Meine Damen und Herren, alle Organisationen, mit denen wir gesprochen haben, beklagen die mangelnde Konzeption bzw. kritisieren Mängel in den bestehenden Konzeptionen. Themen wie „einheitliches Führungssystem“, „Einführung des digitalen Funksystems“ für alle Organisationen, die in diesen Bereichen tätig sind, will ich hier nur stellvertretend als Stichworte benennen.
Man kann schon den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung mit den Stellungnahmen zu den von mir genannten Anträgen teilweise hinter den Zielen des Sicherheitsplans II zurückbleibt, vielleicht auch zurückbleiben will. So beschreiben Sie in der Stellungnahme zu dem Antrag, den wir heute behandeln, im Bereich des Katastrophenschutzes ausschließlich die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden. Mit Verlaub, Herr Minister: Die kennen wir. In der Antwort auf unsere Frage nach einem umfassenden Sicherheitskonzept führen Sie aus, dass eine der eingeleiteten Maßnahmen die Abschaffung der Berichtspflicht sei. Das ist ein bisschen wenig, muss ich sagen. Herr Minister, da sollten Sie Ihr Haus ein wenig mehr fordern. Ich meine und wir meinen, Anlass hierfür gäbe es genug.
So wurden bereits im – wie gesagt – 25 Jahre alten Sicherheitsplan II zum Beispiel die Schwächen des Fernmeldesystems bestätigt. Man muss sagen: Dies gilt auch heute noch. Ich kann einfügen: Als aktiver Teilnehmer an einer Großübung – einem Tunnelbrand – konnte ich dies vor kurzem im Bereich der Polizei wieder eindrucksvoll negativ erfahren.
Schon damals, 1978, wurde im Sicherheitsplan ausgeführt, dass es das Ziel sein müsse, für den gesamten Bereich des Katastrophenschutzes einheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Hingegen haben Sie unseren erst kürzlich vorgenommenen Vorstoß zur Schaffung eines Gefahrenabwehrgesetzes abgeschmettert mit der Aussage, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, also das Nebeneinander von Katastrophenschutzgesetz, Feuerwehrgesetz und Rettungsdienstgesetz würde sicherstellen, dass ein kooperatives Zusammenwirken der einzelnen Hilfeleistungssysteme gewährleistet sei. Sie haben dann allerdings auch noch ausge
Ich meine, Herr Minister: Nach 25 Jahren Meinungsbildung in diesem Bereich sollten Sie in Ihrem Haus darauf drängen, dass dieser Meinungsbildungsprozess nun abgeschlossen wird und dass er in die von uns für notwendig erachtete Fortschreibung des Sicherheitsplans Eingang finden kann. Denn ich hoffe nicht, meine Damen und Herren, dass ein Ministerialrat aus Ihrem Haus, Herr Minister, Recht behält, der vor kurzem hier gesagt hat, auch das Gedächtnis von Verwaltungen – ich füge hier an: das gilt sicherlich auch für Ministerien – könne auf null zurückgehen. Dann weiß womöglich niemand mehr, warum wir diese Diskussion eigentlich führen.
Deshalb bleiben wir bei der Intention unseres Antrags, den Sicherheitsplan II fortzuschreiben. Das könnte unser Bundesland noch ein Stück weit sicherer machen. Zumindest wären wir aber insgesamt besser gerüstet für die Schadensszenarien, die auch bei uns tatsächlich nicht auszuschließen sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es sind viele Fragen gestellt worden. Herr Kollege Oelmayer hat ja auch die Erwartung geäußert, dass ich auf all diese Fragen eingehe.
Ich erinnere mich daran – Sie werden auch noch daran denken –: In der letzten Wahlperiode hatten wir auch einmal in einer Plenarsitzung am späten Abend eine Debatte, und Sie mussten dringend zum Zug.
Sie haben dann händeringend gebeten, dass ich es kurz mache. Wenn ich aber all Ihre Fragen ausführlich beantworten sollte, dann bräuchte ich natürlich sehr lange. Dann denke ich schon, dass wir jetzt noch einmal bis gegen halb acht miteinander sprechen müssten.
(Abg. Kiefl CDU: Bis der Zug ’nausgeht! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Kein Problem! – Abg. Birzele SPD: Wir bleiben da!)
Deshalb wäre mein Vorschlag – Herr Kollege Fischer, wir haben das vorhin durch Zuruf schon kurz miteinander besprochen –, nachdem ja alles noch einmal im Detail im
Ausschuss aufgerufen wird: Dort kann man vielleicht manche Detailfrage noch ausführlicher erörtern. Deswegen will ich mich auf das meines Erachtens heute Notwendige beschränken.
