Protocol of the Session on July 17, 2003

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Genau! – Abg. Zeller SPD: Genau! So ist es! Deutlich erschwert!)

Aber wir wollen doch in aller Klarheit und Deutlichkeit sagen, dass dies nicht unsere beruflichen Gymnasien betrifft. Die meisten Abgänger der Realschule gehen anschließend auf ein berufliches Gymnasium, sei es ein Wirtschaftsgymnasium oder ein Technisches Gymnasium. Dort bleibt es bei dem G-9-Konzept, sprich bei drei Jahren. Da ändert sich diesbezüglich nichts.

Meine Damen und Herren, auf die anderen Punkte bin ich schon bei der ersten Lesung ausführlich eingegangen. Ich erinnere noch einmal daran, dass der „Schulanfang auf neuen Wegen“ von uns allen getragen wird. Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei der Opposition, dass sie da mitmacht.

In gleicher Weise gilt das für das Kooperationsmodell. Ich weise deshalb noch einmal darauf hin, weil es mir ganz wichtig ist, auch aufzuzeigen, dass wir nicht nur an der Grundschule und an den Gymnasien herumoperieren, sondern dass auch die Hauptschulen von elementarer Bedeutung für uns sind. Uns ist es wichtig, dass jeder Hauptschüler und jede Hauptschülerin die Chance bekommt, einen qualifizierten Abschluss zu machen. Wer dies bei dem An

gebot von neun Jahren nicht schafft, schafft es dann nach zehn Jahren; deshalb dieses Kooperationsmodell.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion wird dem Schulgesetzentwurf, wie er nun beraten und im Schulausschuss auch mehrheitlich beschlossen worden ist, zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Seimetz CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Wacker CDU)

Das Wort erhält Frau Abg. Rastätter.

(Abg. Seimetz CDU: Frau Rastätter ist auch dafür! Dann können wir gleich zur Erledigung kommen! – Zuruf von der SPD)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs angekündigt und bei dieser Gelegenheit auch ausführlich begründet, werden wir Grünen heute Teilen des Gesetzentwurfs zustimmen. Wir werden drei Änderungsanträge zur Abstimmung stellen, einige Punkte des Gesetzentwurfs aber auch ablehnen.

Zunächst zum achtjährigen Gymnasium: Wir lehnen weiterhin eine generelle Einführung ab dem Schuljahr 2004 ab und wollen einen Einführungskorridor bis zum Jahr 2007.

(Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, insbesondere Reformen dieses Ausmaßes entfalten ihre Wirksamkeit vor allem dann, wenn sie im Konsens mit den Beteiligten, aber nicht gegen den Willen der Beteiligten durchgeführt werden. Ich bin fest davon überzeugt: Wenn Sie einen Korridor bis zum Jahr 2007 eröffnet hätten, wären sehr bald sehr viele Gymnasien eingestiegen. Es stimmt ja, was Sie sagen, Herr Kleinmann: Es gibt Gymnasien, die an der Vorbereitung arbeiten. Diese Gymnasien wären auch im Jahr 2004 eingestiegen –

(Zustimmung des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

auf freiwilliger Basis. Wir wissen, dass auch hier Konkurrenz das Geschäft belebt. Ich bin sicher, dass dieser Einführungskorridor dann gar nicht in diesem Umfang notwendig gewesen wäre. Insofern hätte man mit einer Flexibilisierung viel Motivation erreichen können, und der Widerstand wäre gar nicht so zum Ausdruck gekommen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Zeller SPD: So ist es! Genau!)

Im Übrigen noch ein Wort zur Konzeption. Ich habe es bei der ersten Lesung ausführlich begründet, und Sie, Herr Kleinmann, haben es eben bestätigt: Die soziale Auslese wird verschärft.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Nein!)

Das Gymnasium wird von den anderen beiden Schularten abgekoppelt, weil die Verkürzung in der Unterstufe stattfin

det. Damit wird das, was schon heute ohnehin schwierig genug ist – nämlich ein Übergang von den anderen beiden Schularten, Hauptschule und Realschule, nach der siebten oder achten Klasse ins Gymnasium –, fast unmöglich gemacht. Damit wird die horizontale Durchlässigkeit zwischen den Schularten verschärft. Das ist genau das Gegenteil des Ziels, an dem wir arbeiten müssen, nämlich ein längeres gemeinsames Lernen aller Kinder oder – zumindest in einem ersten Schritt – die Verbesserung der Durchlässigkeit unter den Schularten.

