Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/2488 Ziffer 1. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2545-1, ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2545-2, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen in Baden-Württemberg – Landesanteil Besoldung (Landessonderzahlungsgesetz – LSZG)
Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Regelung des Rechts der Sonderzahlungen in Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben nun noch über Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses abzustimmen. – Sie stimmen Ziffer 2 zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 13/1246
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In jeder Wahlperiode kommt der gleiche Antrag der SPD zum gleichen Thema, nur mit ein paar Wortänderungen. Daher kann ich die Position der CDU-Fraktion kurz zum wiederholten Mal darstellen.
Zum einen bekennen wir uns zur repräsentativen Demokratie, das heißt, das Volk wählt die Abgeordneten, die dann die Gesetze beschließen.
Im Ausnahmefall gilt die von der CDU Anfang der Siebzigerjahre in die Landesverfassung aufgenommene Regelung,
(Lachen des Abg. Birzele SPD – Abg. Birzele SPD: Die von der CDU aufgenommene Regelung! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Also, aufgenommen hat der Landtag die Regelung, nicht die CDU!)