Sie um 12 Uhr. Wir bekamen ihn um 11 Uhr. Die Landtagsverwaltung hat ausdrücklich die Uhrzeit mit vermerkt.
Um halb zwölf Uhr hatten wir ein Fachgespräch, konnten also im Arbeitskreis diesen Antrag gar nicht mehr beraten. Wissen Sie, wie die Ausschussberatung lief?
Sie sind ja nicht mehr im Schulausschuss, wissen aber immer über alles am besten Bescheid. Das ist mir schon klar. – Wissen Sie, wie die Ausschussberatung lief? Wir hatten Fragen an die Verfasser dieses Änderungsantrags zu unserem Gesetzentwurf, an die Kollegen der CDU und der FDP/DVP. Auf unsere Fragen konnten die Verfasser keine Antwort geben.
Selbstverständlich musste dann die Regierung antworten. Es war also keine ordentliche Beratung möglich. Deswegen haben wir uns als Fraktion geweigert, im Ausschuss an der Abstimmung über Ihren Änderungsantrag teilzunehmen, weil ein solches Verfahren, wie Sie es praktiziert haben, jedem parlamentarischen Brauch widerspricht. Das ist die Art und Weise, wie Sie im Parlament mit der Opposition umgehen. Das lassen wir uns nicht bieten.
Ich schlage vor, über beide Punkte gleichzeitig abzustimmen. Zunächst geht es um die Abkürzung der Frist zwischen Erster und Zweiter Beratung nach § 50 der Geschäftsordnung. Zweitens geht es darum, dass wir die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/3608 nach § 78 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die heutige Tagesordnung setzen.
Wer für diese beiden Anträge ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Es ist mehrheitlich so beschlossen. Die Frist ist abgekürzt, und der Punkt wird auf die heutige Tagesordnung gesetzt.
(Abg. Hauk CDU: Als neuer Tagesordnungs- punkt 3! – Abg. Drexler SPD: Als Punkt 12! Dann müsst ihr wenigstens alle dableiben! – Heiterkeit)
Es wurde beantragt, diesen Punkt als neuen Punkt 3 auf die Tagesordnung zu setzen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Punkt wird also als neuer Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen.
(Abg. Hauk CDU: Ich habe fünf Minuten bean- tragt, Herr Präsident! – Abg. Drexler SPD: Drei Minuten, gestaffelt, wären besser!)
Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung – Sprachförderung im Vorschulalter – Drucksache 13/2883
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort fünf Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war gestern Abend bei einer Veranstaltung in Ulm. Dort hat mir eine Schulleiterin von einem ihrer Schüler berichtet, einem 15-jährigen Hauptschüler türkischer Abstammung, der sich in seinem letzten Schuljahr befindet und ein Sprachniveau hat, bei dem schon jetzt deutlich ersichtlich ist, dass er weder auf dem Ausbildungs- noch auf dem Berufsmarkt eine Chance haben wird. Dieser Junge ist kein Einzelfall. Deshalb ist das Thema Sprachförderung und die Notwendigkeit, Kinder von Anfang an bestmöglich beim Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen, eine der zentralen Bildungsherausforderungen dieses Landes.
Bisher kommt die Landesregierung dieser bildungspolitischen Herausforderung nur sehr unzureichend nach. An Zahlen möchte ich Ihnen deutlich machen, welcher Handlungsbedarf hier wirklich besteht.
Nach Aussage der Landesregierung tritt jedes vierte Kind in Baden-Württemberg mit einer verzögerten Sprachentwicklung in der Schule an. Meine Damen und Herren, um Ihnen das in Zahlen deutlich zu machen: Das sind bei insgesamt 350 000 Kindern im Kindergartenalter 87 500 Kinder in Baden-Württemberg, die ihre schulische Bildungslaufbahn mit schlechten Startchancen antreten. Das ist ein unhaltbarer Zustand!
Die Landesregierung selbst schreibt – und diese Haltung unterstützen wir nachdrücklich –, dass Sprache der Schlüssel zur Bildung, zur beruflichen, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Integration ist. Aber welche Handlung lassen Sie denn dieser Erkenntnis folgen? Sie kündigen an, es werde jetzt eine ganzheitliche Sprachförderung geben. Der Ministerpräsident hat bereits im Juli des Jahres 2002 den Kommunen versprochen, das Land werde sich daran beteiligen. Was bieten Sie jetzt in diesem wichtigen Bereich? Sie bieten ein Alibiprogrämmchen der Landesstiftung, das viel zu spät ansetzt und viel zu wenige Kinder erreicht.
