Deshalb habe ich bei der Filmförderung einerseits eine sehr klare und sehr positive Haltung zur freien Filmproduzentenlandschaft in Baden-Württemberg eingenommen und ande
rerseits Verständnis für die Situation des SWR gehabt, weil der SWR nur 200, 300 Stellen hinter dem heutigen Stand zurücklag und mir der Intendant gesagt hat, er müsse seine vorhandenen Produktionskapazitäten auslasten.
Aber in der Tendenz, dass wir zu einer Vergabe kommen, dass wir an der Filmakademie in Ludwigsburg nicht nur ausbilden können, sondern dass die Filmproduzenten hier auch ein Produktionsvolumen durch freie Vergabe, durch freie Beauftragung finden müssen, unterscheiden wir uns nicht. Ich freue mich, dass Sie diesen Ansatz heute unterstützen.
Nochmals: Ich glaube, mit diesem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Rundfunklandschaft in Deutschland nicht neu justiert. Vielmehr werden notwendige Anpassungen auf den Weg gebracht.
Im Übrigen beginnen wir bereits mit der Arbeit an dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Auch hierzu erhoffe ich mir dann wieder eine kollegiale und faire Debatte.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/2775.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/2958. Sind Sie damit einverstanden, dass wir über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen?
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 13/2958 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Gesetzes zum MediendiensteStaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 13/2779
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 13/2965
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt werden soll.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/2779.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 13/2965. Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, Sie dürfen abstimmen! – Wer dagegen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer enthält sich? –
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.