Wie Sie wissen, hat die Landesregierung im Herbst 2002 und im Jahr 2003 mehrere Meinungsumfragen beim Institut für Demoskopie Allensbach in Auftrag gegeben. Der Ministerpräsident rühmt seither in allen Interviews, welch hohes Ansehen er – auch im Vergleich zur CDU – in der Bevölkerung genieße.
Weder wir noch die Journalisten können jedoch diese Zahlen, da sie uns ja nicht vorliegen, überprüfen. Ich will Herrn Ministerpräsidenten Teufel gar nicht unterstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass er falsche Zahlen in die Öffentlichkeit gibt. Aber es ist vielleicht so, dass der Ministerpräsident mit der Geheimhaltung der Zahlen bzw. der selektiven Weitergabe von Daten gezielt versucht, die ungelöste Nachfolgefrage zu beeinflussen.
Hat der Herr Ministerpräsident auch Umfragedaten über Frau Schavan oder Herrn Oettinger erhoben? Wer außer Herrn Teufel und Herrn Palmer kennt die Auswertung dieser Umfragen?
Wurden mit Steuermitteln, liebe Kolleginnen und Kollegen – nun darf ich Sie wirklich einmal herzlich bitten zuzuhören –, auch Umfragedaten für parteipolitische Fragen erhoben? Es gibt also Fragen über Fragen. Aber leider weigert sich die Landesregierung bis heute, obwohl es von ihr selbst eine Zusage aus dem Jahr 1991 gibt, die Umfragergebnisse in vollem Umfang allen zur Verfügung zu stellen.
1995 hat die Landesregierung das Festhalten an dieser Absprache in der Landtagsdrucksache 11/5892 nochmals bekräftigt. Der Ministerpräsident selbst hat diese Zusage gemacht. Jetzt stellt sich schon die Frage, warum Sie sich nicht daran halten. Hat die Regierung vergessen, was sie mit Schreiben vom 27. Juli 1995 zugesagt hat? Sie führte damals aus:
Auch künftig werden entsprechend der hiesigen Praxis die Fraktionsvorsitzenden vertraulich über die wichtigen Ergebnisse der vom Staatsministerium in Auftrag gegebenen Umfragen unterrichtet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sturheit der Regierung in diesem Bereich veranlasste verschiedene Medien Anfang letzten Jahres, kritisch über das Verhalten zu berichten. Ich darf aus der „Stuttgarter Zeitung“ vom 30. Januar 2003 zitieren:
Der Satz ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Wie bisher werden alle im Landtag vertretenen Fraktionen regelmäßig über die wichtigen Ergebnisse der vom Staatsministerium in Auftrag gegebenen demoskopischen Umfragen informiert.“ So stand es 1991 in einer Stellungnahme der Regierung an das Parlament. Der Absender war ein Mann, der sich gerne dafür rühmen lässt, dass er sein Wort hält, nämlich Erwin Teufel, Ministerpräsident.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den genannten Gründen halten wir die Nichtherausgabe der Ergebnisse für undemokratisch und fordern Sie nochmals auf, die Herausgabe nachzuholen.
Sollten Sie dazu nicht bereit sein, beantragen wir, dass die Umfrage von der Regierungspartei CDU bezahlt wird.
Denn öffentliche Gelder, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehören nicht der Regierung, sondern müssen nach gesetzlichen Richtlinien verwendet werden und auch kontrolliert werden können.
Überhaupt stellt sich die Frage: Warum bekommt immer das Institut für Demoskopie Allensbach diese Aufträge? Wurde die Umfrage überhaupt ausgeschrieben? Gerade in letzter Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, werden solche Fragen in der Öffentlichkeit mehr denn je diskutiert. Wir sind auch zu Recht der Meinung
hören Sie jetzt bitte auf, Frau Kollegin Netzhammer, hier immer den schwarzen Peter hin und her zu schieben; wir haben es jetzt hier mit der Landesregierung von BadenWürttemberg zu tun –, dass Aufträge, welche mit öffentlichen Geldern finanziert werden, nicht nach Gutsherrenart vergeben werden dürfen, sondern ausgeschrieben werden müssen.
Geben Sie also die Umfrageergebnisse in vollem Umfang heraus, und zeigen Sie damit gegenüber dem gesamten Parlament, dass Sie an einem fairen Umgang miteinander interessiert sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Regierung erlangt von Zeit zu Zeit durch Umfragen Material, das sie für ihre praktische Arbeit benötigt, und Informationen über die Entwicklung der politischen Willensbildung in der Bevölkerung. Die beiden Umfragen, die Sie, Herr Kollege Fischer, angesprochen haben, sind nach der Landtagswahl, nämlich im Herbst 2002 und im Frühjahr 2003, in Auftrag gegeben worden und dienten der Arbeit der Regierung in der Legislaturperiode. Jede Regierung macht das so. Wir sehen darin überhaupt nichts Ungewöhnliches.
Die Landesregierung gibt den Fraktionen die wichtigsten Ergebnisse der Umfragen seit dem Jahr 1980, nicht erst seit 1991 bekannt. Herr Fischer, in der Vereinbarung von damals heißt es, dass „die wichtigsten Ergebnisse der vom Staatsministerium in Auftrag gegebenen demoskopischen Umfragen“ den Fraktionen mitgeteilt werden, aber nicht, dass die vollständigen Ergebnisse mitgeteilt werden. Insofern hat sich die Landesregierung exakt an das gehalten, was sie im Jahr 1980 zugesagt hat.
Nun machen das andere Regierungen genauso. Ich darf Ihnen nur einmal vorlesen, was die Bundesregierung auf eine Anfrage eines CDU-Abgeordneten hin mitgeteilt hat:
Die Ergebnisse der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beauftragten Erhebungen dienen der internen Information des Bundeskanzlers und der Bundesregierung.... In wenigen Fällen wurden Ergebnisse öffentlich vorgestellt.
Meine Damen und Herren, weder im Bund noch in den anderen Ländern ist es, wie dargelegt, üblich, dass vollständige Umfragen der Regierung dem Parlament mitgeteilt werden. Wir sehen dafür auch künftig keine Notwendigkeit.
Ich habe doch eben gesagt – wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie es –, dass die wesentlichen Ergebnisse dem Landtag mitgeteilt werden. Ein wesentliches Ergebnis ist beispielsweise die Antwort auf die „Sonntagsfrage“. Das wird regelmäßig auch den Fraktionen mitgeteilt.
Letzter Punkt, Herr Fischer: Sie haben angesprochen, dass mit Steuergeldern Umfragen in Auftrag gegeben werden, die nicht das gesamte Parlament erhält.
... dass die Fraktion der SPD und die Fraktion GRÜNE vor der Landtagswahl im Jahr 2001 jeweils eine Umfrage mit Fraktionsmitteln – auch das sind Steuergelder – in Auftrag gegeben haben, obwohl der Rechnungshof bereits im Jahr 1997 ein solches Verhalten kritisiert hat.
Mit der Arbeit des Parlaments und einer Fraktion als Teil des Parlaments erscheint es unvereinbar, wenn eine solche Umfrage – wie hier praktiziert – ganz wesentlich auf die Parteipräferenz der Befragten abstellt.
und Sie sollten nicht den Splitter im Auge des Gegners suchen, wenn Sie selbst einen Balken im eigenen Auge haben.