Protocol of the Session on October 6, 2004

Dabei bleibt es. Aber nun muss man natürlich sagen, dass die Rundfunkresolution des SWR vom 24. September dieses Jahres noch gar nicht die Position berücksichtigt hat, die die Länder auch nach der Anhörung von ARD und ZDF und nach der Anhörung der KEF gegenüber den Anstalten und gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert und als Beschlusstext für die morgen und übermorgen stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt haben.

Deshalb will ich in aller Sachlichkeit einfach einmal begründen und darstellen, wie der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Stadelmaier – RheinlandPfalz führt seit Jahrzehnten den Vorsitz in der Rundfunkkommission und vertritt, wie wir auch, in aller Regel moderate Auffassungen in der rundfunkpolitischen Diskussion, fängt links und rechts immer wieder irgendwelche Abweichler ein; Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind auch gemeinsame Staatsvertragsländer des SWR –, für die Rundfunkkommission der Länder die Abweichungen vom Vorschlag der KEF begründet. Denn das ist ja die einzige Möglichkeit, wie wir von den 1,09 €, die die KEF vorgeschlagen hat, abweichen können.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Richtig!)

Diesen Spielraum hat uns übrigens Karlsruhe gelassen. Wenn Sie einmal die Leitsätze des Karlsruher Urteils von 1994 anschauen, dann sehen Sie, dass darin ausdrücklich steht, dass die soziale Angemessenheit ausreichend abzuwägen und zu berücksichtigen ist. Genau das haben die Länder nun getan.

Wenn Sie erlauben, Frau Präsidentin, dann zitiere ich hier einen längeren zusammenhängenden Abschnitt aus einem Brief von Herrn Stadelmaier:

Diese abweichende Entscheidung vom Vorschlag der KEF wird im Einzelnen wie folgt begründet:

a) Die nunmehr von der KEF vorgelegte Gebührenempfehlung fällt in das Umfeld einer deutlich angespannten wirtschaftlichen Lage, die große Herausforderungen und finanzielle Einschränkungen für alle Teile der Bevölkerung mit sich bringt. Zusätzliche Belastungen aus dem öffentlichen und damit aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich haben daher die Angemessenheit dieser Belastungen für die Gebührenzahler jenseits reiner Bedarfskalkulationen zu berücksichtigen.

Hier ist also die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen und gesamtsozialen Situation in Deutschland angesprochen. Ich fahre fort mit dem Brief:

b) In die Angemessenheit einer zusätzlichen Belastung des Gebührenzahlers ist ferner einzubeziehen, dass die KEF selbst in ihrem 14. Bericht auf vorhandene Einsparpotenziale hinweist, die noch nicht hinreichend erschlossen sind. Darüber hinaus haben die Rundfunkanstalten mit der Vorlage von Selbstverpflichtungen deutlich gemacht, dass sie entschlossen sind, durch strukturelle und sonstige Maßnahmen jenseits der KEF-Vorgaben solche Einsparpotenziale nutzbar zu machen....

(Minister Dr. Christoph Palmer)

Ich lasse jetzt weg, dass Personalmaßnahmen im 14. KEFBericht noch keine Berücksichtigung finden konnten. Ich zitiere weiter:

c) Solche erst nach dem 14. KEF-Bericht auftretenden Einsparpotenziale ergeben sich weiterhin aus veränderten staatsvertraglichen Rahmenbedingungen.

Da kommt nun auch ein Teil, den wir auf der öffentlichen Seite beschließen können. Das wird übrigens auch von niemandem in den Anstalten bestritten. Weiter im Zitat:

So ist es in die Entscheidung der Rundfunkanstalten gestellt, unter Wahrung der Möglichkeit, auf DVB-T umzustellen, die analoge terrestrische Fernsehversorgung einzustellen, wenn die Versorgung über einen anderen Übertragungsweg gewährleistet ist. Zusätzlich werden mit der Novellierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags einschließlich der Vereinfachung des Gebührenbefreiungsrechts die Rundfunkgebühr entlastende Maßnahmen vorgenommen.

