Ich meine, wenn man diese Grundsätze zugrunde legt, dann ist die Entschädigung der Abgeordneten in Baden-Württemberg angemessen. Sie ist – das sage ich als meine persönliche Meinung – eher viel zu niedrig als zu hoch. Eher viel zu niedrig: Wenn Sie sich im Handbuch einmal die berufliche Zusammensetzung der Abgeordneten anschauen, wird dies deutlich. Für Menschen aus der Wirtschaft ist es völlig unattraktiv, ins Parlament zu gehen, es sei denn, sie können das ohne weiteres miteinander verknüpfen, und das ist dann auch nicht immer ganz unbedenklich.
Lassen Sie mich noch ein Wort dazu sagen, warum diese Fiktion des Teilzeitabgeordneten immer erwähnt wird. Sie wird deswegen erwähnt, weil wir als einziger Flächenstaat in der Bundesrepublik eine teilweise Vereinbarkeit von öffentlichem Amt und Mandat haben. Dies ist eine Regelung, die wir in der SPD-Fraktion für nicht gut halten, weil sie notwendigerweise zu Interessenkonflikten führt und die Unabhängigkeit des Parlaments und seine Kontrollfunktion beeinträchtigt.
Darauf will ich jetzt aber nicht weiter eingehen. Ich will auf etwas anderes hinweisen. Wir haben als Gesetzgeber die unerfreuliche Pflicht, über unsere eigenen Bezüge zu entscheiden. Diese unerfreuliche Aufgabe würden wir gerne abgeben.
Es gab im Bund schon in den Neunzigerjahren sehr gute Überlegungen, diese Aufgabe durch eine ausdrückliche Änderung des Grundgesetzes einer Kommission zu übertragen, also die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich zu verlagern. Gegenwärtig ist ein Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion anhängig, der diesen Gedanken wieder aufgreift. Ich hoffe sehr, dass diese Gedanken auf Bundesebene verwirklicht werden.
Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wir sollten auch bei uns darüber nachdenken. Wir könnten nach meiner Auffassung eine solche Regelung auch dann machen, wenn sie im Bund nicht zum Zuge kommt, nämlich durch eine entsprechende Klarstellung in der Landesverfassung. Dann hätten wir endlich diese unselige Argumentati
on entkräftet, wir würden für uns selbst entscheiden und uns jeweils zu viel Geld in die eigene Tasche schieben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über Diäten zu beraten ist mit das Sensibelste, was ein Parlament zu tun hat. Ich will den Kollegen der anderen Fraktionen Respekt und Dank dafür aussprechen, dass wir nicht versuchen, uns in Populismus gegenseitig zu überbieten, sondern die Debatte sachlich und öffentlich führen.
Ich will meinen Respekt dafür ausdrücken, dass die Landespresse deutlich überwiegend differenziert und sachlich kommentiert, bewertet und berichtet hat. Ich glaube, dass dies für die heutige Beratung und die Beratung im Juli eine gute Grundlage ist.
Wir bekommen jährlich einen Bericht des Landtagspräsidenten auf den Tisch, der die Gehalts- und Einkommensentwicklung aller Branchen der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung analysiert. Im letzten Jahr sind die Gehälter über entsprechende Tarifverträge um 2 bis 4,4 % gestiegen – in der Chemieindustrie um 3,3 %, in der Metallindustrie um 3,5 %, bei der Telekom um 4,4 % und beim Staat um 2,0 %. Insofern ist die vorgesehene Diätenerhöhung um 2,4 % ein Beleg dafür, dass sich die Volksvertretung von Baden-Württemberg am Mittel, und zwar am unteren Mittel der Lohn- und Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft und bei Gehaltsempfängern in Staat und Wirtschaft orientiert. Deswegen halten wir das Verfahren für qualifiziert und die vorgeschlagene Diätenanpassung für berechtigt.
Kollege Birzele hat das Teilzeitmandat angesprochen. Hier unterscheiden wir uns. Wir glauben, dass es dem Landtag von Baden-Württemberg gut tut, wenn der Abgeordnete neben seinem Mandat einen Beruf ausüben kann – er muss es nicht. Damit können viele Kollegen Erfahrungen aus der freien Wirtschaft, aus freien Berufen, aus dem Schuldienst, aus der Kommunalverwaltung in die Entscheidungen des Landtags von Baden-Württemberg einbringen. Wir glauben: Die Praxisnähe des Teilzeitabgeordneten tut der Entscheidung und der Qualität unserer Arbeit im Landtag gut. Deswegen wollen wir, dass Mandat und Beruf weiter vereinbar bleiben.