Sie haben selbst gesagt – aber, Herr Kollege Gall, wir werden deshalb nicht überheblich; dafür sind die Realitäten zu hart –: Wir stehen in Baden-Württemberg beim Thema „innere Sicherheit“, Gott sei Dank, traditionell gut da. Wir haben eine im bundesweiten Vergleich geringe Polizeidichte. Das heißt aber umgekehrt, wenn man es einmal positiv sieht – wobei ich die Probleme damit nicht verschweigen will –: Aufwand und Ertrag stehen bei uns offensichtlich in einem guten Verhältnis.
Aber bevor über die Verwaltungsreform gesprochen worden ist – deshalb belustigt mich dies auch wieder bei allem Ernst dieses Themas; man muss ja auch die heiteren Seiten des Lebens hervorheben –, hat man immer gesagt, was man alles verändern müsse und was bei uns alles so schlecht sei. Als plötzlich die Verwaltungsreform in die Diskussion kam,
hatte ich gleich ein Gespräch mit den Spitzen der Gewerkschaften der Polizei. Einer der Herren sagte: „Bei uns ist doch bisher alles so gut; lassen Sie es doch, wie es ist!“ Da habe ich gesagt: „Hätten Sie das doch früher gesagt! Aber Sie haben bisher ja immer kritisiert.“ Die Strukturen sind also gut.
Ich werde als Innenminister – das ist ja auch meine Aufgabe – alles tun, damit dies so bleibt. Bei der Verwaltungsreform darf man auch nicht verkennen und übersehen, dass der vorhin zitierte Ministerpräsident von Anfang an klargestellt hat, dass hier die Polizei, wie übrigens immer, eine Sonderrolle spielen wird.
Einmal dies. Insbesondere aber – das ist noch wichtiger – ist durch den Ministerpräsidenten klargestellt worden, dass Landräte und Oberbürgermeister im operativen Geschäft kein Weisungsrecht erhalten. Das wird natürlich auch für die Organisationsform von wesentlicher Bedeutung sein. Sie können also davon ausgehen, dass die Verwaltungsreform das hohe Niveau der inneren Sicherheit in BadenWürttemberg nicht gefährden wird. Wir werden im Gegenteil versuchen, die Zusammenarbeit im präventiven Bereich noch stärker zu verzahnen. Dann sind wir auch auf dem richtigen Weg.
Im repressiven Bereich gibt es sowieso die Befugnis der Staatsanwaltschaft; das ist bisher übrigens viel zu wenig diskutiert worden. Das nur am Rande.
Herr Kollege Fischer, Sie haben das Thema IuK-Technik angesprochen. Das ist ein Problem, und da hat sich BadenWürttemberg bisher leider Gottes nicht leicht getan. Wir arbeiten jetzt, wie Sie wissen, sehr intensiv mit Hessen und Hamburg zusammen, weil auch ich der Auffassung bin, dass man das Rad nicht überall neu erfinden muss.
Ein Problem gibt es natürlich bundesweit. Ich verstehe von den technischen Dingen nichts, und mein Stolz auf diesem Gebiet besteht darin, dass ich einen Videorekorder programmieren kann – auch das klappt nicht immer –,
(Abg. Blenke CDU: Das ist schon einmal etwas! – Abg. Gall SPD: Immerhin! Gar nicht so einfach! – Abg. Fischer SPD: Das ist ja eine Leistung! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Kollege Heinz kann schon mit dem Internet umgehen!)
und zwar noch einen von der alten Generation, bei dem das noch schwieriger war. Wenn ich es richtig sehe – das sagen auch die Kollegen aus den anderen Bundesländern –, gibt es in Deutschland eigentlich nur einen Mann, der richtig durchblickt. Er heißt Lemke und kam von Hamburg zum BKA. Dann hat ihn Hessen zunächst für die Polizei eingekauft, und jetzt ist er Staatssekretär beim Kollegen Bouffier.
Im Übrigen ist auch das Bundeskriminalamt, von dem man zunächst gedacht hat – Herr Fraktionsvorsitzender Oettinger, das hat sich auch haushaltsmäßig niedergeschlagen –, dass es ganz schnell eine Lösung für die IuK haben würde, ins Schleudern gekommen, weil, wie ich höre, die Firma, auf die es angewiesen ist, in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Kurzum, ich denke, das Thema ist sehr schwierig. Aber wir sind durch die Kooperation mit Hessen und Hamburg auf dem richtigen Weg. Beide Länder haben auf diesem Gebiet mehr Know-how, und das müssen wir uns eben zunutze machen.
Ich komme ganz schnell zum Thema der vielen Autos. Irgendeiner sei dafür verantwortlich, haben Sie gesagt, Herr Oelmayer.
Wo ist Herr Rech? Es wird schon bei mir landen. Aber ich kann mich dem Problem einmal ganz vorsichtig annähern,
indem ich zunächst sage: Aus der Sicht eines Polizeiministers – ich bin nicht der Finanzminister – sind für mich bei der Polizei 500 Autos zu viel weniger schlimm, als wenn es 500 Autos zu wenig wären. Das einmal aus meiner Sicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Fischer SPD: Okay! – Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)