Sie haben gesagt, seit dem Rundfunkurteil von 1994 sei schon so viel Zeit vergangen, dass sich die Landschaft inzwischen längst geändert habe. Fakt ist aber – daran hat sich nichts geändert –, dass das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als konstitutives Ele
ment der dualen Rundfunkordnung bezeichnet hat und sogar noch weiter gegangen ist und gesagt hat, es müsse zunächst einmal ein funktionierendes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem geben, bevor privater Rundfunk veranstaltet werden könne.
Daran hat sich doch eigentlich nichts geändert. Insofern kann man die Gültigkeit und Bewertung dieses Rundfunkgebührenurteils heute durchaus weiterführen.
Herr Palmer, Sie haben zu Recht – das habe ich auch getan – die Begründung, die Herr Stadelmaier formuliert hat, zitiert; auch ich habe daraus zitiert. Sie haben aber nicht zitiert, was der Vorsitzende der KEF daraufhin geantwortet hat. Das möchte ich nun meinerseits zitieren:
Zwar beziehen sich die Länder auf § 7 Abs. 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags und stellen auch Erwägungen zur angemessenen Belastung der Gebührenzahler an. Sie beziehen in diese Betrachtung dann allerdings die Selbstverpflichtung der Rundfunkanstalten und die Forderung nach einer teilweisen Weiterveräußerung von Sportrechten ein und bewerten diese Position mit einem Absenkungsbetrag von 10 bzw. 6 %. Die Anstalten haben ihre Selbstverpflichtungserklärung nicht mit Einsparungsbeträgen belegt, die über die in dem 14. Bericht einbezogenen Auflagen der KEF hinausgehen würden. Für uns sind daraus auch keine zusätzlichen Einsparungen erkennbar,
wie wir der Arbeitsgruppe „Selbstverpflichtung“ der Rundfunkkommission in ihrer Sitzung vom 12. 8. dargelegt haben.
Er zieht daraus den Schluss, dass dieses eben – und darauf habe ich vorhin abgehoben – keine Begründung, vor allem keine nachvollziehbare Begründung sei. Da müssen Sie schon eine Antwort geben, wie Sie das machen. Denn das ist Verfassungsvorgabe.
Verehrte Frau Kollegin Kipfer, sehen Sie eigentlich keinen Konflikt darin, dass Sie als Mitglied des Rundfunkrats des SWR selbstverständlich die Interessen der Anstalt vertreten müssen, dass Sie aber gleichzeitig als Abgeordnete die Interessen der Gebührenzahler zu vertreten haben?
Wenn Sie sich einmal umfassend informieren würden und die entsprechenden Gutachten lesen würden, dann würden Sie erkennen, dass die subjektiven Interessen eines einzelnen Gebührenzahlers überhaupt keine Relevanz in dieser Diskussion haben, Herr Theurer. Bitte informieren Sie sich!
Ich komme jetzt noch auf einen ernsthaften Punkt. Vielleicht, Herr Palmer, können Sie dazu auch noch etwas sagen.
Natürlich hat Ministerpräsident Beck die Verpflichtung, in der Rundfunkkommission einen Kompromiss herbeizuführen. Aber wenn man darüber nachdenkt, muss man erkennen, dass jemand, der auf jeden Fall einen Kompromiss herbeiführen will, in gewisser Hinsicht erpressbar ist. Ich gebe zu bedenken, ob dies hier nicht der Fall ist, nämlich seitens der privaten Rundfunkveranstalter, die seit Jahren – bis heute – eine Kampagne gegen die so genannte Zwangsgebühr führen.
(Abg. Fleischer CDU: Redezeit! – Abg. Alfred Haas CDU: Abschalten! – Abg. Schebesta CDU: Ihre Redezeit ist schon lange vorbei! – Weitere Zu- rufe von der CDU)
Wenn Sie in den letzten Tagen das Jugendprogramm bigFM gehört haben, konnten Sie erleben, wie dort ohne Rücksicht zugunsten der Privaten und gegen die Rundfunkgebühr getrommelt wird.
Das ist ein solcher Fall, der sich hier niederschlägt. Denn durch diesen Sündenfall – ich nenne es so – –
Frau Präsidentin, ich hatte zunächst einmal fünf Minuten Redezeit für die Begründung unseres Antrags und dann weitere fünf Minuten Redezeit, und die sind noch längst nicht vorbei.
Noch ein paar Sätze. Ich weiß ja, dass Sie gerne zum Parlamentarischen Abend gehen wollen. Leihen Sie mir noch zwei Minuten lang Ihr Ohr, bitte.
Dieses Verfahren wird so, wie das jetzt gemacht wird, nachhaltige Folgen für künftige Gebührendebatten haben.
Es entsteht ein Schaden für das duale System und ein Schaden für die KEF und in der Folge auch in Brüssel ein Schaden für die Situation der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das wissen Sie so gut wie ich.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3595, und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3612.
Meine Damen und Herren, wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3612, ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –