Protocol of the Session on July 29, 2004

(Zurufe der Abg. Dr. Caroli und Wintruff SPD – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Sie haben sie bekommen!)

Lieber Herr Kollege Zeller, es verwundert natürlich schon etwas: Während wir gearbeitet haben, haben Sie lediglich danach gefragt. Sie haben sich selbst aber nicht die Mühe gemacht, über eine zukunftsfähige Finanzierung beispielsweise auch mit Privatschulverbänden zu sprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zurufe von der SPD – Glocke des Präsiden- ten)

Herr Abg. Wacker, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Abg. Rudolf?

Nein. Ich möchte jetzt mit meiner eigentlichen Rede beginnen.

(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Ursula Haußmann: Feigling!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben in Baden-Württemberg eine vielseitige Privatschullandschaft auf hohem Niveau. Privatschulen und somit Schulen in freier Trägerschaft sind wichtige Impulsgeber für das öffentliche Schulwesen. Sie unterbreiten neben kreativen pädagogischen Angeboten auch vielseitige Angebote außerhalb des Pflichtunterrichts.

Die Attraktivität der Privatschulen in Baden-Württemberg steigt. Ich kann dies mit Zahlen belegen. Beispielsweise haben wir im Jahr 1991 in Baden-Württemberg im Bereich der allgemein bildenden Schulen 218 Privatschulen gehabt. Zehn Jahre später waren es 278 Schulen.

Die Zahl der Grundschulen hat sich seit diesem Zeitpunkt mehr als verdoppelt, die Zahl der Hauptschulen ist um ein Viertel gestiegen, die Zahl der Realschulen hat sich etwa um die Hälfte erhöht. Wir haben aber auch mehr Waldorfschulen: Während es vor zehn Jahren 33 waren, sind es heute 44.

Eine weitere interessante Feststellung darf ich in diesem Zusammenhang aufführen. Bekanntermaßen hat die Schülerzahl insgesamt zugenommen. Aber im Privatschulbereich ist die Zunahme der Schülerzahl stärker, als wir sie im öffentlichen Schulwesen nachweisen.

Fazit, meine Damen und Herren: Die Privatschulen in Baden-Württemberg konnten sich in den letzten Jahren auf einem guten Fundament entwickeln. Hier von einer Unterfinanzierung zu sprechen ist nicht angemessen.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Sagt ja nur das Ge- richt, gell? Das müssen Sie den Richtern sagen! Die haben von Unterfinanzierung gesprochen!)

Andernfalls hätte es diese Entwicklung in den letzten Jahren einfach nicht gegeben. – Ich komme auf das Gerichtsurteil sehr wohl noch zu sprechen.

Meine Damen und Herren, zum Thema Finanzierung darf ich an dieser Stelle eine Zahl erwähnen. Im Einzelplan 04 haben sich die Zuschüsse für den Privatschulbereich in fast zehn Jahren annähernd verdoppelt. Das heißt, wir haben von Jahr zu Jahr deutliche Steigerungsraten im Haushalt. Diese belegen, dass der Privatschulfinanzierung stets ein

wichtiger Anteil im Einzelplan 04 zukam. Darauf haben wir in den vergangenen Jahren ein besonderes Augenmerk gerichtet, und das werden wir auch in Zukunft tun.

Ich komme nun zu der Aussage, die wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner zu Beginn dieser Legislaturperiode getroffen haben. Ich darf Ihnen einfach einmal zitieren, was wir dazu in der Koalitionsvereinbarung zementiert haben. Dies haben wir als Versprechen und als Aussage formuliert:

Die Privatschulförderung wird im Rahmen des Erforderlichen und Finanzierbaren weiterentwickelt. In die Überlegungen sollen die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Landtagsfraktionen von CDU und FDP/DVP, insbesondere zu den Berechnungsgrundlagen, einbezogen werden.

Meine Damen und Herren, das haben wir auf Punkt und Komma erfüllt. Das haben wir zugesagt und eingehalten.

Wir haben ein Bruttokostenmodell erarbeitet. In vielen Sitzungen saßen wir mit den führenden Vertretern der Privatschulverbände zusammen. In gutem Einvernehmen auch mit dem Koalitionspartner FDP/DVP haben wir die Kosten eines Schülers in einer öffentlichen Schule berechnet. Wir haben das neue Kostenberechnungsmodell neben dem alten Kostenberechnungsmodell entwickelt.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Ja was denn jetzt?)

Der Unterschied zwischen den Modellen liegt darin: Früher waren die Kosten des angestellten Lehrers die Grundlage der Finanzierung. – Ich glaube, Sie wissen nicht einmal präzise, worin eigentlich der Unterschied zwischen dem Bruttokostenmodell und dem alten Kostenberechnungsmodell besteht.

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU: Das interessiert die doch gar nicht!)

Herr Schmiedel, ich habe während einer Podiumsdiskussion in Ludwigsburg sehr wohl bemerkt, dass Sie hinsichtlich dieser Frage eigentlich überhaupt keine Ahnung hatten.

(Widerspruch bei der SPD)

Deswegen möchte ich Ihnen das einmal erklären. Das neue Kostenberechnungsmodell erfasst die Kosten der verbeamteten Lehrer. Wir haben einen Versorgungszuschlag, eine Pauschale für die Beihilfe und auch die Kosten, die durch die Schulverwaltung entstehen, einberechnet. Damit eröffnen wir für die nächsten Jahre die Perspektive einer finanziellen Besserstellung. Damit haben wir auch eine vernünftige Kostenberechnungsgrundlage für die nächsten Jahre erarbeitet.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Wie machen Sie das denn?)

