Das hat gar nichts mit Seriosität zu tun. Das sind sehr wohl kleine und kleinere Träger, die seriös sind.
Deshalb geht es mir darum, dass es möglich sein müsste, über Einzelfallentscheidungen andere Möglichkeiten für die kleinen Träger offen zu halten, zum Beispiel über Bürgschaften anderer Träger oder der Wohlfahrtsverbände.
Ein zweites Problem, das Kollege Lasotta als gar kein Problem dargestellt hat, ist der neue § 2, der einen pauschalen Abzug für unterlassene Instandhaltungen in Höhe von 5 % vorsieht, wenn nicht nachgewiesen werden kann, ob die über die Heimentgelte für Instandhaltungsmaßnahmen eingenommenen Mittel auch tatsächlich dafür eingesetzt werden.
Es ist in der Tat nicht so, wie Kollege Haas es bei der ersten Lesung im Plenum gesagt hat, dass es für die Einrichtungen überhaupt kein Problem wäre, die Angaben ab 1995 vorzulegen. Laut der Liga gibt es keinerlei Vorgaben und Bestimmungen von der Zustimmungsbehörde, also vom LWV, darüber, wie hoch der Anteil der Instandhaltungskosten bei den gewährten Investitionskosten war. Unter diesen Umständen einen Nachweis für tatsächlich vorgenommene Instandhaltungen einzuführen bedeutet für die Einrichtungen und auch für die kontrollierende Behörde einen ungeheuren Aufwand,
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch einen Punkt aufgreifen, den ich auch bei der ersten Lesung schon angesprochen habe, und zwar die Ersetzung des Begriffs der „bedarfsgerechten Versorgung“ durch den Begriff „notwendige Grundversorgung“. Herr Sozialminister Repnik hat im Sozialausschuss ausgeführt, dass dies selbstverständlich eine gewisse Einschränkung bedeutet, nämlich dass beispielsweise in einem Wohngebiet, in dem bereits ausreichend viele Wohnheimplätze vorhanden sind, nicht noch weitere Plätze mit anderer Güte, anderer Qualität oder anderen Standards eingefordert werden können. Das halte ich in der Tat für problematisch, weil ich finde, dass auch ältere und pflegebedürftige Menschen die Möglichkeit haben müssten, zu entscheiden, in welchen Einrichtungen mit welchen Standards und mit welcher Qualität sie wohnen wollen. Es muss also auch da die Möglichkeit eines Wunsch- und Wahlrechts geben.
Ich glaube, dass die Neudefinition dazu beiträgt, dass man eher Qualitätseinbußen erwartet. Daher wäre „bedarfsgerechte Versorgung“ als Qualitätsbegriff in diesem Gesetzentwurf viel geeigneter.
Ja, es blinkt. – Sie sehen, dass all unsere Befürchtungen und Kritikpunkte am Gesetzentwurf nicht ausgeräumt werden konnten. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 22. April 2004 dem Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich zugestimmt. Ich hoffe, dass wir das Verfahren nun zügig zu Ende bringen können, weil wir auch das Förderprogramm 2004 so schnell wie möglich auf den Weg bringen wollen.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Pflegeheimförderung ändern wir die Förderbestimmungen des Landespflegegesetzes und der Pflegeheimförderung. Ziel ist es, den Abbau des bestehenden Förderstaus und eine raschere Umsetzung der Fördervorhaben auf den Weg zu bringen.
Frau Altpeter, Sie sagen, wir lobten es über den grünen Klee. Aber dass es in Zeiten, in denen wir im Landeshaushalt permanent zurückfahren und reduzieren,
uns, den Sozialpolitikern, gelungen ist, eine Steigerung um fast 50 % – Herr Dr. Lasotta hat die Zahlen genannt – mittel- und langfristig zu erreichen, ist in der Tat ein Riesenerfolg.
Herr Schmiedel, Sie reden morgen nach dem Motto, es werde viel zu wenig gespart, aber übermorgen verlangen Sie hier mehr Geld.
Ich darf noch einmal auf die wichtigsten Änderungen eingehen. Wir senken die Förderquoten von 60 auf 45 % ab – übrigens alles mit den kommunalen Landesverbänden, aber auch mit der Liga besprochen. Wir schränken die Fördertatbestände und Sonderregelungen ein. Wir gehen bewusst auf den Abzug für unterlassene Instandhaltungen bei Sanierungsvorhaben ein. Natürlich müssen die Träger schon heute das Geld auf die Seite legen.
Sie sagen, es sei viel zu teuer, das nachzuweisen. Frau Altpeter, ich bin Geschäftsmann – immer gewesen.
Ich habe in meinem Betrieb viele Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bei einer guten Buchführung brauche ich keine drei Tage, sondern fünf Minuten,
Wir wollen bewusst die förderbaren Höchstplatzzahlen in der Regel auf 100 Plätze bei Neuvorhaben begrenzen, um kleinere, wohnortnahe Einrichtungen fördern zu können. Auch fordern wir bewusst die Einführung des Eigenmittelanteils der Träger in Höhe von 10 % der Baukosten.
Ja, natürlich, ich möchte auch, dass wir nur Trägerorganisationen haben, die so weit wirtschaftlich saniert sind, dass wir sagen können, sie können so ein Haus auch noch in 10 oder 15 Jahren betreiben.