Meine Damen und Herren, aus genau diesen Gründen kommen die Rundfunkkommission und die Chefs der Staatskanzleien zu der Meinung, dass eine Abweichung vom KEF-Vorschlag begründet werden kann.

Nun sagt ein so maßvoller und vernünftiger Ministerpräsident wie Kurt Beck, der zugleich, Frau Kipfer, Vorsitzender Ihrer Rundfunkkommission ist, dass das der Vorschlag für die Gebührenfindung im deutschen Föderalismus ist. Da finde ich es schon einigermaßen verwunderlich, dass Sie jetzt die Landesregierung von Baden-Württemberg für die Ministerpräsidentenkonferenz mit einer Rundfunkratsresolution, die die Begründung der Länder für die Abweichung vom KEF-Vorschlag noch gar nicht kennt, unter Druck setzen möchten. Ich gebe deshalb zu bedenken, ob denn diese Diskussion heute überhaupt aufrechterhalten werden kann, wenn jetzt dieser Vorschlag der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei auf dem Tisch liegt.

Ich will gar keine Schärfe hineinbringen, aber natürlich ist es richtig – das hat Frau Kipfer immerhin gesagt, und auch Jürgen Walter hat es angesprochen –, dass der nordrheinwestfälische Ministerpräsident Steinbrück das schärfste Schwert geführt hat. Ich will ihn aus einer heutigen epdMeldung zitieren:

Steinbrück rechnet es sich als persönliches Verdienst an, den in den Köpfen der Programmverantwortlichen verankerten Gebührenerhöhungsautomatismus durcheinander gebracht zu haben.

Und weiter:

Wenn die Anstalten den Klageweg gehen, dann wird es mit Sicherheit eine lange Reise.

Dann erhofft er etwas. Das will ich auch zitieren:

„In dieser Zeit wird mit Sicherheit dann auch die EU tätig werden“, betonte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident. Die Sportrechte, die Finanzierung von Teilen des Programms und die Online-Aktivitäten seien ohnehin Bereiche, mit denen sich Brüssel beschäftigen müsse.

Von daher kann ich nur sagen: Die Resolution hat die falschen Adressaten. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich auf Punkt und Komma an das Urteil von 1994 gehalten. Wir haben in der gesamten Diskussion immer eine moderate Position vertreten. Dafür bräuchten wir eigentlich Unterstützung und nicht Kritik.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Ich will aus aktuellem Anlass in aller Kürze noch zweitens sagen, was auf dieser Ministerpräsidentenkonferenz offen ist und wofür wir uns einsetzen. Es sind drei Fragen offen.

Die erste Frage ist: Sollen die Hotels weiterhin einen halben Satz für das einzelne Empfangsgerät, Radio und Fernseher, zahlen? Wir sind der Meinung, es sollte bei dieser Reduzierung für Hotels bleiben. Wir werden uns in der Ministerpräsidentenkonferenz dafür einsetzen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Allerdings geht man in keine Konferenz so hinein, wie man herauskommt. Wir sind auf Einstimmigkeit angewiesen. Im Augenblick ist die Gefechtslage so, dass Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für diese Position sind. Da sind die drei großen Tourismusländer – A- und B-Länder – unisono der Meinung, dass eine Veränderung kommen soll. Bayern ist leider nicht dieser Meinung. Ich kann Ihnen den Ausgang dieser Frage noch nicht prognostizieren.

Zweitens setzen wir uns für das Anliegen des SWR ein, dass wir die Zuständigkeit für 3sat, das deutschsprachige Kulturprogramm der Schweiz, Österreichs und Deutschlands, nicht allein dem ZDF geben, sondern der ARD die Mitzuständigkeit lassen. Die Federführung hierfür hat unser SWR. Es sollte so bleiben, dass wir bei 3sat das gesamte öffentlich-rechtliche System abbilden und da nicht allein das ZDF für zuständig erklären.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Ich kann Ihnen allerdings auch hierzu noch nicht den Ausgang sagen. Aber wir gehen mit dieser Position in die MPK hinein.

