Protocol of the Session on November 10, 2004

(Abg. Drexler SPD: Ja!)

Dies alles zeigt: Nicht nur die Länder sind betroffen, sondern insbesondere auch der Bund selbst muss ein hohes Interesse daran haben, den notwendigen Prozess der Erneuerung der bundesstaatlichen Ordnung voranzutreiben.

Wir haben deshalb an die Arbeit der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung die Erwartung gerichtet, dass der notwendige Prozess einer Renaissance des Föderalismus endlich Fahrt aufnimmt, damit ein Prozess eingeleitet werden kann, der den heutigen Zustand eines Föderalzentralismus – wie Robert Leicht es bezeichnet hat – aufbricht und überwindet, und damit der Föderalismus in Deutschland in Richtung eines Wettbewerbsföderalismus weiterentwickelt wird.

Allerdings haben wir immer noch Zweifel, inwieweit insbesondere die Bundesregierung erkannt hat, dass die Erneuerung des Föderalismus kein Thema der Länder oder gar der Länderparlamente allein ist. Sie ist auch nicht allein ein Thema im Hinblick auf die Rücknahme schleichender Kompetenzaushöhlung und Entmachtung der Länder, ebenso wenig wie allein ein Thema im Kampf gegen den Bedeutungsverlust der Landtage, sondern sie ist eine staatspolitische Notwendigkeit auf allen Ebenen des Staatsaufbaus in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir haben die Hoffnung auf einen positiven Abschluss der Beratungen der Föderalismuskommission noch nicht aufgegeben. Auf die Aussagen allerdings, die in den letzten Wochen von etlichen Mitgliedern der Bundesregierung zu hören waren, kann sich diese Hoffnung nun wahrlich nicht stützen.

Deutschland verdankt seine kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Leistungen doch nicht bürokrati

scher und zentralistischer Einförmigkeit, sondern einer Tradition staatlicher und kultureller Vielfalt. Wir wollen erreichen, dass Politik in Deutschland wieder stärker auf der Anerkennung dieser Vielfalt, auf Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Wettbewerb beruht.

Es geht in der Tat um eine Richtungsentscheidung. Die Erneuerung des Föderalismus hin zu einem Wettbewerbsföderalismus ist das Gebot der Stunde. Ich erinnere an das leidenschaftliche Plädoyer, das Robert Leicht in diesem Haus für einen Wettbewerbsföderalismus gehalten hat. Er hat wörtlich gesagt:

Föderalismus dient eben nicht nur der Kontrolle und Bändigung der Macht, sondern zugleich auch... der Stimulierung... von Politik, und zwar durch den Wettbewerb um die jeweils bessere Lösung.... Ein wettbewerbshemmender Föderalismus bringt sich selbst und das ganze Land nach und nach um Lebenskraft und politische Kreativität.

(Beifall des Abg. Hofer FDP/DVP)

Weiter sagt er als Antwort auf die immer wieder gestellte Frage, wie es sich denn in einer solchen Ordnung mit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verhielte – ich zitiere –:

Wenn der Wettbewerb wirklich funktioniert, stellt sich die Einheitlichkeit nach und nach und vielleicht sogar schneller als anders schon von selbst ein, nämlich durch die Überzeugungskraft der besseren Lösung.... Wenn der Wettbewerb funktioniert, dann kann es sich der zunächst Unterlegene nämlich gar nicht leisten, an der Ursache seiner Unterlegenheit... festzuhalten. Das kann er nämlich nur, wenn er andere zum Zahlmeister seiner Unterlegenheit machen kann.

Wenn dies so ist, wie Robert Leicht sagt – ich bin überzeugt davon, dass dies so ist –, dann werden alle staatlichen Ebenen von einem Prozess der Erneuerung des Föderalismus profitieren, und profitieren werden vor allem die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

Vor diesem Hintergrund, Kollege Drexler, ist es bedauerlich – wir wissen es –, dass die folgende Forderung aus den Verhandlungen ausgeschlossen ist. Aber ich glaube, wir dürfen sie nicht zum Tabu erklären: Die Länderneugliederung und auch eine grundlegende Neuordnung der Finanzverfassung müssen Thema bleiben. Wir dürfen dies nicht zum Tabu machen. Ich verweise noch einmal auf die Aussage von Robert Leicht. Der Länderfinanzausgleich führt doch genau dazu, dass andere zum Zahlmeister gemacht werden können. In allen Bereichen müssen wir über Tendenzen hin zu einer Übernivellierung reden, weil das natürlich langfristig dem Gedanken eines Wettbewerbsföderalismus genau zuwiderläuft, auch wenn es jetzt in diesen Verhandlungen nicht Thema sein kann.

