Mit den Kommunen als den Trägern des Betreuungsangebots sind wir in den nächsten Jahren zu einem Ausbau mit Landesförderung bereit. Ich bin davon überzeugt, dass Baden-Württemberg auch in diesem Bereich den Vergleich mit anderen Ländern aushalten und sich dabei behaupten kann.
Aber wer Ganztagsbetreuung will, der braucht nicht den Begriff der Ganztagsschule. Wir glauben nicht, dass Unterricht den ganzen Tag über im Mittelpunkt stehen muss.
Wir glauben, dass die Betreuung aus Schule, aus Freizeitgestaltung, aus Hausaufgabenbetreuung mit hauptamtlichen Kräften und unter Einbeziehung des Ehrenamts bestehen muss.
Da wir mit der Ganztagsbetreuung die Vereinsarbeit, die Kirchenarbeit, das, was in Sportvereinen, in Kultur treibenden Vereinen, bei Blasmusikvereinen, im ökologischen und sozialen Bereich und bei den Kirchen geschieht, nicht verdrängen wollen, laden wir die Ehrenamtsträger und die großen Verbände im Land ausdrücklich ein: Machen Sie mit. Sie haben Kompetenz. Damit sind Sie für uns bei der Betreuung in der Schule und um die Schule herum ein Partner, den man braucht.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Da fordern Sie uns zum Mitmachen auf, nachdem wir das seit Jah- ren fordern?)
Ich nenne ausdrücklich das private Schulwesen und sage eine faire Partnerschaft auch für die Zukunft zu.
Die Privatschulen in Baden-Württemberg haben sich bewährt. Meinetwegen kann entlang der steigenden Kinderzahl auch die Zahl der Kinder an Privatschulen steigen. Deswegen bieten wir für diesen wichtigen Beitrag in der Bildungslandschaft Baden-Württembergs eine Novellierung des Privatschulgesetzes und die notwendige Weiterentwicklung der Bezuschussung entlang den errechneten Kostenfaktoren im nächsten Jahr an.
Eine Gesellschaft, die älter wird und die jede Arbeitskraft braucht, tut gut daran, die Weiterbildung zu stärken. Die Erwachsenenbildung, die Qualifizierung von Erwerbstätigen, namentlich die Weiterbildung für den beruflichen Bereich und nicht nur für den Freizeitbereich, ist in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt, der mit Kammern, Verbänden und Volkshochschulen, Berufsschulen und anderen Bildungsträgern in Baden-Württemberg in ein Gesamtkonzept gegossen werden kann als gutes Angebot für alle, damit jeder für den Arbeitsmarkt für morgen fit bleibt.
Der Herr Ministerpräsident hat das Familiengeld angesprochen und die Bereitschaft zur verstärkten Förderung von Familien mit kleinen Kindern in der Regierungserklärung dargelegt.
Er will die familienpolitischen Leistungen zusammenfassen, in ein Familiengeld umwandeln und stufenweise eine Anhebung auf 1 200 DM erreichen. In Kenntnis des Gesamtbetrags, eine gewaltige Dimension, sagen wir trotzdem oder gerade deswegen unsere Unterstützung für ein Stufenkonzept, finanziert von Bund und Ländern, in den nächsten Jahren zu und fordern die Bundesregierung auf, sich daran zu beteiligen. Ich glaube, dass diese verstärkte Familienförderung aus einem Guss der richtige Weg für die Entlastung junger Familien in den nächsten Jahren sein wird.
Erstens: Wir müssen sauber definieren, was bei der Bündelung von familienpolitischen Leistungen die „alten“ Leistungen sind. Gehört das Wohngeld dazu, gehören die Brennstoffbeihilfe oder das Kleidergeld dazu? Wir müssen wissen, dass manches, was man als Familienleistung verstehen kann, letztendlich einen sozialen Charakter hat und deswegen nicht zwingend für alle gleich gebündelt werden muss. Das heißt, wer sozialpolitische Leistungen, die von Vermögen und Einkommen abhängig sind, einbringt, braucht vielleicht auch beim Familiengeld eine Staffelung, damit daraus in den nächsten Jahren nicht eine Bevorzugung von einkommensstarken Familien mit Kindern wird.
