Das hat im Übrigen die Polizeiorganisation gemacht. Wer macht das denn zukünftig im Landratsamt? Der Dienstfahrer des Landrats, oder wer?
Herr Kretschmann hat vorhin gesagt, der Unterschied zwischen Baden-Württemberg und anderen Ländern sei, dass wir die Lebensmittelüberwachung bisher ganz anders organisiert hätten, als sie zukünftig komme. Er hat schon das Beispiel Hessen genannt. In Hessen gab es im letzten Jahr im ganzen Land seitens der Lebensmittelüberwachung gerade noch 31 Anzeigen. Wir haben im Land Baden-Württemberg 1 269 Delikte registriert, weil die Polizei dies gemacht hat. Deswegen gab es bei uns auch keine Kritik der Verbraucherverbände. In Baden-Württemberg gab es die nicht. Vor vier Wochen gab es in allen anderen Bundesländern diese Kritik an der Lebensmittelüberwachung. Deswegen fragen wir Sie: Warum machen Sie denn das? Warum lassen Sie denn diesen erfolgreichen Wirtschaftskontrolldienst in Baden-Württemberg nicht bestehen? Warum nicht?
Ich kann verstehen, dass der Herr Innenminister dafür nicht kämpft. Wir haben heute Morgen schon ausgeführt, warum er wohl nicht mehr kämpft.
Des Weiteren komme ich zum Forst. Für uns ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Sie keinen Landesbetrieb Forsten machen. Warum machen Sie das nicht? Wir haben im Übrigen bei unserem Modell mehrere Landesbetriebe vorgeschlagen: Landesbetrieb Vermessung, Landesbetrieb Forsten. Das wäre das einzig Richtige.
Nein, nein. Das haben wir schon immer gesagt, Herr Kollege. Wir haben die Kritik bei den Forsten deutlich gemacht, weil wir nie kapiert haben, warum Sie eine einheitliche Forstverwaltung, der ein riesiges Aufkaufkonglomerat von Firmen gegenübersteht, jetzt in 44 Einheiten zerschlagen wollen. Nun sagt man, die Aufkaufs- und Verkaufsorganisation werde über die Regierungspräsidien geregelt. Aber auch das ist problematisch, denn in der Zwischenzeit – Sie wissen es ja – ist alles, was der Landkreismitarbeiter macht, umsatzsteuerpflichtig, weil er für das Land arbeitet. Damit ist Herr Eichel dabei und sind alle anderen Bundesländer dabei. Ich finde es die tollste Nummer von Ihnen, nachdem Sie immer den Finanzausgleich angreifen, dass Sie jetzt eine Organisationsreform wählen, die die Leistungen umsatzsteuerpflichtig macht.
Nein, wegen der Zeit wollte ich es Ihnen sagen. Am 9. Juni kommt das Gesetz in den Landtag. Am 16. Juni tagt der erste Ausschuss und am 24. Juni der letzte, also innerhalb von acht Tagen. Davon muss man Freitag, Samstag und Sonntag abziehen. Dann sind es genau fünf Tage. In fünf Tagen wollen Sie das durchziehen. Wir werden beantragen, im Juni eine Anhörung zu machen. Wir werden eine Anhörung von externen Fachleuten zu diesem Gesetz beantragen. Sie wollen am 24. Juni abends ab 17:30 Uhr, weil Sie ja nicht bereit sind, einen Monat länger – um mehr geht es ja gar nicht –, bis Ende Juli, dem Landtag und seinen Ausschüssen die Chance zu geben, die Verwaltungsreform richtig zu debattieren, tagen. Eine längere Beratung wurde mit der Begründung abgelehnt, die Landesregierung müsse schon im Juli Personalgespräche führen. Deshalb kann der Landtag nicht die erforderliche Zeit haben. Wir werden eine Innenausschusssitzung haben, die am letzten Tag der Beratung um 17:30 Uhr beginnen muss und bis 24 Uhr oder länger dauern wird. Das machen Sie mit einer Sache, die Sie vorher fast als Jahrhundertreform gepriesen haben!
