Protocol of the Session on May 7, 2003

noch Menschen finden, die dazu bereit sind. Im Übrigen bin ich überzeugt – ich will nicht auf Einzelheiten eingehen, weiß es auch nicht –, dass unsere Frau Justizministerin einen Einkommensverlust hingenommen hat. Ich will keine Kommentare hören; aber das wollen wir einmal in aller Eindeutigkeit feststellen.

Es muss also ein Anreiz bestehen, auch für diejenigen, die in freien Berufen und in der freien Wirtschaft tätig sind.

Im Übrigen muss auch eine gewisse Sicherheit bestehen. Denn Sie wissen alle: Ein Regierungsmitglied kann innerhalb kürzester Zeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden – innerhalb kürzester Zeit! Was auch noch wichtig ist: Ein Regierungsmitglied muss die Freiheit haben, dann, wenn ihm die Richtung einmal nicht mehr passt, selbst zu gehen. Wir wollen nicht, dass ein Regierungsmitglied nicht bereit wäre, sein Amt zu verlassen, weil es sonst in finanzielle Probleme käme, und deshalb an seinem Sessel klebt. Deswegen bin ich der Meinung: Wir brauchen auch eine vernünftige Versorgung.

Ich bin der Ansicht, dass der Gesetzentwurf der SPD diesen Anforderungen weder hinsichtlich der Bezahlung noch hinsichtlich der Versorgung entspricht.

Es ist schon einige Male gesagt worden, dass die Mindestversorgung in Baden-Württemberg 40 % betrage. Das ist wahr. Auf sie besteht aber erst nach fünfjähriger Amtszeit ein Anspruch, meine Damen und Herren. Es ist doch ein Riesenunterschied, ob man bereits nach zwei Jahren, wie beim Bund und in den anderen Ländern, oder erst nach fünf Jahren, wie das bei uns der Fall ist, Anspruch auf Versorgung hat.

Die Ministerbezüge sind bei uns relativ gering. Sie wollen diese Vergleiche nicht hören, aber Sie müssen sie eben hören. Bedenken Sie, dass ein Minister im hoch verschuldeten Berlin, in Bremen oder im Saarland genauso viel verdient wie bei uns. Von daher kann man darüber in der Tat diskutieren.

Noch ein Wort zu dem, was Herr Oettinger angesprochen hat: Abkopplung der Versorgung von der Versorgung des öffentlichen Dienstes. Eine entsprechende Untersuchung wurde einmal von Nordrhein-Westfalen und Bayern vorgenommen. Sie haben gemeinsam ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Man hat gesagt, die Ministergehälter sollten so hoch sein, dass sich die Minister selbst eine Versorgung schaffen könnten und nicht mehr von der Versorgung des öffentlichen Dienstes abhängen. Da haben sich aus finanzmathematischen Gründen so erschreckend hohe Ministergehälter ergeben, dass man sowohl in NordrheinWestfalen als auch in Bayern diese Vorschläge sehr schnell wieder beerdigt hat. Denn die Ministergehälter könnten gegenwärtig nirgendwo verdoppelt werden. Das wäre aber notwendig, wenn man eine entsprechende Versorgung schaffen wollte.

(Zuruf des Abg. Wieser CDU)

Deswegen, meine Damen und Herren: Alles in allem sind wir davon überzeugt, dass der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf nicht vernünftig ist. Er schafft weder einen Anreiz für gute Leute, sich um ein Regierungsamt zu be

(Minister Stratthaus)

werben, noch schafft er einen Anreiz durch eine entsprechende Versorgung, ein solches Amt eventuell auch zu verlassen.

Wir schlagen Ihnen deshalb vor, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

Herr Abg. Stickelberger, Sie erhalten noch einmal das Wort.

Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt natürlich auf Ihren Gesetzentwurf gespannt. Nachdem fünf Monate lang nichts passiert ist, man aber angeblich Abstimmungsbedarf hat und man wiederum angeblich nicht weit auseinander liegt,

(Abg. Wieser CDU: Es soll auch ein gewissenhaft erstellter Gesetzentwurf werden!)

sind wir natürlich gespannt, was am Ende herauskommt.

(Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Der Mai ist gekommen, er dauert noch an. Sie haben also noch etwas Zeit.

(Zuruf des Abg. Wieser CDU)

Aber, wie gesagt: Wir hoffen, dass im Mai dieses Jahres etwas vorgelegt wird, und sind gespannt darauf.

Eines kann ich allerdings nicht nachvollziehen, wenn Sie immer auf die anderen Bundesländer verweisen: Warum halten Sie in Sonntagsreden auch am Mittwoch, wie zum Beispiel heute Morgen, das Fähnchen des Föderalismus hoch und kneifen dann, wenn es gilt, diesen Föderalismus mit praktischem Leben auszufüllen? Treffen Sie doch die landesspezifischen Regelungen, die möglich sind. Machen Sie von Ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch, und verweisen Sie uns nicht auf andere Bundesländer. Was soll denn das?

(Beifall bei der SPD)

Im Übrigen ist es in der Tat so, dass die Beträge, die wir in unseren Änderungsvorschlägen genannt haben, durchaus nachvollziehbar sind. Sie werden weiß Gott nicht zu einer Verarmung der Mitglieder unserer Landesregierung führen. Ich glaube, im Hinblick auf die Diskussionen im öffentlichen Dienst allgemein und die Belastungen, die Sie den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg auferlegen, sind diese Änderungen maßvoll.

Ein letzter Punkt: Herr Minister, darüber können wir reden. Ich stimme Ihnen zu – da unterscheide ich mich etwas von Ihnen, Herr Walter –, dass wir versuchen müssen – Herr Oettinger hat das auch in der letzten Debatte so formuliert –, auch in der Politik die besten Köpfe zu gewinnen und sie angemessen zu bezahlen. Da stimmen wir Ihnen ohne weiteres zu.

Das soll man dann über Gehalts- und Bezügeregelungen auch so machen. Ich glaube, für leistungsbezogene, für an

gemessene Bezüge ist der Bürger zu gewinnen. Nicht zu gewinnen ist er für üppige Pensionsregelungen, die für ihn nicht nachvollziehbar sind. Deshalb sind wir für diese Diskussion offen und bieten da als Fraktion ausdrücklich unsere Gesprächsbereitschaft und Zusammenarbeit an.

Ein letzter Punkt – Sie haben es auch erwähnt –: Natürlich werden Diskussionen über Diätenerhöhungen in der Öffentlichkeit immer sehr kontrovers geführt. Aber wenn ich mir jetzt die Berichterstattung zu dem Kompromiss, der gestern zur Regelung in Baden-Württemberg gefunden wurde, anschaue, muss ich doch sagen: Das ist eine sehr differenzierte Kommentierung. Wenn ich etwa die „Badische Zeitung“ – gestatten Sie mir, dass ich in diesem Haus auch einmal die „Badische Zeitung“ erwähne –

(Abg. Wieser CDU: Prima!)

lese, dann vernehme ich sogar ein Lob

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

für diese nunmehr gemeinsam gefundene Regelung. Ich meine, das können wir vertreten.

Wir können auch angemessene Ministerbezüge vertreten. Wir sollten das aber nicht auf dem Umweg über die Pensionsregelungen machen, sondern uns zu einer ehrlichen, offenen, transparenten Regelung durchringen. Die Bezüge müssen auch nicht an B 11 gekoppelt sein, sondern sollten, wie die Diäten, jedes Jahr in diesem Haus beschlossen werden. Dann können wir uns verständigen.

Unser Gesetzentwurf bleibt aber bestehen. Wir sind gespannt auf Ihren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.

Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen auf Drucksache 13/1911, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Abg. Capezzuto SPD: Was?)

Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle.

(Zurufe: Ja!)

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/1567 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

(Abg. Teßmer SPD: Die Minister hätten nicht mit- stimmen dürfen!)

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) und des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart (GVRS) – Drucksache 13/1803

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 13/1976

Berichterstatter: Abg. Hillebrand

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort zur Aussprache erteile ich Frau Abg. Grünstein.