Der zweite Faktor: 1 200 DM in bar sind recht viel. Ich traue der großen Mehrzahl der Eltern eine sachgerechte Investition für ihre Kinder zu, bin aber nicht sicher, ob das überall so geschieht. Deswegen bitten wir zu prüfen, ob nicht neben Bargeld – statt 300 DM Kindergeld vielleicht 600 DM Familiengeld in bar – ein Gutscheinsystem, das es erlaubt, sich kostenfrei oder kostengünstig in die Betreuungsangebote der Kommunen und freien Träger einzukaufen,
Aus der Mitte dieses Hauses wird vorgeschlagen, eine Expertenkommission Verwaltungsreform einzusetzen. Das
klingt nie schlecht. Die einen sagen Sachverständige, die anderen Expertenkommission Verwaltungsreform.
Ich beschäftige mich heute wohlwollend mit der Koalition und konstruktiv-kritisch mit Ihnen. Deswegen seien Salomon und Birzele erwähnt. – Ich schätze am Beispiel des Kollegen Birzele den Sachverstand von Regierung, von Ministern und Parlamentariern so hoch ein, dass ich davon überzeugt bin, dass ein Expertenrat nicht nötig, die Einsetzung einer Kommission nicht sinnvoll ist, wie ich generell glaube, dass die Verwaltungsstruktur in Baden-Württemberg so schlecht nicht ist, sondern zeitgemäß ist.
Ich lege – Herr Kollege Salomon, dies sage ich dem Freiburger – ausdrücklich ein Bekenntnis zu den Regierungspräsidien ab. Wenn es ein Regierungspräsidium Freiburg nicht gäbe, wäre Freiburg in der Nachbarschaft zu Basel und Mulhouse nicht so stark, wie es ist. Ich rate Ihnen allzumal: Halten Sie an den Regierungspräsidien als starken Eckpfosten im Land Baden-Württemberg fest.
Deswegen: Die Regierungspräsidien und -bezirke haben in den nächsten Jahren Rückhalt und Vertrauen verdient, was die Umsetzung der Landesgesetze und der Verordnungen angeht. Wir halten die Regierungspräsidien und die Regierungsbezirke weiter für sehr zeitgemäß.
Die Landkreise, die Stadtkreise und die Großen Kreisstädte sind hinsichtlich der Aufgabenentwicklung zwar auch nicht statisch zu sehen, aber sie aufzulösen wäre der völlig falsche Weg.
Zu den Landkreisen in der Fläche, zu der Identität eines Kreises und der Aufgabenerfüllung in der Kreisstadt selbst gibt es in Baden-Württemberg keine sinnvolle Alternative. Deswegen ist die Forderung „Eine Ebene weg“ populär und populistisch zugleich.
Wir glauben, dass das Flächenland Baden-Württemberg, das 10,4 Millionen Einwohner hat, mit einer guten Verwaltungsstruktur in die Zukunft geht. Diese Struktur ist weiter zeitgemäß.
Dies ist keine Absage an eine regionale Zusammenarbeit. Wir glauben, dass die regionale Zusammenarbeit für Wirtschaftsförderung, für Siedlungsplanung, für ÖNV, für viele kreisüberschreitende Aufgaben richtig ist. Deswegen haben wir mit dem Verband Region Stuttgart, der Weiterentwicklung der Regionen im Land und der Bereitschaft, bis hin zur Gründung eines Zweckverbands in einem regionalen Gebiet zu gehen, eine flexible Grundlage für regionale Zusammenarbeit geschaffen. Sie sollte sich jetzt bewähren. Wer hier schon wieder novellieren will, hat, glaube ich, nicht erkannt, welche Chancen das geltende Recht für die regionalen Ebenen beinhaltet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich mit den Themen „Innere Sicherheit“, „Polizei“, „Fachbehörden“, „Lehrer und Fachlehrer“ befasst, stößt sehr rasch auf die „Baustelle“: Was muss die öffentliche Hand als Arbeitgeber tun? Ist das Besoldungs- und Beamtenrecht in seiner derzeitigen Fassung noch sachgerecht?