Von den 87 500 Kindern, die Sie erreichen müssten, denen Sie helfen müssten, erreichen Sie noch nicht einmal jedes siebte Kind.
Nur 11 000 Kinder haben Sie erreicht. Sie setzen im letzten Jahr vor der Schule an, obwohl Ihnen alle Anhörungen, auch hier in diesem Haus, zeigen und alle Wissenschaftler sagen, dass die beste Zeit, Kinder zu fördern, der Start der Kindergartenzeit ist, weil es genau zwischen dem dritten und dem vierten Lebensjahr ein Fenster in der Sprachentwicklung gibt, das die bestmögliche Sprachförderung gewährleistet. Genau diese Zeit lassen Sie aber verstreichen, indem Sie bisher ausschließlich auf das zu spät einsetzende Programm der Landesstiftung setzen. Das ist der falsche Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können es uns als ein Land, das fundamental auf das angewiesen ist, was in den Köpfen der Menschen ist, schlichtweg nicht leisten, dass ein Viertel eines Kinderjahrgangs ihre Bildungspotenziale nur unzureichend ausnützen und deshalb mit schlechten Chancen in ihre zukünftige Bildungslaufbahn hineinlaufen. Wir können es uns nicht leisten, die Bildungspotenziale bei 25 000 Kindern pro Jahr nicht auszuschöpfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können uns das bei keinem einzigen Kind leisten, und deshalb muss die Landesregierung bei dieser Aufgabe endlich einmal vorangehen und ein Konzept vorlegen, das dieser Herausforderung gerecht wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Immer, wenn wir hier über das Thema Sprachförderung reden, stellen wir drei Dinge fest. Erstens: Die Sprache spielt die zentrale Rolle für die Entwicklungschancen eines Kindes. Zweitens: Je später mangelnde Sprachfähigkeit behandelt wird, desto schwerer ist es. Und drittens: Lern- und Entwicklungsprozesse müssen nicht nur möglichst früh beginnen, sondern müssen vor allem in den Familien gefördert werden. Erzieherinnen und Lehrer können nur schwer das nachholen, was in den Familien versäumt wird. Daher brauchen wir eine aktive Rolle der Eltern bei der Entwicklung der Sprachfähigkeit ihrer Kinder.
Wir brauchen eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller, die für die Erziehung und Bildung von Kindern Verantwortung tragen. Wir brauchen ein durchgängiges Konzept, das Vorhandenes aufgreift, vernetzt und weiterentwickelt. Ein solches Konzept zur ganzheitlichen Sprachförderung im vorschulischen Bereich wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe entwickelt.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden in den „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder“ integriert. Dabei spielt die Sprachförderung eine zentrale Rolle.
Auch die neue Konzeption der Erzieherinnenausbildung hat diesen wichtigen Bereich aufgegriffen und bei der Sprachförderung, der Entwicklungsdiagnostik und der Integration einen Schwerpunkt gesetzt. Ferner wurde der Bildungsauftrag ausdrücklich in das neue Kindergartengesetz aufgenommen und die ganzheitliche Sprachförderung besonders hervorgehoben.
Damit ist doch klar: Kinder müssen vom Eintritt in den Kindergarten an altersgerecht und individuell in ihrer Sprachentwicklung gefördert werden. Durch die intensive Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule werden Schwächen rechtzeitig erkannt und wirksame Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet und sinnvoll fortgeführt. Wir haben den „Schulanfang auf neuen Wegen“. Er ist ein Markenzeichen und ein wertvolles Projekt, das individuelle Lernentwicklungen berücksichtigt und auf die unterschiedlichen Fähigkeiten einzelner Kinder eingeht. Damit gelingt der Einstieg in die Schullaufbahn, und die Startchancen der Kinder werden frühzeitig verbessert.
Dieses frühzeitige Handeln, meine Damen und Herren, ist sehr, sehr wichtig. Immer wieder ist zu hören – und das ist uns allen klar –: Je später man mit der Sprachförderung anfängt, umso schwieriger, umso langwieriger wird es. So ist es nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, den Kindern frühzeitig zu helfen.
Es ist auch ein Gebot der Wirtschaftlichkeit und dient der Schonung der öffentlichen Ressourcen, wenn wir so frühzeitig wie möglich an individuelle Sprachprobleme herangehen.