat; das ist wahr; und das sind auch Dinge, die wir permanent verfolgen – um Arbeitsplätze handelt, bei denen die unbeabsichtigte Kontamination bei 20 % dessen liegt, was zulässig wäre. Kein Mensch hat ein Interesse daran, diesen Spielraum auszuschöpfen – das ist klar –, aber die 20 % sind ein Signal dafür, dass im Ergebnis die Sicherungsmaßnahmen, die dafür erforderlich sind, letztlich gegriffen haben. Nichtsdestoweniger sind Information und Belehrung des Personals ein Thema.

Ich muss es aber noch einmal in voller Klarheit und Deutlichkeit unterstreichen: Das ist ein völlig anderes Feld als das Verhalten eines kriminellen Täters, der genau weiß, was er tut. Ich kann dieses Verhalten mit keiner Belehrung der Welt verhindern.

Herr Palmer, bitte.

Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Belastung der Frau mit Cäsium nicht sicher auf die bekannten Gegenstände, den entwendeten Lappen und das entwendete Gläschen, zurückgeführt werden kann. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Auffassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, dass es sich um eine weitere Verseuchungsquelle handeln muss, und wie sind Gerüchte zu bewerten, dass aus der Wiederaufarbeitungsanlage Platintiegel, die cäsiumverseucht sein müssten, verschwunden seien?

Ich lese Ihnen dazu vielleicht auch aus einem kurzen Vermerk vor, der auf diese Frage zielt, weil diese Frage nahe liegend ist, nachdem die Staatsanwaltschaft sich gestern zu dieser Frage geäußert hat. Man muss dabei einfach berücksichtigen: Wir gehen naturwissenschaftlich vor und versuchen anhand von ganz konkreten Messungen im Prinzip in zwei Richtungen zu ermitteln. In jedem Fall geht es um die Kongruenz der Daten aus Objekten, Fundorten und Personen. Stimmen die Spuren, die Intensitäten und die chemischen Elemente überein, oder gibt es Anlass, anzunehmen, dass es vielleicht noch um weitere Objekte geht, die zu entsprechenden Verschmutzungen an Personen oder an Objekten – also Wohnungen, Auto usw. – geführt haben? Das ist die Frage.

Ich sage jetzt erst einmal pauschal: In qualitativer Hinsicht – das, was das Spektrum der Isotope anbelangt – können wir diese Übereinstimmung feststellen, in quantitativer Hinsicht – könnten es mehrere Gegenstände sozusagen gleicher Qualität gewesen sein? – sind wir uns noch nicht ganz sicher, und das ist das, was wir, wie ich vorhin schon einmal erwähnt habe, jetzt durch das Institut für Transurane überprüfen lassen wollen.

Wir bewerten die Cäsium-Inkorporation der betroffenen Frau folgendermaßen: Die Cäsiumbelastung der Frau beläuft sich nach Auskunft des behandelnden Arztes im Forschungszentrum Karlsruhe auf ca. 55 Kilobecquerel, also 55 000 Becquerel. Aufgrund der letzten Ausscheidungsuntersuchungen lässt sich feststellen, dass die Cäsiumbelastung überwiegend aus der Aufnahme in den Magen-DarmTrakt resultiert. Der Anteil des Cäsiums durch Inhalation ist dagegen gering. Dies hat in den ersten Untersuchungen dazu geführt, dass der Cäsiumanteil insgesamt offenbar überschätzt wurde.

Es gibt unterschiedliche Wege, wie das in den Körper kommen kann, und je nachdem, welchen Weg man unterstellt, kann der gefundene Gehalt unterschiedlich interpretiert werden. Wir sind mittlerweile – ich habe das vorhin beschrieben – eben wieder einen Erkenntnisschritt weiter, sind aber noch immer nicht am Ende der Erkenntnisse darüber, wie die Daten zueinander zur Deckung zu bringen sind.

Es lässt sich nunmehr mit Sicherheit feststellen, dass diese Belastung mit den Aktivitäten korreliert, die insbesondere auf dem Wischtuch gefunden worden sind. Die Aktivitäten auf dem Wischtuch waren 2 Megabecquerel Cäsium-137 und ca. 100 Megabecquerel Gesamtalphastrahler, davon 20 Megabecquerel Americium-241. Dies lässt vermuten – wir sind, wie gesagt, in einem laufenden Erkenntnisprozess, deswegen muss ich sagen: dies lässt vermuten –, unter qualitativen Gesichtspunkten sicher, unter quantitativen noch nicht sicher, dass es wahrscheinlich keine weitere so genannte Cäsiumquelle gibt. Diese kann aber auch nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Die Schlussfolgerung daraus ist eigentlich – wenn wir das nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen können, auch nach Untersuchungen, obwohl der Grad der Sicherheit dann sehr viel höher sein wird –, dass wir nach wie vor in einem hohen Maße auf die Aussagen des Täters angewie

sen sind. Man muss ja eines feststellen: Dieser Täter hat nicht nur mit bemerkenswerter Kenntnis und krimineller Energie gehandelt, sondern er hat auch die Tat zunächst in jeder Beziehung abgestritten. Er ist nicht glaubwürdig, und das ist eines der Probleme. Wir bräuchten von ihm Aussagen hinsichtlich des Tatmotivs und des Tathergangs, auch zu der Frage: Hast du sonst noch irgendetwas herausgebracht? Zwei Objekte, zwei Fundstellen; nach langem Hin und Her und inneren Widersprüchen hat er das, nachdem er zunächst alles abgestritten hatte, nach einer Woche intensiven Befragens letztlich zugegeben. Das heißt also, er bleibt auch als Person – und nicht nur sein Körper und die Gegenstände als Messobjekte – für uns eine wichtige Erkenntnisquelle, und man kann nur hoffen, dass wir über ihn und von ihm noch mehr erfahren.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Witzel.

