Viertens: Beschreibung der zentralen Aufgabenbereiche. Da wird das einfließen, was zum Schulalltag gehört. Auch da wird ein Stück Herkulesarbeit darin bestehen, zu beschreiben, welcher Arbeitsbereich mit welchen Belastungen verbunden ist.
Stichwort Altersermäßigung; das passt dann überhaupt nicht mehr. Alle Deputate, bei denen jetzt eine Altersermäßigung gewährt wird, müssen in einen Gesamttopf. Denn derjenige, der zum Beispiel aufgrund seines Alters weniger Unterricht erteilt, kann stattdessen sehr wohl Aufgaben in der Begleitung von Referendaren, in der Betreuung von Praktikanten – wie auch immer – übernehmen.
Sechster Eckpunkt des Ganzen, den wir beachten müssen: Wir werden feststellen, dass wir schon bald auf Rechtsfragen stoßen, die ein Bundesland allein nicht lösen kann. Es geht dabei um Rahmenrechtsprechung, die mit dem Beamtenrecht, mit Gewohnheitsrecht zu tun hat. Deshalb sollten wir von vornherein einbeziehen, dass derjenige, der diesen Weg gehen will, über kurz oder lang auch gemeinsame Initiativen mit anderen Ländern suchen muss, um bei der Rahmenrechtsprechung gegebenenfalls Änderungen zu erreichen.
Das biete ich an. Ich finde, dass jetzt sehr viel darüber gesprochen worden ist. Wir haben bei allen Anfragen – das gehört zu unserer Pflicht; diese Rechtsfrage wird uns auch beschäftigen – natürlich auf das Vorgriffsstundenmodell hinweisen müssen, das für den Arbeitgeber in der Zeit, in der es läuft, nur bedingten Spielraum schafft. Man kann in diesem Zeitraum möglicherweise aber manches über Modellversuche machen. Man kann auch manches machen, indem man einen Vertrag neu aushandelt. Aber wir alle würden uns Illusionen hingeben, wenn wir glaubten, dass wir dieses Vorgriffsstundenmodell, das für die Mehrheit der Lehrer und Lehrerinnen in Baden-Württemberg gilt und dessen Regelungen ich einhalten möchte, jetzt einfach durch ein völlig neues Kapitel über Bord werfen könnten.
Ich denke, wir müssen Folgendes beachten: rechtliche Pflichten, aus denen wir nicht sofort aussteigen können, rechtliche Rahmenbedingungen, die wir infrage stellen müssen, und eine umfangreiche Aufgabe, die am Ende zu einer völlig anderen Situation führt, als wir sie heute haben. Das ist eine Aufgabe, bei der nach meiner Überzeugung den Schulen zugute kommt, dass viele Debatten – auch über die Frage „Kerngeschäft, ja oder nein?“ – nicht mehr geführt werden, aber auch eine Aufgabe, die nach meiner Überzeugung den ganzen Reformprozessen, die wir auf den Weg gebracht haben, gerecht wird.
Ich sage dem Plenum zu, dass wir zum 1. Oktober mit der Arbeit beginnen werden und die Arbeit so durchführen werden, dass wir vor allem auch Erfahrungen aus dem europäischen Ausland – Österreich hat auch interessante Modelle – mit einbeziehen werden. Ich sage zu, dass wir noch in diesem Jahr eine Anhörung über bestimmte Erfahrungen in Dänemark, in Österreich und in anderen Ländern durchführen werden und dass wir auf der Grundlage solcher Erfahrungen und auf der Grundlage des einen oder anderen Gutachtens, das wir in Auftrag geben sollten, zu einem Reformprozess in Sachen Arbeitszeitverständnis und, damit ver
bunden, mehr Gerechtigkeit für unsere Schulen kommen werden. Ich stelle mir vor, dass so etwas dann in Etappen vollzogen wird und wir noch in dieser Legislaturperiode die allererste Etappe und Hürde nehmen können.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge. Frau Kollegin Rastätter hat beantragt, die Anträge Drucksachen 13/1166, 13/2038, 13/2181 und 13/2199 an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. –
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R o l f G a ß m a n n S P D – K l a s s e n v e r h ä l t n i s s e i n B a l l u n g s r a u m s c h u l e n
a) Trifft es zu, dass an der Vogelsang-Grundschule im Stuttgarter Westen nach der zweiten Klassenstufe vier Klassen zu drei Klassen zusammengelegt werden sollen, obwohl es sich um Klassen mit großstadtspezifischer schwieriger Zusammensetzung handeln soll (hoher Aus- länderanteil) und durch die Klassenzusammenlegung vermutlich eine durchschnittliche Klassengröße von 30 Schülern erreicht werden wird, und wie wird dieses Vorhaben gegebenenfalls begründet?
