Protocol of the Session on May 6, 2004

Ich sage Ihnen gleich etwas dazu.

Und was passiert jetzt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft? Dann wird die Novellierung des EEG nicht mehr vor dem Sommer möglich sein. Das heißt, wir werden keine Arbeitsplätze bekommen, es gilt nach wie vor das alte Erneuerbare-Energien-Gesetz, es ist keine Große Wasserkraft enthalten – Kollege Hauk, Sie müssen einmal realisieren, dass dann, wenn das EEG nicht novelliert wird, keine Große Wasserkraft enthalten ist –, es ist keine Erhöhung der Einspeisevergütung für die Kleine Wasserkraft enthalten, die wir ja genauso brauchen, um dort Erneuerung zu haben, es sind die notwendigen Verbesserungen bei der Biomasse nicht enthalten, und es gibt Unwägbarkeiten darüber, welches Ergebnis nachher im Vermittlungsausschuss herauskommt.

Wir können Sie, meine Damen und Herren, nur dazu aufrufen – Herr Staatssekretär Mappus, Sie vertreten Herrn Minister Müller, wenn ich es richtig sehe –, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Novelle nicht in den Vermittlungsausschuss geht, damit das EEG noch vor dem Sommer verabschiedet werden kann. Denn wir brauchen das für BadenWürttemberg. Wenn die Novelle in den Vermittlungsausschuss geht – und Sie wissen auch, wie wir alle dafür gekämpft haben, dass die Große Wasserkraft, die für BadenWürttemberg viel bedeutet, ins EEG hineinkommt –, dann wissen wir nicht, welches Ergebnis am Ende im Vermittlungsausschuss herauskommt, und dann ist vor allem nicht sicher, wann es in Kraft tritt. Wenn die Novelle vielleicht im September/Oktober ohne Wasserkraft in Kraft tritt, dann ist alles, was wir bisher an Investitionen angedacht und auf den Weg gebracht haben, verhindert.

(Beifall des Abg. Dr. Witzel GRÜNE)

Machen Sie es, meine Damen und Herren, nicht wie beim Dosenpfand, dass Sie meinen, aus irgendwelchen politischen Gründen etwas verhindern zu müssen, was Ihnen vielleicht in kleinen Nuancen nicht gefällt! Denn sonst haben wir nachher ein Gesetz, das zumindest wir in BadenWürttemberg so nicht wollten.

Ich möchte noch eines vorlesen – das hätte ich allerdings gern Herrn Minister Müller gesagt, aber Herr Staatssekretär, Sie können es ja mitnehmen –, und zwar aus einem Schreiben von Minister Müller vom 16. Dezember 2003. Darin steht:

Sehr geehrter Herr Kollege,

... Für Ihr persönliches Engagement zur Einbeziehung der Großen Wasserkraft in den Gesetzentwurf möchte ich mich bei Ihnen ganz besonders bedanken.

(Abg. Hauk CDU: Ist doch okay!)

Wir alle haben gemeinsam für die Große Wasserkraft gekämpft, und wir dürfen das nicht dadurch, dass die Novelle in den Vermittlungsausschuss geht, aufgeben oder riskieren, dass die Novelle des EEG die Große Wasserkraft nicht mehr enthält. Wenn die Große Wasserkraft dann nicht kommt, meine Damen und Herren, wird das Ihnen und nicht uns anzulasten sein.

Also: Stimmen Sie dem EEG im Bundesrat zu!

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Das Wort erhält Frau Abg. Dr. Brenner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Knapp, ich glaube, Sie haben heute das falsche Feindbild.

(Heiterkeit der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Blenke CDU: Das ist meistens so!)

Wenn am 14. Mai die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Plenum des Bundesrats behandelt wird, dann sind langwierige Verhandlungen und auch eine ganze Reihe von Änderungswünschen vorausgegangen. Unter anderem hat Wirtschaftsminister Clement aufgrund eines neuen Gutachtens, das offensichtlich sehr kritisch war, Änderungen bei der Förderung der Windenergie gewollt.

Wenn also selbst die Regierungsfraktionen in Berlin über dieses Gesetz streiten, dann ist es legitim, dass wir über die Aspekte diskutieren, die für Baden-Württemberg besonders wichtig oder weniger wichtig sind. Denn genauso wenig wie Naturschutz, FFH oder anderes ist eine Förderung der erneuerbaren Energien für Gesamtdeutschland in allen Aspekten gleich zu behandeln. Jedes Bundesland hat aufgrund seiner Topographie, seines Klimas und auch aufgrund von Rohstoffen und deren wirtschaftlicher Nutzbarkeit spezifische Bedingungen. Die sind manchmal besser als bei den Nachbarn und manchmal auch schlechter.

