Ich sehe erhebliche Folgekosten auf die Kommunen zukommen, wenn die vom Land zugewiesenen Flüchtlinge nicht angemessen betreut und sozialverträglich untergebracht werden.
Alle Bemühungen der Kommunen, hier zu einem verträglichen Miteinander zu kommen, werden durch die vorgeschlagenen Änderungen konterkariert.
Zum Ende nur noch ein kurzes Stichwort zu einem Aspekt, der heute noch gar nicht erwähnt wurde: zu den jüdischen Kontingentflüchtlingen.
Die jüdischen Migranten werden von uns nach Deutschland eingeladen, weil wir ein Stück Wiedergutmachung und einen aktiven Beitrag zur Stärkung des jüdischen Lebens hier in Deutschland leisten wollen. Wenn die Menschen hierher kommen, werden sie im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes nicht wie Menschen behandelt, die hier eine sichere Aufenthaltsperspektive haben, sondern wie Flüchtlinge, die in Deutschland eine ganz ungewisse Aufenthaltsperspektive haben. Schnelle und effektive Integration wird
Seit Jahren kritisieren die israelitischen Religionsgemeinschaften diesen Zustand und bitten um Abhilfe. Insbesondere bitten sie darum, dass man jüdische Kontingentflüchtlinge wenigstens in der Nähe jüdischer Gemeinden unterbringt.
Durch die gleichmäßige Verteilung über das ganze Land werden viele zurzeit an der Teilnahme am jüdischen Leben gehindert. Die Wege zu diesen Gemeinden sind für viele viel zu weit. Dieser Missstand ist seit Jahren bekannt. Sie werden aber mit warmen Worten abgespeist.
Ich meine: Wir können es uns nicht leisten, hieran nichts zu verändern. Das ist ein Armutszeugnis für das Land. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, im Zusammenhang mit der Novelle des Flüchtlingsaufnahmerechts Verbesserungen zu gewährleisten.
... – einen Satz noch –, dass es machbar ist, beim neuen FlüAG Entbürokratisierung, Kommunenfreundlichkeit und Integrationsförderung bei Kostenneutralität zusammenzubringen.
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 10. Juli 2003 – Denkschrift 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2001 – Drucksachen 13/2246, 13/2700
b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 22. Januar 2003 – Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 – Drucksachen 13/1656, 13/2702
c) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 2. September 2003 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Epl. 11) für das Haushaltsjahr 2001 durch den Landtag – Drucksachen 13/2384, 13/2701
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident Frank, sehr geehrte Damen und Herren! Die Haushaltsdebatte heute Morgen hat durch ihre annähernde Zeitgleichheit mit den Beratungen von Bundestag und Bundesrat höchste Aktualität und Dramatik. Wir müssen alles unternehmen, um den Haushalt im Rahmen der Verfassungsmäßigkeit zu halten. Die Verschuldung darf diesen Rahmen nicht sprengen. Da passt es sehr gut, wenn am selben Tag der Präsident des Landesrechnungshofs bereits davon gesprochen hat, dass in diesem Jahr die Schuldenfalle näher rücke.
Eine Falle ist eine gefährliche Sache, solange sie im Versteck liegt. Wenn sie zuschnappt, ist es zu spät.
Deshalb gilt es, sie zunächst offen zu legen und dann gegenzusteuern. Der Landesrechnungshof unterstützt beides in besonderem Maße. Das Kapitel „Landesschulden“ wird zunehmend öffentlichkeitswirksam.
Die Schuldenfalle stellt sich bedrohlich dar. Zwar ist die zum Haushaltsausgleich nötige Nettokreditaufnahme von 1,9 Milliarden € um 400 Millionen € niedriger als im Vorjahr. Das ist aber leider nur dem ersten Anschein nach eine positive Entwicklung. Denn wenn man die Sonderfinanzierung für die stille Beteiligung an der Landesbank im Jahr 2001 herausrechnet, ergibt sich im Jahr 2002 ein immerhin um 600 Millionen € höherer Kreditbedarf. Damit ist die Kreditfinanzierungsquote von 4 % auf 6,1 % angewachsen.
Der unverändert drittbeste Platz Baden-Württembergs beim Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer ist damit nur ein relativer Trost. Noch profitiert das Land von dem äußerst niedrigen Zinsniveau. Sollten aber die Zinsen nur um einen Prozentpunkt ansteigen, wären zusätzliche Zinsausgaben von 350 Millionen € zu erwirtschaften. Es gibt also keinen Grund, die Schuldenbremse zu lockern.
Das Land finanziert landespolitisch bedeutsame Vorhaben wie den Straßenbau oder die Einführung neuer Steuerungsinstrumente außerhalb des Landeshaushalts. Hierzu hat es sich bei der Finanzierungsgesellschaft für öffentliche Vorhaben des Landes immer höher verschuldet. Die verlagerten Verpflichtungen sind jetzt auf insgesamt 640,8 Millionen € gestiegen. Wir haben die Landesregierung um Prüfung gebeten, ob die Planungssicherheit und die gesicherte Mittelbereitstellung für die Projekte durch eine Haushaltsfinanzierung in gleicher Weise gewährleistet werden könnten und ob durch alternative Finanzierungsmodelle eine vorhabenbezogene strukturelle Verschuldung vermieden werden könnte.
Gemeinsam mit der Schuldenfalle hat der Landesrechnungshof auch von einer „Pensionsfalle“ gesprochen. Sie resultiert aus dem immensen Lastenblock künftiger Pensionsverpflichtungen, die im Landeshaushalt bisher nicht transparent genug dargestellt sind. Der Finanzminister hatte von der Entscheidung einer bundesweiten Kommission berichtet, die prüfen solle, ob und wie in den Haushaltsplänen der Umfang der künftigen Versorgungsleistungen ausgewiesen werden könnte. Ich ermuntere die Landesregierung ausdrücklich, sich für eine solche bundeseinheitliche Ausweisung einzusetzen; denn so wird dem Parlament und der Öffentlichkeit die noch ungelöste Zukunftsaufgabe vor Augen geführt.
(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Selber machen! Da braucht man nicht die anderen Länder dazu! – Zu- ruf des Abg. Drexler SPD)
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig! – Abg. Drexler SPD: Föderalismus!)
Dies sollte eine wichtige Voraussetzung dafür sein, um auch dieser Falle letztendlich durch entsprechende Maßnahmen zu entgehen.
Personalabbau ist eines der Mittel, um der Pensionsfalle zu entgehen. Das haben wir heute schon einmal gehört. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn ein ganz deutlicher Akzent der Denkschrift im Personalbereich liegt. Die Ergebnisse sind beachtlich. Von 700 möglichen Stelleneinsparungen, die gefunden wurden, könnten immerhin 300 ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden. Der Rechnungshof nennt dabei folgende Bereiche:
In der Betreuung von Arbeitsplätzen mit Datenverarbeitung – Beitrag Nummer 7 – ist zu viel Personal gebunden. Dagegen hapert es bei der Schulung. Durch die Umstellung auf das erforderliche Maß könnten 240 Stellen eingespart und weitere 120 für die Aus- und Fortbildung eingesetzt werden.
Die nicht mehr erforderliche Einweisungskommission für Gefangene bei der Justizvollzugsanstalt Stuttgart – Beitrag Nummer 14 – mit vier Personalstellen kann aufgelöst werden.