b) Sind die Kinder an Grundschulen in Stadtbezirken mit hoher Bevölkerungsdichte – bei der genannten Schule handelt es sich um eine solche Schule in einem Stadtbezirk mit sehr hoher Bevölkerungsdichte – benachteiligt, wenn die Einteilung von flächenmäßig gleichen Schul
bezirken in Stuttgart bewirkt, dass es dort mehr Grundschulkinder und auch größere Grundschulklassen gibt als in weniger dicht besiedelten Schulbezirken?
Herr Staatssekretär Rau, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage namens der Landesregierung.
Zu Frage a: Die Schulverwaltung plant in der Tat, an der Vogelsang-Grundschule die im laufenden Schuljahr 2002/ 2003 bestehenden vier zweiten Klassen im kommenden Schuljahr 2003/2004 zu drei Klassen zusammenzulegen. Ich gebe Ihnen dafür auch eine Begründung.
Als die Kinder im Schuljahr 2001/2002 eingeschult wurden, lagen 91 verbindliche Anmeldungen vor. Nun sieht die Verwaltungsvorschrift zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation einen Klassenteiler von 31 bei den Grundschulen vor. Das heißt, für die Bildung von vier Eingangsklassen hätten mehr als 93 Anmeldungen vorliegen müssen. Die Verwaltungsvorschrift gestattet, dass vom Klassenteiler abgewichen werden kann, wenn es die Versorgungssituation an der Schule erlaubt.
Auf drängenden Wunsch der Eltern wurden damals statt den nach der Verwaltungsvorschrift vorgesehenen drei Regelklassen vier Schulklassen eingerichtet. Damals wurden den Eltern von der Schulverwaltung auch die Bedingungen genannt, unter denen die zusätzlich gebildete Klasse geführt werden darf: In den ersten beiden Schuljahren darf die Schülerzahl im Jahrgang nicht unter 90 absinken; weiter muss ab der dritten Klasse die Klassenbildung entsprechend dem vorgeschriebenen Klassenteiler von 31 erfolgen. Diese Bedingungen wurden damals von der Elternseite akzeptiert. Der Sachverhalt wurde vom Staatlichen Schulamt Stuttgart protokolliert.
Nach den vorliegenden Schätzungen der Schulleitung der Vogelsang-Grundschule werden im Schuljahr 2003/2004 in der Jahrgangsstufe 3 etwa 88 Schüler zu beschulen sein – mit abnehmender Tendenz. Zwei bis drei Wiederholer aus dieser Jahrgangsstufe und drei, die wegziehen, sind bereits angekündigt.
Dieser Sachverhalt wurde dem Elternbeirat der VogelsangGrundschule vom zuständigen Staatlichen Schulamt in einer Sitzung am 21. Mai 2003 umfassend dargelegt. Das Staatliche Schulamt steht mit den Elternvertretungen in Kontakt. Die Entwicklung der Schülerzahlen wird beobachtet, und die Eltern werden über Veränderungen informiert. Die Schulleitungen sind ohnehin verpflichtet, Veränderungen der gemeldeten voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen am 22. Juli 2003 zu melden.
Allgemein kann gesagt werden, dass die Vogelsang-Grundschule zwar in einem verdichteten Wohnbereich liegt, der Schulbezirk selbst jedoch keine typischen Ballungsraumoder Brennpunktmerkmale aufweist.
Zu Frage b: Die Schulbezirke der Grundschulen in Stuttgart sind flächenmäßig nicht gleich. In der Landeshauptstadt reicht die Streubreite von einzügigen bis zu sechszügigen Grundschulen. Ebenfalls differiert die Größe der Klassen. Aufgrund der Vorgaben zur Bildung von Klassen ergeben sich an drei- und mehrzügigen Grundschulen im Vergleich zum Landesdurchschnitt größere Klassen. Allerdings kann das Staatliche Schulamt bei der Zuweisung der für die Schulart nach der Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Poolstunden die Größe der Klassen berücksichtigen und tut das auch.