Herr Kollege Hofer, Sie haben mit Ihrer FDP/DVP dagegen gesprochen, dass wir einen Monat länger Zeit erhalten. Ich halte es für einen Skandal,
Es geht doch nicht darum, ob wir dagegen sind, sondern darum, dass Parlamentarier auch ein zeitlich anständiges Verfahren vorschlagen müssen, Herr Kollege. Sie werden noch nicht einmal alle Protokolle der Sitzungen der vorberatenden Ausschüsse haben, wenn Sie am letzten Tag um 17:30 Uhr mit dem Innenausschuss tagen. Das kann man nicht machen. Wenn Sie das machen, bitte schön. Dann haben Sie eben nicht den Mut, das Thema einen Monat länger in den Ausschüssen so zu diskutieren, wie es gerechtfertigt wäre.
(Abg. Zimmermann CDU: Seit März 2003 debat- tieren wir! – Abg. Dr. Reinhart CDU: Das Thema diskutieren wir jetzt schon ein Jahr lang!)
Im Übrigen, Herr Kollege Hofer, hat die Ihrer Partei angehörige Vizepräsidentin den Vogel abgeschossen, indem sie genau diesen engen Zeitrahmen der Regierung auch noch als richtig gefeiert hat. Das halte ich für einen Skandal eigener Art. Als Vizepräsidentin sollte sie die Rechte des Parlaments wahren und nicht die der Regierung.
Ich sage noch einmal: Überlegen Sie sich das noch einmal. Wir haben die Möglichkeit und werden sie wahrnehmen, in jeden Ausschuss externe Sachverständige zu bringen, auch
zum Forst, auch zur Versorgungsverwaltung. Dafür brauchen wir Zeit. Wenn Sie sich wirklich mit der Thematik auseinander setzen wollen, dürfen Sie diese Reform nicht schon am 30. Juni verabschieden, sondern können sie auch erst am 30. Juli beschließen. Alles andere bedeutet nur, dass Sie gewappnet sein müssen, dass wir 24 Stunden am Tag hier sitzen. Das verträgt sich aber nicht. Am Freitag dürfen wir ja hier nicht sitzen. Das ist ja untersagt. Von daher gesehen haben wir nur die Chance, am 24. Juni bis 24 Uhr zu tagen.
Meine Bitte wäre, dass Sie der Opposition, in diesem Fall der SPD und den Grünen, die Chance einräumen, diese Reform wirklich mit Ihnen zu diskutieren, und zwar im Detail, so, wie es Herr Heinz vorhin gesagt hat: Wir müssen uns von Behörde zu Behörde scharf überlegen, ob die Reform sinnvoll ist. Das müssen wir uns schon antun. Das kann man nicht in fünf Tagen machen. Das geht so nicht durch alle Ausschüsse. Deswegen meine Bitte. Vielleicht können Sie im Präsidium noch anders entscheiden. Wir können ja hier noch einmal einen Antrag stellen.
Ich will Ihnen noch etwas zu der Frage der Frauenförderung sagen. Es gibt ja die Aussage, dass diese Verwaltungsreform im Grunde genommen gerade die Frauenrechte dramatisch einschränke. Das ist im Übrigen auch so.
Ja, weil natürlich das Landesgleichstellungsgesetz nicht für die Kommunen gilt und über 100 Frauenvertreterinnen – Sie sagen „Gott sei Dank“; das muss man noch einmal betonen – diese Aufgabe dann so nicht mehr wahrnehmen können.
Da gibt es gar keine Aussage, sondern nur den Appell an die Kommunen, es vielleicht besser zu machen.
Ja, Sie lachen alle. Aber ich weise hier nur einmal darauf hin, dass die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Inge Gräßle dies öffentlich als – ich zitiere – „den größten Rückbau in Sachen Frauenförderung, den es je in der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat“, bezeichnet hat.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Schmiedel SPD: Sehr gut! – Abg. Schmid SPD: Deshalb geht sie nach Europa!)
Und die Vorsitzende der CDU-Frauenunion, die CDU-Politikerin Annette Widmann-Mauz, hat die Forderung aufgestellt, dass das Landesgleichstellungsgesetz auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden und für alle Bediensteten gleichermaßen gelten müsse.
Über diesen Antrag der CDU-Frauenunion werden wir auch diskutieren müssen. Wir werden diesen Antrag natürlich im Ausschuss einbringen und ihn mit Fachleuten diskutieren. Vielleicht können wir auch Frau Gräßle als Sachverständige zu diesem Thema einladen.