Protocol of the Session on May 28, 2003

sem Land keinen Nachteil darstellt, wenn wir die Wahltermine zusammenfassen. Insofern bin ich für diese präzisen Ausführungen und auch für die präzise Bedienung der Interneteinrichtungen dankbar. Dies wohl wissend konnte ich mir deshalb diese Arbeit im Detail und hier in der Begründung sparen.

Aber eine Bemerkung sei mir zu den Ausführungen zum Thema „Geld und Wahlen“ doch gestattet. Wenn wir insgesamt unsere Etats – im Land, im Bund, aber auch in den Kommunen – anschauen, stellen wir fest, dass sich die Ausgaben, die wir für unsere Demokratie tätigen, immer im „Null-Komma-Prozent-Bereich“ bewegen. Ich glaube, kein Euro ist zu viel, wenn es uns dadurch gelingt, die Menschen im Land bei Wahlen – bei Kommunalwahlen, aber auch bei Europawahlen und anderen Wahlen – für dieses demokratische System zu organisieren, wenn es dadurch gelingt, für dieses System zu werben und die Bürger vor allem zum Urnengang zu bewegen. Insofern möchte ich das fiskalische Argument an dieser Stelle nicht so hoch hängen, wie das hier zum Teil gemacht worden ist.

Aber nun zum Tadel: Der Gesetzentwurf – ich habe gerade vorgelesen, wie der Betreff bei der Ersten Beratung hieß – heißt jetzt – den ersten Teil „Gesetz zur Änderung der Amtszeit...“ will ich gar nicht mehr vorlesen – in der Zweiten Beratung auf einmal „... und zur Änderung der Gemeindeordnung“.

Der Kollege Stickelberger hat zu diesem Themenbereich bereits präzise Ausführungen gemacht. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, nicht im Internet, sondern in der Geschäftsordnung unseres Landtags nachzusehen. Wenn man dort hineinschaut, kann man feststellen: Gesetzesvorhaben der Landesregierung und überhaupt Gesetzesvorhaben werden, wenn sie nicht die Verfassung oder Staatsverträge betreffen, hier im Haus in zwei Lesungen beraten. Es ist auch klar, dass man dann natürlich in Ausschussberatungen – und diese haben wir durchgeführt – Bestandteile eines Gesetzentwurfs noch verändern kann, wenn die Änderung – und so lese ich die Geschäftsordnung unseres Landtags – diesen Gesetzentwurf betrifft.

(Abg. Stickelberger SPD: Richtig! So ist es!)

Wenn man sich den Gesetzentwurf, wie er heute dem Haus zur Abstimmung vorliegt, und die Begründung anschaut, muss man sagen: Die Änderung der Gemeindeordnung hat mit der Zusammenlegung der Wahltermine und der Verkürzung der Amtszeiten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Dies wäre vielleicht dann der Fall, wenn Sie – aber das haben nicht einmal CDU und FDP/DVP beantragt – auch noch die Inkompatibilität des Herrn Föll bei der Wahrnehmung seines Bürgermeisteramtes mit der Ausübung seiner Tätigkeit als Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion beantragt hätten.

(Lachen des Abg. Pfister FDP/DVP)

Dann hätte es einen Schulterschluss gegeben, und dann hätte es auch einen Sinn ergeben, diese Änderung in dem Ge

setzentwurf vorzunehmen. Aber das soll nur eine kleine ironische Bemerkung am Rande sein.

Ich habe zwei, drei weitere Bedenken.

Der Kollege Stickelberger hat zutreffend ausgeführt – das ist das eine –, dass es eigentlich eines eigenen Gesetzgebungsverfahrens bedurft hätte, um die Änderung der Gemeindeordnung – Wegfall von § 49 Abs. 5 – hier im Haus in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu beschließen. Diesen Weg haben Sie nicht gewählt.

