Protocol of the Session on March 31, 2004

(Abg. Fischer SPD: Dr. Scheffold!)

Herr Scheffold; sehen Sie es mir nach. – Wir sind der Auffassung, dass wir noch weitere Punkte haben, die sich genau mit diesem Fall befassen. Wir haben auch schon einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ich denke, dass wir dann auch mit etwas mehr Zeit und Vorberatung durch die Ausschüsse wirklich auf die Problematik des Gerichtsurteils eingehen können. Daher möchte ich es aus zeitökonomischen Gründen dabei bewenden lassen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU)

Ich muss doch noch etwas sagen. Es wäre schon richtig, wenn ich langsamer reden würde. Aber Sie haben mich noch nie so richtig erlebt, wenn ich in Fahrt bin. Warten Sie ab, bis einmal ein Punkt da ist, der mich wirklich emotional sehr betrifft. Davon kann Herr Schüle ein Lied singen. Da geht es dann auch ein bisschen herzhafter zu.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kleinmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Sache ist in sich unstreitig. Alle Ministerpräsidenten haben den Vertrag unterzeichnet. Er bedarf der Legitimation durch die Landesparlamente. Dies ge

schieht in Baden-Württemberg heute. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt dem zu.

(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Dederer.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht alle Ministerpräsidenten haben dieser Vereinbarung

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Doch!)

gerne zugestimmt.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ach so! Das habe ich auch gar nicht behauptet!)

Sie haben alle zugestimmt, aber es gibt natürlich Bundesländer, die von gewerblichen Spielvermittlern bisher profitiert haben. Wir gehören nicht dazu. Wir profitieren jetzt von der angestrebten Regionalisierung.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Deswegen stimmen wir natürlich gern zu.

Vielen Dank.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sie sind ja Schwäbin, gell?)

Genau.

(Beifall bei den Grünen)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/3000.

Ich schlage Überweisung an den Finanzausschuss vor. – Sie stimmen der Überweisung zu. Es erhebt sich keine Gegenstimme. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Erklärung zu Protokoll gemäß § 102 Abs. 3 GeschO

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ministerpräsidenten der Länder haben zwischen Dezember 2003 und Februar dieses Jahres einen „Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen“ unterzeichnet.

Worum geht es bei diesem Staatsvertrag?

Die staatlichen Lotterien und Wetten werden bekanntlich durch die Verkaufs- oder Annahmestellen der Lottogesellschaften und – seit wenigen Jahren – über das Internet direkt vertrieben. Seit Jahren haben sich in zunehmendem Maße gewerbliche Spielvermittler etabliert, die eine Spielteilnahme vermitteln. Zum Teil werden Spielgemeinschaften gebildet, um eine höhere Gewinnwahrscheinlichkeit zu

erzielen. Diese gewerblichen Spielvermittler generieren zum Teil auf recht aggressive Weise Umsätze im gesamten Bundesgebiet und reichen diese nach Abzug eines Anteils für ihre eigenen Kosten und Aufwendungen zumeist bei e i n e r Lottogesellschaft ein. Das so vermittelte Spielkapital dürfte bei knapp 400 Millionen € liegen, Tendenz steigend. Folge ist, dass die vermittelten Spieleinsätze, die ohnehin nur einen Teil der Spielergelder umfassen, nicht den Lottogesellschaften und den Ländern zugute kommen, aus denen sie stammen.

In jüngster Vergangenheit hat sich die Situation dahin gehend verschärft, dass einzelne Lottogesellschaften gezielt gewerbliche Spielvermittler an- bzw. abwerben, indem den Vermittlern finanzielle Vorteile verschafft werden, die über den normalen Verkaufsstellenprovisionen liegen. Dies ist möglich, weil einzelne Lottogesellschaften an die jeweiligen Länder lediglich eine Konzessionsabgabe zu zahlen haben, die unterhalb des Reinertrags liegt. Der damit verbundene Wettbewerb unter einzelnen Lottogesellschaften um gewerbliche Spielvermittler und unter diesen Spielvermittlern selbst läuft dem ordnungsrechtlichen Anspruch des staatlichen Lotterie- und Wettangebots evident zuwider.