(Abg. Blenke CDU: So ist es!)

Das EEG hat ohne Zweifel zu einem dynamischen Ausbau der Stromerzeugung auf der Basis der erneuerbaren Energien geführt. Der Anteil des regenerativ erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch ist von etwa 6 % im Jahr 2000 auf rund 8 % im Jahr 2002 gestiegen. Im gleichen Zeitraum haben aber die Vergütungszahlungen von rund 1 Milliarde € bis auf über 2 Milliarden € zugenommen. Wenn man die derzeitigen Förderungssätze beibehalten würde, würde dieser Betrag bis zum Jahr 2005 auf über 3 Milliarden € ansteigen. Die tatsächliche Belastung der Stromkunden ist zwar geringer, weil man ja den Durchschnittswert des eingespeisten Stroms abziehen muss, es verbleibt aber dennoch für das Jahr 2002 ein Betrag von 1,7 Milliarden €. Das entspricht etwa 36 Cent je Kilowatt.

Unsere Strompreise sind durch die Öffnung der Strommärkte um 27 % gefallen und lagen im Jahr 2000 im europäischen Mittelfeld. Heute gehören unsere Strompreise wieder zu den höchsten in Europa, was mit nachteiligen Konsequenzen für den Wirtschaftsstandort verbunden ist.

Trotzdem wird die Landesregierung der Novelle des EEG im Bundesrat zustimmen. Allerdings sieht es so aus, dass die Novelle des EEG in den Vermittlungsausschuss gehen wird. Daran sind aber nicht wir schuld, sondern offensichtlich gibt es quer durch die Parteien und Fraktionen unterschiedliche Auffassungen.

(Abg. Knapp SPD: Das ist doch Quatsch! Mit Ihren sechs Stimmen!)

Auch diverse SPD-regierte Länder wollen das Vermittlungsverfahren.

Die CDU steht zu den Klimaschutzzielen der EU und zur Förderung der erneuerbaren Energien. Aber das Stromeinspeisungsgesetz der Regierung Kohl und auch das alte EEG waren eigentlich immer als Anschubfinanzierung gedacht.

(Abg. Blenke CDU: Genau!)

Einen unbegrenzbaren Subventionsbedarf und eine Entkoppelung von den tatsächlichen Fortschritten im Klimaschutz sollte es nie geben. Das bedeutet logischerweise eine begrenzte Laufzeit. Unsere Bundestagsfraktion hat beantragt, Ende des Jahres 2007 ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, und zwar unter Einbezug aller Instrumente der Energiepolitik, also EEG, Emissionshandel, Ökosteuer, Steinkohlesubvention und Kraft-Wärme-Kopplung.

Meiner Ansicht nach macht das auch Sinn ebenso wie der andere Antrag der CDU-Bundestagsfraktion mit dem Inhalt, dass die Förderung schwerpunktmäßig auf grundlastfähigen erneuerbaren Energien wie Biomasse und Wasserkraft liegen sollte.

Die Aufnahme der Großen Wasserkraft in das EEG wird ebenso wie die Förderung der Geothermie unterstützt, auch die Förderung bei Deponie-, Klär- und Grubengas.

Wahrscheinlich haben Sie gestern alle vom Baustopp des geothermischen Kraftwerksprojekts in Bad Urach gehört. Wegen des ungünstigen Untergrunds soll das teurer werden. Meines Wissens suchen jetzt verschiedene Stellen bis nach Berlin gemeinsam nach einer Lösung. Ich bin der Ansicht, dass dieses Projekt noch nicht gescheitert ist. Mehr weiß ich im Moment auch nicht.

Das Festpreissystem des EEG ist auf Dauer kein marktwirtschaftlich geeignetes Instrument. Eine lange Laufzeit des neuen EEG könnte sowohl von Brüsseler Einsprüchen – was man so hört – als auch von technologischen Neuerungen im Energiebereich überholt werden. Deshalb soll mit dem Zertifikatehandel ja auch ein wettbewerbliches System eingeführt werden.

Anstatt bestimmte Technologien dauerhaft zu subventionieren, ist ein Wettbewerb der Technologien anhand der Kriterien Klimaschutz, Effizienz und Wirtschaftlichkeit meiner Meinung nach der bessere Weg. Feste Einspeisevergütungen führen mit dazu, dass auf ungünstigen Standorten Windräder gebaut werden und zusammen mit der Abschreibung für die Anleger Gewinne entstehen. Klimaschutz ist dabei leider oft nur noch ein Randkriterium. Wichtiger ist inzwischen die Eigenschaft als nachhaltig rentables Anlageprojekt.