Ein Weiteres schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Dort gibt es ein „Gschmäckle“. Ich sage das, weil man das so in Ulm sagt: „Das hat ein Gschmäckle“. Wenn Sie dann nicht bereit, nicht in der Lage und nicht Manns genug sind, hier hinzustehen und zu sagen, warum Sie diese Änderung jetzt wollen, dass dies natürlich mit Herrn Föll, dem Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion in Stuttgart, zu tun hat, ist das einfach ein Verhalten, das nicht gerade von besonderer Größe zeugt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Hauk CDU)

Ich kann das auch deswegen nicht verstehen, Kollege Heinz, weil ich als Abgeordneter auch Zeitungen und den „Pressespiegel“ lese.

(Abg. Drexler SPD: Seit Februar stand es in der Zeitung! – Zuruf des Abg. Dr. Reinhart CDU)

Dort konnte man ganz verschiedene Sachverhalte entnehmen, Kollege Reinhart, die ganz interessant sind. Der Kollege Heinz hat ja gesagt,

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Bitte keine selektive Wahrnehmung!)

es gäbe gar keinen Zusammenhang mit Herrn Föll. So O-Ton! Er sagte, das sei gar nicht der Anlass.

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Rein zufällig!)

Jetzt entnehme ich der Zeitung außerdem, dass der jetzige Finanzbürgermeister, Herr Lang, wenn ich mich richtig erinnere, erst Ende des Jahres aufhören wolle. So steht das in der Zeitung. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Man kann ihn ja noch einmal fragen.

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Es steht viel in der Zei- tung!)

Wenn dem aber so wäre, dann hätten Sie dieses Gesetzgebungsverfahren auch ordnungsgemäß durch dieses Haus schleusen können. Das heißt, Ihre eigene Begründung, Sie brauchten hier jetzt ein Hauruckverfahren, bricht in sich zusammen. Dafür habe ich nun überhaupt kein Verständnis mehr,

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

weil nicht einmal die „Lex Föll“ als Begründung für das Verfahren, das Sie hier gewählt haben, gelten kann.

Dann nehmen Sie Bezug auf eine Anhörung der Gemeindeverbände und der kommunalen Landesverbände. Es ist schon richtig: Wir haben natürlich in der letzten Wahlperiode über das Gemeindewirtschaftsrecht diskutiert und es reformiert. Im Zuge dieser Reform hat man die kommunalen Landesverbände auch zu dem nun vorliegenden Gesetzesvorhaben angehört. Das hat man dann aber nicht realisiert. Sie wissen besser als ich, warum man das damals nicht realisiert hat.

(Zuruf des Abg. Heinz CDU)

Jetzt gibt es auch so etwas wie Diskontinuität. Auch dabei hätten die kommunalen Landesverbände, glaube ich, den Anspruch gehabt, zu dem Gesetzesvorhaben noch einmal Stellung nehmen zu können. Diesen Weg schneiden Sie mit Ihrem Vorgehen hier ab. Ich halte dies für keinen ordnungsgemäßen Umgang mit den kommunalen Landesverbänden, nachdem Sie sie im normalen Gesetzgebungsverfahren ohne Probleme hätten mit einbinden können.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ich will ein Letztes nennen: Auch Sie, Kollege Heinz und die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, wissen, dass die Reform des Gemeindewirtschaftsrechts ja im Prinzip schon wieder auf der Tagesordnung steht, dass wir dies schon wieder angehen und wohl auch in dieser Wahlperiode noch einmal diskutieren und in diesem Haus dann auch zu Entscheidungen kommen werden. Auch das hätte ja längst als Begründung ausgereicht und dann den Rahmen für das jetzige Gesetzgebungsverfahren zum Wegfall des § 49 Abs. 5 der Gemeindeordnung gebildet.

Ein Allerletztes: Was die inhaltliche Änderung anbelangt – das habe ich ja für unsere Fraktion schon im Ausschuss dargetan – kann man sehr wohl darüber diskutieren, ob § 49 Abs. 5 im Zusammenhang mit § 116 unserer Gemeindeordnung noch zeitgemäß ist. Auch ich bin mir darüber im Klaren. Obwohl ich selbst über ein wirtschaftswissenschaftliches Studium verfüge und insoweit die Eignung als Fachbeamter hätte, bin ich mir inzwischen bewusst darüber, dass man sich dieses Wissen auch durch praktisches Tun – sei es als Gemeinderatsfraktionsvorsitzender oder in anderen Zusammenhängen – tatsächlich vielfältig aneignen kann.