(Abg. Drexler SPD meldet sich zu einer Zwischen- frage. – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, mich da weiterfahren zu lassen.

(Heiterkeit – Abg. Drexler SPD: Wohin?)

Ich lasse nachher eine Nachfrage zu.

Wir unterstützen einen deutlichen Abbau der Zustimmungsvorbehalte des Bundesrats, wenn den Ländern substanzielle Kompetenzen übertragen werden. Wir plädieren mit Nachdruck für eine klare Trennung der Kompetenzen von Bund und Ländern. Das so genannte Zugriffsrecht halten wir für keine gute Lösung. Das Argument, kleinere Länder fühlten sich durch ein zu hohes Maß an eigenen Gestaltungsmöglichkeiten überfordert, weist eher auf die in den Beratungen ausgeklammerte Notwendigkeit einer Länderneugliederung hin. Eine generelle Regelung jedenfalls, die das Zugriffsrecht anstelle einer echten Entflechtung von Kompetenzen setzt, ist für uns nicht denkbar.

Wir haben schon öfter darüber diskutiert, was Wettbewerbsföderalismus im Bereich von Bildung und Wissenschaft bedeuten muss. Wir brauchen keine Rahmenkompetenz des Bundes für den Hochschulbereich, und mit Ausnahme der Forschungsförderung – da sind wir völlig einig mit dem, was der Herr Ministerpräsident gesagt hat – brauchen wir auch die Gemeinschaftsaufgaben im Bildungsbereich nicht, weder beim Hochschulbau noch bei der Bildungsplanung.

Wir brauchen einen Durchbruch beim Abbau von Mischfinanzierungen. Auch da besteht Konsens. Jede Form von Mischfinanzierung schränkt die politische Entscheidungsfreiheit ein, führt zu Fehlanreizen und zu überflüssigem bürokratischem Aufwand. Die Länder können – eine entsprechende Mittelausstattung vorausgesetzt – in Eigenverantwortung sehr viel besser die notwendigen Prioritäten setzen, und sie sind für diese in Eigenverantwortung getroffenen Entscheidungen dann auch den Bürgerinnen und Bürgern ihres Landes verantwortlich.

Die Mitwirkung der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union nach Artikel 23 des Grundgesetzes darf nicht angetastet werden. Dass die Vertretung der deutschen Interessen effektiver organisiert werden muss, ist wohl nicht zu bestreiten. Der Nachweis aber, dass dies durch die Vorschriften des Artikels 23 behindert würde, muss erst geführt werden, bevor an eine Änderung dieses Artikels zu denken ist.

Ich hoffe sehr, dass es möglich sein wird, den Diskussionsprozess der Föderalismuskommission doch noch zu einem guten Abschluss zu bringen, der den Zielen Rechnung trägt, mit denen dieser Prozess auf den Weg gebracht worden ist. Diesen Erneuerungsprozess entschlossen anzugehen erfordert Mut, und wie bei jedem Veränderungsprozess war es zu erwarten, dass sich zu jedem Detail zahllose Bedenkenträger zu Wort melden. Sie dürfen aber nicht das letzte Wort behalten. Die Anforderungen, die von außen an die Arbeit der Föderalismuskommission gestellt wurden, waren ohnehin weit höher gesteckt. Ich erinnere nur an den Appell, den Roman Herzog und Jutta Limbach vor wenigen Wochen im Namen des Konvents für Deutschland an die Föderalismuskommission gerichtet haben.

Auch wir sind grundsätzlich davon überzeugt, dass es richtig ist, jeder Ebene des Staatsaufbaus – dem Bund, den Ländern und den Kommunen – ihre eigene Steuerhoheit zuzuweisen. Warum soll es nicht möglich sein, auch hier zu Wettbewerbsverhältnissen zu kommen, indem jede Ebene selbst die Verantwortung für die von ihr erhobenen Steuern