Herr Umweltminister, meine Kollegin Rastätter hat schon auf die Probleme mit dem Fremdpersonal in der WAK hingewiesen. Sie sagten, der Betrieb der Anlage sei eingestellt. Bedeutet das auch, dass ab sofort vorübergehend auf Fremdpersonal verzichtet wird, oder ist trotzdem noch Fremdpersonal in der Anlage tätig?

Der Betrieb ist eingestellt, das heißt, im Moment findet gar nichts statt. Die Frage, inwieweit Fremdpersonal in Zukunft eine Rolle spielt, wird man zu erörtern haben.

Ich will klar unterstreichen: Fremdpersonal ist nicht automatisch von geringerer Qualität und von geringerem Kenntnisstand, sondern das ist eine Frage, die sich als eine Komponente unter vielen möglichen Maßnahmen stellt. Es gibt technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, es können auch personelle Maßnahmen sein. Welches Instrumentarium man letztlich wählt, um zu einer Sicherheitserhöhung zu kommen, ist eine Frage, die wir entscheiden müssen, und wir haben zu entscheiden, an welchen anderen Stellen, ob es Forschungseinrichtungen sind, ob es Kernkraftwerke sind, ob es Krankenhäuser sind, die mit Nuklearmaterial umgehen, wir zu handeln haben. Im Moment ist der Betrieb, wie gesagt, eingestellt.

Zusatzfrage, Herr Hauk.

Herr Minister, gab es oder gibt es in der WAK noch Spaltprodukte, denen auch ein Marktwert zukommt?

Nein. Selbst die Atomsuppe, sozusagen das Schlimmste, was in der Anlage drin ist – diese 80 000 Liter hochradioaktiven spaltbaren Materials; das sind ja Abfallprodukte aus der früheren Wiederaufarbeitungstätigkeit, die seit zehn Jahren abgeschlossen ist, und seit 1996 wird demontiert –, ist kein handelbares Material, geschweige denn das, was hinausgegangen ist. Hier handelt es sich um Stäube, die durch Wischtücher am Boden, an Luftfiltern oder wo auch immer aufgenommen worden sind, und um dieses ominöse Fläschchen, von dem vorhin schon die Rede war. Alles das ist nicht geeignet, um damit irgendeinen Nutzen im Sinne von handel

(Minister Müller)

bar, verkäuflich oder was auch immer zu stiften. Allenfalls ist es dazu geeignet, andere Menschen zu schädigen, sei es direkt, also beispielsweise körperlich, sei es indirekt, beispielsweise durch eine Erpressungshandlung oder was auch immer. Aber ein handelbares Material ist nicht vorhanden.

Im Übrigen muss man eines feststellen: Das, was man umgangssprachlich leichthin als „Atomsuppe“ bezeichnet – ich bitte um Verständnis, aber dieser Begriff hat sich einfach eingebürgert –, wird erstens zusätzlich noch einmal ganz anders geschützt als die Materialien, um die es hier ging und die in einem anderen Bereich gefunden worden sind. Das Material schützt sich aber auch, zweitens, selber dadurch, dass es so hochradioaktiv ist, dass der Zutritt eines Menschen innerhalb von wenigen Minuten zu dessen Tod führen würde.

Zusatzfrage, Herr Abg. Walter.

Herr Minister, im Jahresbericht des Bundesamts für Strahlenschutz für 1999 wurde ein Vorfall in der WAK geschildert. Darin heißt es wörtlich in schönstem Beamtendeutsch:

Es gibt dort Mängel in der Sicherheitskultur, da eine Häufung menschlicher Fehler durch alle beteiligten hierarchischen Organisationen vorlag.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Betreibergesellschaft zunächst versuchte, diesen Vorfall herunterzuspielen, indem sie eine falsche Bewertung abgab. In einem Gutachten des TÜV wurde später eine höhere Bewertung des Falls vorgenommen. Meine Frage an Sie: Trifft das zu, und wie bewerten Sie das?

Sie spielen auf einen Fall aus dem Jahr 1999 an, den ich konkret nicht kenne. Ich bitte um Verständnis. Aber die WAK hat eine relativ lange Geschichte, und ich kann jetzt nicht alle meldepflichtigen Ereignisse rekonstruieren.

Ich kann Ihnen zum Thema „meldepflichtige Ereignisse der WAK“ aber generell Folgendes sagen:

In dem Sektor, aus dem hier bundesweit insgesamt gemeldet wird, hat die WAK – ich sage es in Anführungszeichen – eine „führende“ Stellung. Das heißt, die meisten Meldungen aus diesem Sektor kommen in der Tat aus der WAK. Das ist richtig. Aber das hängt damit zusammen, dass die WAK ein Betrieb ist – übrigens: die meldepflichtigen Ereignisse sind von meldepflichtigen Ereignissen in Kernkraftwerken getrennt dargestellt –, bei dem im Unterschied zu den Betrieben, die sonst noch unter diese Kategorie fallen, gearbeitet wird, demontiert wird. Der Aufwand ist sehr viel höher, und damit ist die Störanfälligkeit potenziell sehr viel höher. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Ereignisse dort stattfinden.

Die Ereignisse, die von uns gemeldet werden und dann dem Bundesumweltministerium überstellt werden – es nimmt die Dinge in seinen Bericht auf; die Berichte liegen ja auch öffentlich zugänglich vor –, schildern, wenn ich es richtig im Kopf habe, ausnahmslos – aber ich bitte, mich darauf nicht festzulegen, denn das sind ja viele Jahresbe

richte; es kann auch sein, dass es einmal anders ist –, jedenfalls aus den letzten beiden Jahren nur Ereignisse der untersten Ereignisschwelle.