Ich habe mir aber auch die Mühe gemacht, in den führenden Kommentar zur Gemeindeordnung zu schauen. Ich weiß nicht, ob er im Internet steht; vielleicht steht er da.

(Abg. Heinz CDU: Der steht bei mir daheim: Kun- ze/Schmid/Rehm!)

Wenn man da einmal nachschaut, welche Aufgabenzuweisungen es für den Finanzbürgermeister gibt, dann muss man schon sagen: Man muss schon noch einmal darüber diskutieren, ob man diese Regelung einfach abschaffen kann. Wir hätten gern noch einmal mit Ihnen darüber diskutiert. Sie wollen das ja schon heute beschließen. Da geht es von der Aufstellung des Haushaltsplans über die Aufstellung des Finanzplans und die Aufstellung der Jahresrechnung und, und, und bis zum Thema „Verwaltung der Schulden“. Das ist ja aktueller denn je. Da geht es auch um solche Fra

gen wie Cross-Border-Leasing, lieber Kollege Heinz. Es geht um hochkomplizierte und hochkomplexe Fragen, bei denen man sehr wohl darüber diskutieren und die Frage stellen kann, ob die Regelung vielleicht doch noch zeitgemäß ist. Aber Sie lassen ja für die Diskussion über diesen inhaltlichen Punkt keinen Raum. Sie wollen die „Lex Föll“ heute verabschiedet haben.

Sie haben die Mehrheit in diesem Haus. Als gute Demokraten wissen wir, dass wir unsere Auffassung auch zum Verfahren hier nicht durchsetzen können. Wir hoffen, dass das ein einmaliger Vorgang bleibt.

(Zuruf des Abg. Heinz CDU)

Denn personenbezogene Entscheidungen durch Gesetzesänderungen herbeizuführen ist kein guter Stil und kein Geschäftsgebaren, das generell hier im Landtag Anwendung finden sollte.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Innenminister Dr. Schäuble.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl sind wir uns ja einig. Das ist, glaube ich, auch eine richtige und gute Entscheidung, die Sie, Herr Kollege Birzele – ich erinnere mich daran –, schon in der letzten Wahlperiode bzw. bei den letzten Kommunalwahlen 1999 gefordert hatten und die wir jetzt mit Blick auf 2003 so treffen können.

Ich will nur noch eine Bemerkung dazu machen, und zwar mit Blick auf die Freien Wähler. Herr Kollege Heinz hat darauf schon Bezug genommen. Die uns vorliegenden Fakten und Zahlen sprechen nicht dafür, dass die Freien Wähler durch die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl einen Nachteil erfahren. Das zeigen insbesondere die Ergebnisse der Kommunalwahlen 1994, als beide Wahlen zusammengelegt worden waren, im Vergleich mit den Ergebnissen von 1999.

Sollte sich dies durch die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl im nächsten Jahr wider Erwarten anders darstellen, wird man – das hat auch der Ministerpräsident an die Adresse der Freien Wähler gesagt – bezüglich der Zusammenlegung weiterer Kommunalwahlen – es kommen ja immer wieder Kommunalwahlen – mit der Europawahl gesprächsbereit sei. Warten wir also ab, was die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl für das Wählerverhalten im kommenden Jahr bringen wird. Ich denke, sie ist auf jeden Fall richtig.

Ich denke auch, Herr Kollege Oelmayer, das Kostenargument ist nicht das stärkste. Wichtiger erscheint mir, dass durch die Zusammenlegung die Chance besteht, dass die Beteiligung an der Europawahl besser ist, als wenn die beiden Wahlen nicht zusammengelegt würden.

(Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Genau!)

(Minister Dr. Schäuble)

Das ist der eine Punkt. Damit wäre das Gesetz eigentlich erledigt.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Eigentlich wäre es erle- digt, ja!)

Aber Sie haben noch einiges zu der „Lex Föll“ gesagt. Dazu bitte ich mir eine Bemerkung zu erlauben.