Auf zwei Ebenen soll dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Zum einen sieht der Entwurf des so genannten Lotteriestaatsvertrags Regelungen für gewerbliche Spielvermittler vor, die ihnen insbesondere hinsichtlich der Verwendung der generierten Einsätze und der Werbung Restriktionen auferlegen. Zum anderen sollen nunmehr mit dem vorliegenden Regionalisierungsstaatsvertrag die finanziellen Verschiebungen unter den Ländern ausgeglichen werden und soll den Lottogesellschaften der Anreiz genommen werden, untereinander um gewerbliche Spielvermittler in Wettbewerb zu treten.

Was regelt der Staatsvertrag?

Der Staatsvertrag sieht vor, dass sämtliche Spielumsätze gewerblicher Spielvermittler regionalisiert werden, ganz gleich, aus welchen Ländern die Spielumsätze stammen. Die Summe sämtlicher Umsätze der gewerblichen Spielvermittler, die als Regionalisierungsmasse bezeichnet wird, wird nach Abzug der darauf entfallenden Gewinnausschüttung, der Bearbeitungsgebühr und einer weiteren Pauschale entsprechend dem Blockschlüssel auf die Länder verteilt. Die in Abzug zu bringende weitere Pauschale für die Kosten der Gesellschaften beträgt zunächst 9 %, ab dem Jahr 2007 8,33 % des Umsatzes.

Überwiegend wird über gewerbliche Spielvermittler das Zahlenlotto angeboten. Bis einschließlich 2006 fließen von den Spielumsätzen zunächst 24,3 % und ab 2007 25 % den Ländern zu. Dies entspricht in etwa dem Reinertrag hier im Land.

Im Jahr 2007 sollen Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen werden, die Pauschale von 8,33 % deutlich abzusenken. Eine niedrigere Quote konnte im Hinblick auf bestehende Beziehungen zu gewerblichen Spielvermittlern bis jetzt noch nicht erreicht werden. Das jetzige Ergebnis konnte erst erzielt werden, nachdem der größte Vermittler von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen wechselte. Eine weitere Absenkung der Pauschale wird angestrebt, weil die

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

gewerblichen Spielvermittler nicht Vertriebsorgane der Lottogesellschaften oder des Blocks sind.

Mit der Regionalisierung der Umsätze wird gleichzeitig die Lotteriesteuer regionalisiert.

Finanziell profitiert Baden-Württemberg von der Regionalisierung. Ausgehend von den Zahlen für das Jahr 2002, die in Zukunft ähnlich sein dürften, wird sich der Reinertrag um knapp 10 Millionen € im Jahr erhöhen. Die auf BadenWürttemberg entfallende Lotteriesteuer wird jedoch über den Länderfinanzausgleich weitgehend kompensiert. Hier bleibt von der regionalisierten Lotteriesteuer von knapp 7 Millionen € weniger als 1 Million € übrig.

Der Staatsvertrag ist ein Beitrag zur Sicherung der Lotteriehoheit und zur Erfüllung der ordnungsrechtlichen Aufgabe des Landes. Hierzu gehört auch, dass der Wettbewerb unter den Lottogesellschaften um die gewerblichen Spielvermittler vermindert und weitgehend eliminiert wird. Ziel ist es, zu bewirken, dass die Durchführung der staatlichen Lotterien und Wetten in geordneten Bahnen verläuft, wozu auch gehört, dass die erzielten Einnahmen für gemeinnützige und öffentliche Zwecke den jeweiligen Ländern zugute kommen.

Ich bitte daher, dem Gesetzentwurf und damit dem Staatsvertrag zuzustimmen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuordnung der Pflegeheimförderung – Drucksache 13/3039

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Minister Dr. Repnik.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialpolitiker, die gewohnt sind, immer am Ende einer Tagesordnung dranzukommen, sind sehr dankbar, dass wir heute einmal Gelegenheit haben, über das wichtige Thema Pflegeheimförderung zu sprechen.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Ausführlich zu spre- chen!)

Es würde dem Thema auch nicht gerecht werden, wenn wir einen Schnellschuss wagen und hudeln, hudeln, hudeln würden, weil der eine oder andere Feierabend machen möchte.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Politik für ältere Menschen findet besonders in der Pflegeheimförderung ihren Niederschlag. In Baden-Württemberg hat diese Politik zu einer modernen und leistungsfähigen Pflegeinfrastruktur