Meine Damen und Herren, wir haben das neue Kostenberechnungsmodell – Frau Kollegin Rastätter, das verschwindet keineswegs in der Schublade – in den Landtagsbericht aufgenommen. Damit wird das neue Kostenberechnungsmodell in jedem Landtagsbericht, den die Landesregierung

hierüber für den Landtag erstellt, dem alten Kostenberechnungsmodell gegenübergestellt.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Seit wann haben Sie denn den Bericht? Sie wissen ja nicht einmal, was wir hatten! – Weitere Zurufe)

Wer schreit, hat Unrecht. Ihre Unruhe belegt, dass Sie sich mit Ihrer Argumentation nicht gerade auf festem Boden befinden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Wir haben folgendes Ziel gehabt. Dies versuchen wir jetzt auch, nach der parlamentarischen Sommerpause durch die so genannte technische Novelle in die Wege zu leiten. Wir hatten das Ziel, eine Verbesserung für verschiedene Schularten zu erreichen. Dies sollte vor allen Dingen für private berufliche Schulen gelten, die von der Schließung bedroht sind. Das bisherige Kostenberechnungsmodell ist von der Rechtsprechung akzeptiert. Die entsprechenden Urteile können Sie nachlesen. Das gilt sowohl für das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs als auch für das letzte Urteil, das das Verwaltungsgericht in Sigmaringen gesprochen hat. Das heißt, das bisherige Kostenberechnungsmodell wird von der Rechtsprechung akzeptiert. Deswegen bewegen wir uns hier auf einem sicheren rechtlichen Fundament.

Ich kann Ihnen folgende Daten nennen: Nach dem bisherigen Kostenberechnungsmodell betrug die Bezuschussung der Hauptschulen 61,5 %. Wir werden diesen Satz auf 70 % anheben. Fachschulen für Sozialpädagogik haben bisher eine Bezuschussung von 56,4 % erhalten. Hier heben wir die Bezuschussung auf 70 % an. Bei den üblichen Berufsfachschulen liegen wir auch bei 56,7 %. Da heben wir den Satz auf 70 % an. Ich will hier auch die Grundschulen als Beispiel erwähnen, bei denen wir erhöhen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich darf bitte diesen einen Satz noch zu Ende führen. – Diese Schularten werden zukünftig pro Jahr und Kopf zwischen 200 und 1 000 € mehr erhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Damit tragen wir ganz erheblich zur Existenzsicherung der beruflichen Schulen bei. Das ist der wesentliche Kern der Novelle, die wir in die Wege leiten werden.

Herr Abg. Wacker, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Rastätter?

Ja, sehr gern.

Frau Rastätter, bitte schön.

Lieber Herr Kollege Wacker, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mehrheit der Schulen in freier Trägerschaft Gymnasien und Waldorfschulen sind? Es stellt deshalb eine besondere Härte dar, dass bei ihnen um 6,15 Millionen € gekürzt werden soll. Diese Härte liegt vor, obwohl ein Teil der Mittel, die

dort gekürzt werden, den anderen Schulen, die Sie genannt haben, wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Insgesamt sollen 2,9 Millionen € eingespart werden.

Und eine zweite Frage: Sind Sie bereit, anzuerkennen,

(Abg. Wieser CDU: Das sind doch keine Fragen! Das sind doch Vorträge!)

dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nicht die Berechnungsgrundlage des Privatschulgesetzes untersucht hat, sondern lediglich das Fördermodell? Das heißt, es gibt keine gerichtliche Aussage darüber, ob die alte Berechnungsgrundlage verfassungsgemäß ist oder nicht.

Ich kann Ihnen genau sagen, was der Verwaltungsgerichtshof und, darauf basierend, auch das Verwaltungsgericht in Sigmaringen gesagt haben: Zunächst einmal ist es staatliche Aufgabe, die Privatschulen und die Schulen in freier Trägerschaft in ihrem Bestand zu schützen. Das heißt, sie dürfen in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in diesem Zusammenhang aufgrund einer Klage einer beruflichen Schule gesagt, dass die schwierige Haushaltslage eines Landes bei der Finanzierung durchaus mit berücksichtigt werden darf. Deswegen wurde damals diese Klage einer beruflichen Schule – ich habe eben die finanzielle Situation der privaten beruflichen Schulen beschrieben – zurückgewiesen.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Haben Sie die Frage vorher bekommen, weil Sie das alles ablesen?)

Darüber hinaus hat das Gericht auch ganz klar gesagt, dass es hier ein Sondierungsverbot gibt, das heißt, dass es durchaus zulässig ist, Gebühren an beruflichen Schulen zu erheben. Dies darf aber letztlich nicht zu einer sozialen Auslese führen.

(Zurufe der Abg. Zeller und Christine Rudolf SPD)

Damit gibt es bisher keine Aussage sowohl des Verwaltungsgerichtshofs als auch des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen, wonach das bisherige Kostenberechnungsmodell infrage gestellt wird.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Das wurde aber nicht untersucht! Das war aber nicht Gegenstand des Verfahrens!)