Hier darf man schon fragen, wo der Grundgedanke des EEG inzwischen geblieben ist. Weil jetzt der Referenzwert für Windkraftanlagen wieder herausgenommen worden ist, könnten noch viel mehr Windanlagen an ungeeigneten Standorten gebaut werden als bisher. Dazu zähle ich auch das windschwache Binnenland, beispielsweise das Land Baden-Württemberg.

Sie alle haben unseren Antrag vorliegen. Wir stimmen im Bundesrat zu. Wir haben aber auch unsere Bedenken aufge

listet. Ich bin froh, dass wir aus Baden-Württemberg es gemeinsam geschafft haben – und zwar jeder über seine Kanäle –, den Zubau bei der Großen Wasserkraft im neuen EEG zu verankern. Das ist eine wichtige Energieform für unser Land. Es war eine beispielhafte Zusammenarbeit aller Fraktionen. Dass wir das gemeinsam geschafft haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, finde ich wirklich gut.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Beate Fauser FDP/DVP und Moser SPD)

Zum Schluss noch wenige Bemerkungen zur Windenergie. Bei Windenergiediskussionen werden die Fronten immer härter. Einzelne Vertreter der Windenergieverbände lassen inzwischen auch jegliche Diskussionskultur vermissen. Auch werden zunehmend Genehmigungen für Windräder eingeklagt. Wenn aber kritische Stimmen nicht mehr toleriert werden und wenn ein steigender Teil der Entwicklung über Klage- und Schadenersatzdrohungen läuft, dann läuft etwas gewaltig schief.

(Zuruf des Abg. Zimmermann CDU – Abg. Knapp SPD: Wenn man ganze Gebiete sperrt!)

Manche Windideologen sollten einfach akzeptieren, dass sie nicht automatisch auf jede Wiese Zugriff haben, auch nicht mit überhöhter Pacht und nicht mit Klageschriften. Unberührte Landschaften, unsere Wälder und selbst die letzten Auerhähne bei mir im Schwarzwald sind nämlich auch nachhaltig schützenswerte Ressourcen unseres Landes.

(Abg. Kiefl CDU: Und der Luchs!)

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Blenke CDU: So ist es! Wir lassen uns nicht den Schwarzwald kaputtmachen! – Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Da haben wir heute doch ein- mal Einigkeit!)

Das Wort erhält Frau Abg. Fauser.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die erneuerbaren Energien – das ist keine Frage – sind Zukunftstechnologien. Diese Zukunftstechnologien müssen selbstverständlich an einem modernen Standort wie Baden-Württemberg und in der Bundesrepublik gefördert werden. Wichtig bei diesen Technologien ist, dass wir die Grund- und die Regellast steigern. Wir können nicht abhängig bleiben von regenerativen Energien, die nur unregelmäßig zur Verfügung stehen.

Wie bereits Frau Brenner deutlich sagte, ist es ein voller Erfolg für uns alle, dass die Große Wasserkraft gefördert wird. Sie bringt einen wesentlichen Zuwachs regenerativer Energie. Darüber kann man froh sein und hier auch für die Unterstützung aller ein großes Dankeschön aussprechen und weiter auf diese Unterstützung hoffen.

Das Gleiche kann man auch für die Biomasse sagen, denn die Biomasse ist ein Energiefaktor, der immer zur Verfügung steht.

(Zuruf des Abg. Zimmermann CDU)

Die Biomasse ist nicht nur im Bereich regenerativer Energien zukunftweisend, sondern auch für die Landwirtschaft ein ganz wichtiger Aspekt. In Zukunft bekommen wir 10,23 Cent pro Kilowattstunde, und es gibt gestaffelte Vergütungssätze bei kleinerer Anlagegröße. Die Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung bei pflanzlicher Verwertung von Altholz ist ebenso ein Pluspunkt.

Die Verfügbarkeit der Biomasse, meine Damen und Herren, ist nicht nur aufgrund der Grundlastfähigkeit, sondern auch aufgrund der dezentralen Energieversorgung wichtig. Sie erfordert keine aufwendigen Netzausbauten oder das Vorhalten konventioneller Kraftwerksleistung.

Dies gilt ebenfalls im Bereich Geothermie. Die Geothermie halte ich für wichtig. Sie ist bei uns noch lange nicht ausgereizt. In der Schweiz sind heute bis zu 35 % der Neubauten mit Geothermie ausgestattet. Ich hoffe, dass es doch noch Fördermöglichkeiten vonseiten des Bundes gibt, um die geothermische Pilotanlage in Bad Urach weiterzubauen.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Und auch von Landes- seite, hoffen wir!)