(Beifall bei den Grünen)

Insofern liegt Ihnen heute ein Änderungsantrag vor; ich habe ihn bereits angekündigt. Sie wollen im Schulgesetz verankern, dass im Gymnasium ab Klasse 5 mit der zweiten Fremdsprache begonnen werden kann. Wir wollen keine Beschränkung auf das Gymnasium. Wenn wir in der ersten Klasse mit der ersten Fremdsprache beginnen, dann sollen alle Schularten, alle Schulen, die das wollen, mit der zweiten Fremdsprache ab Klasse 5 beginnen können. Deshalb muss das auch im Schulgesetz in dieser Form verankert werden.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Herr Ministerpräsident Teufel gestern in seiner Regierungserklärung zur EU-Verfassung betont hat, dass die Sprachenvielfalt, die Vielfalt der Kulturen in Europa unter dem Dach der EU-Verfassung einen noch höheren Stellenwert erhalten wird. Wir wollen, dass all unsere Schüler die Chance haben, mehrsprachig zu werden. Deshalb muss man auch den anderen Schularten die Möglichkeit geben, ihre Profile so auszugestalten,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

dass sie eine zweite Fremdsprache ab Klasse 5 anbieten können.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Zweiter Punkt: Stichtagsregelung. Hier ist ein kleiner Unterschied der Fraktion GRÜNE zu den anderen Fraktionen. Wir stimmen der Stichtagsregelung, der Verschiebung um drei Monate auf 30. September, zu. Es macht Sinn, dass alle Kinder mit sechs Jahren eingeschult werden.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Aber die freiwillige Stichtagsverlängerung auf 30. Juni des darauf folgenden Jahres wollen wir nicht. Deshalb bitte ich um getrennte Abstimmung über die Buchstaben a und b.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Und warum denn um Gottes willen nicht?)

Und zwar aus folgendem Grund: Selbstverständlich sollen Kinder mit fünf Jahren eingeschult werden können. Aber damit Eltern sich entscheiden, ohne dass das Votum der Schule dabei eine Rolle spielt, muss die Grundschule pädagogisch noch besser weiterentwickelt werden. Wenn der „Schulanfang auf neuen Wegen“ schon in der Fläche umgesetzt wäre, wenn wir bessere Rahmenbedingungen hätten und keinen Klassenteiler von 31 an der Grundschule, wenn schon alle Grundschulen pädagogische Konzepte hätten, um Kinder individuell besser fördern zu können, dann

könnten wir das machen. Aber in der jetzigen Situation würde das bedeuten, dass unter Umständen Kinder eingeschult werden, ohne dass die Bedingungen für eine gute Förderung vorliegen. Deshalb ist eine Einwilligung erforderlich, und deshalb wollen wir diese Möglichkeit für die Eltern nicht.

(Beifall bei den Grünen)

Es liegt Ihnen auch ein Änderungsantrag zu den Kooperationsklassen BVJ/Hauptschule vor. Wir wollen, dass auch die Förderschulen hier mit einbezogen werden.

Mit dem dritten Änderungsantrag wollen wir erreichen, dass bei der Information der Eltern von erwachsenen Kindern die Formulierung des Landesdatenschutzbeauftragten gewählt wird. Sie stellt für uns einen guten Kompromiss dar, mit dem einerseits das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von erwachsenen jungen Schülern gewahrt bleibt, aber andererseits auch unserem Wunsch, dass Eltern informiert werden können, wenn es notwendig ist, sie zu informieren, Rechnung getragen wird. Deshalb ist dieser Kompromiss sinnvoll.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Änderungsanträge und stimmen auch Teilen Ihres Gesetzentwurfs zu.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Rau.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fischer hat vorhin den Antrag gestellt, die Ministerin herbeizurufen, weil die Debatte so bedeutend würde. Der Beitrag Ihres Kollegen Zeller hat Letzteres nicht belegt.

(Abg. Zeller SPD: Das ist aber nur Ihre Ansicht!)

Das ist meine Einschätzung und meine Bewertung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Das hat nichts mit Bedeutung zu tun! Das ge- hört sich so! Das ist eine Vereinbarung zwischen Parlament und Regierung!)

Bei der ersten Lesung ist eine sehr ausführliche Grundsatzdebatte geführt worden, und es wurden dort auch die entscheidenden Argumente eingebracht.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Warum reden Sie dann jetzt noch zu dem Gesetzentwurf?)

Wenn Sie die heutige Tagesordnung anschauen, dann sehen Sie, dass dieser Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause vorgesehen war. Er ist nämlich vor der Fragestunde ausgedruckt. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Ministerin hier zur Verfügung gestanden.

(Abg. Zeller SPD: Es war aber klar, dass der Zeit- plan nicht einzuhalten war!)

Heute Nachmittag ist der Festakt „50 Jahre Landesschulbeirat“.

(Staatssekretär Rau)

(Abg. Zeller SPD: Dazu hat die Regierung eingela- den!)