Der dritte Bereich, bei dem wir eine Änderung anstreben, ist der ARD-interne Finanzausgleich. Ich verhehle nicht, dass uns da die Strukturhilfen für Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk im Bereich von Investitionen für Häuser im Jahr 2003 überhaupt nicht gefallen haben. Das haben die Intendanten festgelegt. Wir halten das auch nicht für mit dem Wortlaut der Protokollerklärungen von 1999 gedeckt, als wir den ARD-internen Finanzausgleich beschränkt und halbiert haben. Wir hatten diese Strukturhilfen – das sage ich ausdrücklich – mit dem Wortlaut nicht gemeint. Man hat mit der Protokollerklärung etwas anderes gemeint. Man wollte den Austausch von Programmen. Man wollte Hilfe für die Kleineren, damit man sich bei Sendungen und bei Programmen unterstützen kann. Wir haben uns nie und nimmer vorgestellt, dass wir für fast 100 Millionen € Strukturhilfen an Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk zahlen.

(Minister Dr. Christoph Palmer)

Aber was wir mindestens erreichen wollen, ist, nachdem die fusionierte Anstalt RBB

(Abg. Theurer FDP/DVP: Das habe ich erwähnt!)

jetzt aus dem ARD-Finanzausgleich herausfällt, dass wir deren Anteil nicht auf Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk umlegen, sondern dass wir zu einer Entlastung unserer Gebührenzahler und zu einer Entlastung des SWR kommen, indem wir diesen Anteil herausrechnen und nicht in Richtung der zwei kleinen Anstalten umschichten.

Mit diesen drei Zielen gehen wir in die Ministerpräsidentenkonferenz. Wir haben, glaube ich, keinen Grund, uns zu verstecken oder von dieser Resolution unter Druck setzen zu lassen. Ich stelle noch einmal anheim, zu bedenken, ob sie sich durch die Begründung des den Vorsitz führenden Landes in der Rundfunkkommission, Rheinland-Pfalz, nicht mittlerweile überholt hat.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Kipfer.

(Abg. Alfred Haas CDU: Wer hat das Wort, Frau Präsidentin?)

Ich habe das Wort. Wenn Sie geneigt sein könnten, auch zuzuhören!

Zunächst ein kurzes Wort an Sie, Herr Theurer. Herr Theurer, Sie lesen gerade, aber vielleicht hören Sie nebenher auch zu. Sie führen immer das Wort „Medienbudget“ im Munde. Aber es scheint Ihnen überhaupt nichts auszumachen, wenn die Kabelnetzbetreiber die Kabelgebühren exorbitant steigern, nämlich um wesentlich mehr Prozentpunkte, als wir die Gebühren erhöhen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das scheint Ihnen völlig egal zu sein.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Es muss ja niemand Ka- belfernsehen anschauen! – Abg. Teßmer SPD: Da weiß er nicht, was das kostet!)

Sie wissen genau, dass viele Leute vom Kabel abhängig sind und deshalb diese Kabelgebühren auch als eine Art Zwangsgebühren empfinden müssen.

Im Übrigen sind Sie die Antwort schuldig geblieben, wie Sie das Begehren der FDP-Medienkommission – wenn es so etwas gibt; jedenfalls hat die FDP das geäußert –, dass Sie überhaupt keine Rundfunkgebührenerhöhung haben wollen, mit der Verfassung vereinbaren wollen.

Herr Scheuermann – wo sitzen Sie? –,

(Abg. Scheuermann CDU: Hier! Ich höre!)

Sie haben gesagt, seit dem Rundfunkurteil von 1994 sei schon so viel Zeit vergangen, dass sich die Landschaft inzwischen längst geändert habe. Fakt ist aber – daran hat sich nichts geändert –, dass das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als konstitutives Ele