bekommt? Deswegen sind wir überzeugt, dass es richtig ist, auch das Thema „Finanzausgleich und Länderneugliederung“ nicht davon zu lösen. Wir wissen zwar, dass das momentan nicht durchsetzbar ist, Herr Kollege Drexler, aber wir werden das trotzdem nicht zum Tabu erklären, sondern weiter für unsere Überzeugungen werben.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns im Zieleinlauf der Föderalismuskommission. Wir hoffen, dass es kein totes Rennen wird, an dessen Ende der kleinste gemeinsame Nenner womöglich noch als großer Erfolg verkauft wird. Für diesen Fall hielten wir es für ehrlicher und besser, dann das Scheitern dieser Kommission zu konstatieren und auch einzugestehen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Ohne dieses Scheitern herbeireden zu wollen, könnten wir Liberale uns vorstellen, nach der Bundestagswahl 2006 einen Konvent für Föderalismus einzuberufen. Modell für einen solchen Konvent könnte für uns der Europäische Konvent sein. Immerhin hat man es dort geschafft – unser Ministerpräsident war maßgeblich daran beteiligt –, dass trotz der verschiedensten Interessen eine europäische Verfassung erarbeitet und verabschiedet worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann wird es doch wohl auch in Deutschland möglich sein, unabhängig von aktuellen Machtfragen und Machtverhältnissen mit ausgewählten Frauen und Männern – wir wissen schon, an wen wir da denken –

(Abg. Drexler SPD: Aha!)

ein Modell zur Struktur des Föderalismus zu erarbeiten. Vielleicht gelingt es ja bis dahin, die durchaus ernst zu nehmenden Vorbehalte, zum Beispiel in Fragen der Beamtenbesoldung und -versorgung, oder die Ängste der Liga der Wohlfahrtsverbände bezüglich einer – ich möchte es einmal so nennen – „Solidarität nach Kassenlage“, die da drohe, in konstruktiven Debatten aufzugreifen, nicht im Gegeneinander, sondern im Miteinander auszuräumen und damit dann den Boden für eine echte Föderalismusreform vorzubereiten, die diesen Namen dann auch wirklich verdient.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kretschmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir können im Grundsatz eine Übereinstimmung der Arbeit, die Kollege Drexler und ich für die Bank der Länderparlamente machen, und der Arbeit, die Ministerpräsident Teufel in der Föderalismuskommission für das Land Baden-Württemberg macht, feststellen. Ich finde es eigentlich erfreulich, dass wir zum Abschluss Ihrer politischen Karriere, Herr Ministerpräsident, heute ein Thema haben, bei dem wir uns einmal einig sind und nicht streiten müssen.

Ich möchte noch einmal die bedeutenden Oberziele benennen. Denn diese muss man immer vor Augen haben, weil

man bei einer solchen Arbeit sonst leicht von den Fachpolitiken eingemauert wird. Wir können aber nur dann, wenn wir klare Oberziele haben, denen andere Fragen untergeordnet werden, überhaupt zu einem Erfolg kommen.

Das erste Oberziel ist Bürgernähe. Wir müssen klären, wie wir den Föderalismus bürgernäher machen können.

Dazu ist – zweitens – Transparenz notwendig. Dass der Föderalismus inzwischen so wenig populär ist, dass die ganze Debatte auf so wenig Aufmerksamkeit stößt, zeigt schon, dass ein Großteil unserer Bürgerschaft resigniert hat, weil er gar nicht mehr in der Lage ist, das System des deutschen Föderalismus zu durchschauen. Das können bei uns ja nur noch Fachleute. Deswegen ist es wichtig, Transparenz herzustellen, sodass alle wieder wissen, wer wofür zuständig ist und wer für welche Entscheidung die Verantwortung trägt. Nur dann, wenn dies klar ist, können die Bürger auch wieder motiviert sein, zu den Wahlen zu gehen.

Drittens geht es auch um die Handlungsfähigkeit der einzelnen staatlichen Ebenen und um die Aufhebung von Blockaden. Es macht doch keinen Sinn, wenn die Bürgerschaft eine rot-grüne Regierung wählt, diese Regierung aber in den meisten Fragen durch eine andere Mehrheit im Bundesrat blockiert wird. Da sagen sich die Leute doch zu Recht: „Warum soll ich eigentlich noch zur Wahl gehen, wenn meine Stimme gar keine Rolle spielt, weil die Politiker sowieso alles unter sich ausmachen?“ Deswegen brauchen wir die klare Handlungsfähigkeit der einzelnen Ebenen, ihre Verantwortlichkeit und ihre Eigenständigkeit.

Das sind die Oberziele. Das heißt, die Reform muss in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern nutzen und nicht der Politik selbst. Das müssen wir vielleicht doch in der Schlussphase deutlich machen: Es geht hier um Demokratie. Es geht darum, dass, wenn Menschen wählen, sich diese Wahl auch tatsächlich auswirkt und dass die Wahlen für eine Ebene Wahlen für genau diese Ebene und nicht für eine andere Ebene sind. Es kann nicht sein, dass irgendein Kommunalpolitiker in Kiel dafür bestraft wird, dass den Leuten die Politik des Bundeskanzlers nicht gefällt. Das ist ja ein Prozess, denn wir immer stärker erleben. Wenn wir diese Reform erfolgreich hinter uns bringen, dann werden Landtagswahlen wieder echte Landtagswahlen sein, weil der Schwerpunkt der Wahlentscheidung das Land betrifft und nicht die Frage, welcher Ministerpräsident im Bundesrat wie operiert.

Gerade für die Landtage muss also klar sein, dass nur dann, wenn wir wieder eigenständige Gesetzgebungskompetenzen gewinnen, auch unsere Einflussmöglichkeiten und unsere Bedeutung wieder zunehmen. Das ist also ein klares Plädoyer für ein Trennmodell. Nur wenn wir ein solches Trennmodell haben, gewinnen die Parlamente. Ich möchte noch einmal hervorheben: Dabei gewinnen nicht nur die Landtage, sondern dabei gewinnt auch der Bundestag.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: So ist es!)

Die Parlamente der Republik insgesamt sind die Gewinner solch einer Reform, weil dann dieser „Exekutivföderalismus“ geschwächt wird und die Entscheidungen von Parlamenten tatsächlich so gelten, wie sie auch getroffen wurden, und nicht in irgendwelchen Vermittlungsrunden verramscht

werden. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, noch einmal die enge Zusammenarbeit mit den Bundestagsfraktionen der Parteien zu suchen. Nur sie sind der Garant dafür, dass wir zu einem Erfolg kommen.

Wir können nicht erwarten, dass die Bundesexekutive ein hohes Interesse an grundlegenden Reformen hat. Das hat sie auch bisher nicht gezeigt. Deswegen sind wir in der günstigen Situation, dass diejenigen, die davon profitieren – nämlich der Bundestag –, letztlich auch entscheiden. Da hat sich meiner Meinung nach die Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg sehr bewährt. Ich möchte noch einmal allen Beteiligten dafür danken und möchte sagen, dass es richtig Spaß macht, in einem Gremium auch einmal andere Fronten zu haben als die üblichen Parteigrenzen.

Worum geht es bei der Reform? Im Kern geht es um drei Bereiche:

Erstens: Die Länder müssen Bildungsstaaten sein, weil das schon jetzt ihre Kernkompetenz ist. Aus diesem Bereich sollte sich der Bund weitgehend zurückziehen. Die Ausnahme ist schon genannt worden, nämlich die Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der wissenschaftlichen Forschung“, die aus übergeordneten Gesichtspunkten als Gemeinschaftsaufgabe bestehen bleiben muss. Aber ansonsten wird das, glaube ich, das große, attraktive Paket sein, dass die Länder vom Kindergarten bis zur Habilitation vollständig für die Bildung zuständig sind.

Zweitens geht es um ein eigenes Dienstrecht. Gott sei Dank besteht in der Kommission weitgehend Konsens darüber, dass den Ländern ein eigenes Dienstrecht zukommt und dass lediglich Statusfragen des Beamtenrechts beim Bund bleiben.

Ich möchte hier aber auch eine Differenz zu Ihnen, Herr Ministerpräsident, deutlich machen, die mir nicht unwichtig erscheint und die ich mir auch schwer erklären kann: Wenn wir das Dienstrecht bekommen, zugleich aber der Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums bestehen bleibt, dann frage ich mich, ob wir von diesem Übergang des Dienstrechts vom Bund auf die Länder eigentlich sehr viel haben.

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, auf die der Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verweist, stammen aus der Weimarer Republik. Ich bitte Sie! Was sollen wir mit solchen Grundsätzen heute in einer modernen Gesellschaft und Verwaltung anfangen? Ich appelliere noch einmal eindringlich an Sie. Denn nach dem, was ich höre, sind es ja vor allem Sie, Herr Ministerpräsident, und Ministerpräsident Stoiber, die sich dagegen wehren, dass dieser Artikel 33 Abs. 5 geändert wird. Seien Sie bitte bereit, diesen Artikel wenigstens aufzulockern, sodass wir zu der Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums wenigstens hinzufügen: „und der Grundsätze einer modernen Verwaltung“, damit wir unser Dienstrecht wirklich so frei gestalten können, wie wir es für unsere Schulen und Hochschulen und die öffentliche Verwaltung brauchen.

Wir hatten erst kürzlich im Finanzausschuss nicht wenige Punkte, die gezeigt haben, dass uns mit dem Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zu enge Grenzen in der Gestaltung unseres eigenen Dienstrechts gesetzt sind. Deswegen