Übrigens, lieber Kollege Birzele: Sie waren ja auch einmal Teilzeitabgeordneter und im Hauptberuf Innenminister. Damals haben Sie Ihr Mandat nicht niedergelegt. Wer hier also das Teilzeitmandat hinterfragt und die Vereinbarkeit von Ministerberuf und Mandat vier Jahre lang vertreten und verkörpert hat – und das nicht einmal ganz schlecht –, ist nicht sehr glaubwürdig. Deswegen ist meine Bitte: Akzeptieren Sie, wenn die CDU-Fraktion dem Handwerker, dem Freiberufler, dem Lehrer und dem Bürgermeister, von de
nen jeder seine sachliche Kompetenz hat, auch für die nächsten Jahre die Tätigkeit als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg ermöglicht.
Es bedarf der Erwähnung, dass unser Vorschlag der Diätenanpassung für das Jahr 2003 eine Nullrunde bedeutet und dass der Vorschlag hinsichtlich der steuerfreien Entschädigungen für die nächsten zwölf Monate eine Nullrunde bedeutet.
werden in den nächsten zwölf Monaten zwar steigen, weil das Benzin teurer geworden ist, weil die Inflationsrate weiterhin zwischen 1 und 2 % liegen wird, aber eine Anpassung unserer steuerfreien Entschädigungen geschieht nicht. Wir sollten in der Öffentlichkeit deutlich machen, dass die steuerfreien Pauschalen nominal gleich hoch bleiben und eine Erhöhung in unserem gemeinsamen Vorschlag nicht enthalten ist.
Wir sollten zweitens verdeutlichen, dass wir jetzt zwar auf den Bericht hin, der zum 1. Mai vorzulegen war, die Anpassung, die rechtlich für den 1. August vorzunehmen ist, parlamentarisch beraten, dass aber eine Erhöhung in diesem Jahr nicht vorgenommen wird. Vielmehr werden die 2,4 % zeitversetzt erst am 1. März nächsten Jahres im Haushalt zu Buche schlagen.
Über ein Jahr hinweg gerechnet, nehmen wir eine Anpassung um 1 % vor. Die 2,4 %, um die die Diäten zum 1. März 2004 steigen, bedeuten für die ganze Laufzeit eine Erhöhung um 1 %. Ich glaube, dass der Landtag von Baden-Württemberg und die Initiatoren des Gesetzentwurfs den Problemen des Staatshaushalts und auch den Gerechtigkeitsfragen von daher Rechnung tragen. Deswegen vertreten wir diesen Vorschlag mit großer Mehrheit und weitgehend geschlossen.
Ich spreche Ihnen, Kollege Drexler, Kollege Pfister, Kollege Kretschmann, nochmals meinen Respekt für eine öffentliche, offene, aber kollegiale und nicht populistische Zusammenarbeit in dieser Frage aus.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte aufgreifen, was Kollege Oettinger eben sagte, und möchte allen Fraktionen, meinen Kollegen Geschäftsführern, der Frau Geschäftsführerin der Grünen sowie der Presse Respekt zollen, dass sie diese Diskussion in sehr sachlicher Weise geführt und auch kommentiert haben. Erstens.
Zweitens: Auch den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion – leider ist Herr Birzele im Moment nicht da – greifen wir natürlich mit Wohlwollen auf. Auch wir sind der Meinung, dass es natürlich alles andere als vergnügungsteuerpflichtig ist, selbst über die Diäten zu entscheiden. Ich möchte allerdings zu bedenken geben: Wer ist der Souverän, wenn nicht wir?
Deshalb haben wir – so, wie das auch in Berlin der Fall ist – einen Weg gewählt, bei dem eine unabhängige Kommission
einen Vorschlag an das Präsidium macht – zunächst speziell an den Präsidenten und dann an das Präsidium, bzw. der Präsident teilt den Vorschlag dem Präsidium mit –, und dann wird dieser an die Fraktionen weitergeleitet. Dieser Weg ist ein Weg, der zunächst einmal völlig unabhängig vom Parlament verläuft. Nur: Die Entscheidung kann uns ein unabhängiges Gremium – da wir das Parlament sind – indes nicht abnehmen.
Drittens – das ist erwähnt worden – gibt es die 2,4 % erst ab dem 1. März nächsten Jahres. Das macht eine effektive Erhöhung von knapp 1 % insgesamt auf zwei Jahre aus.
Letztens gibt es keine Erhöhung der steuerfreien Aufwandsentschädigungen. Wenn uns die Lehrer zurzeit vorrechnen, dass sie unter dem Strich weniger haben, weil die 2,4 % Erhöhung zeitlich verzögert kommen und sie soundso viele zusätzliche Aufgaben haben, dann müssten wir auch einmal sagen: Die steuerfreien Entschädigungen bekommen wir ja für die Fahrt von unserem Wohnort nach Stuttgart zum einen und für unsere Fahrten innerhalb des Wahlkreises zum anderen. Nachdem der Benzinpreis und der Dieselpreis kräftig gestiegen sind,
haben wir hier selbstverständlich mit Einbußen zu rechnen. Wenn man diese gegenüber der Erhöhung der Diäten um 1 % ausgleichen oder verrechnen will, muss man sagen, dass das Ganze unter dem Strich eine Nullrunde ist.
Meine Damen und Herren, ich freue mich – ich muss das noch einmal sagen –, dass die Debatte bisher in sehr sachlicher Weise verlaufen ist. Die FDP/DVP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ohne Zweifel keine dankbare Aufgabe für Landtagsabgeordnete, über die Erhöhung der eigenen Diäten zu beraten und zu beschließen. Deshalb, denke ich, sind alle Anstrengungen, dies zu verändern, von unserer Seite aus zu unterstützen.
Ein so sensibles, emotionsgeladenes Thema wie die Diätenerhöhung tatsächlich sachlich zu diskutieren und zu kommentieren, ist in der Tat nicht einfach. Aber ich denke, dass das in diesem Hause bisher ganz gut gelungen ist.
Für die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung ist zum jetzigen Zeitpunkt hauptsächlich von Bedeutung, wie die allgemeine Einkommensentwicklung ist und welche Abschlüsse auch in den Tarifrunden 2002/2003 erzielt worden sind. Der Zuwachs der Einkommen lag zwischen 2,4 % bei den Angestellten im öffentlichen Dienst und 3,5 % im Versicherungsgewerbe.
Wenn man bei einer Gesamtbetrachtung nur die Entwicklung der Arbeitseinkommen und die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, der die Lebenshaltungskosten ausweist, betrachtet, wäre eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung von 2,4 % eigentlich angemessen. Aber in Anbetracht der schwierigen finanziellen Situation, in der sich die öffentlichen Haushalte befinden, und der finanziellen Einbußen, die man den Menschen zumutet, wäre eine solche Erhöhung nicht vermittelbar und auch nicht richtig.
Deshalb hat der Präsident des Landtags in Absprache mit allen vier Fraktionen empfohlen, die Diätenanpassung um sieben Monate zu verschieben. Das heißt, sie soll nicht zum 1. August 2003, sondern erst ab 1. März 2004 wirksam werden. Außerdem bedeutet das für dieses Jahr eine Nullrunde. Im Ganzen gesehen entspricht das einer Erhöhung der Grundentschädigung um ca. 1 %.
Mit unserer Forderung nach einer Nullrunde konnten wir uns nicht durchsetzen. Deshalb haben wir uns für einen Kompromiss verkämpft, der unter 1 % lag. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es zum ersten Mal bei den steuerfreien Pauschalen keine Erhöhung gibt: dass es keine Erhöhung der Unkostenpauschale gibt, dass es keine Erhöhung der Tagegeldpauschale gibt und dass es keine Erhöhung der Reisekostenpauschale gibt. Das bedeutet in der Tat für viele Abgeordnete spürbare finanzielle Einschnitte, weil es in den genannten Kostenbereichen zu Mehrbelastungen kommt, die über das steuerpflichtige Einkommen ausgeglichen werden müssen.
Mit der insgesamt, so denke ich, sehr moderaten Erhöhung können wir leben. Deshalb haben wir dem Kompromiss auch zugestimmt. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir haben in der Fraktion sehr intensiv und sehr kontrovers darüber diskutiert. Eine große Mehrheit bei uns hat dann dem Vorschlag zugestimmt.
Vor ein paar Wochen war in der „Stuttgarter Zeitung“ zu lesen, dass im baden-württembergischen Parlament mehr Beamte sitzen als in anderen Parlamenten. Das hat sicher damit zu tun, dass Menschen, die beruflich selbstständig sind oder in der Wirtschaft arbeiten, andere Entschädigungen erwarten. Wenn wir wollen, dass ein Abgeordnetenmandat attraktiv ist, und zwar nicht nur für Leute aus dem öffentlichen Dienst, sondern auch für Leute aus anderen Bevölkerungsgruppen, ist eine angemessene Abgeordnetenentschädigung wichtig.