Wir tragen einem weiteren Ausbau der Betreuungsangebote in allen Formen, die denkbar sind, Rechnung, wir stärken den Bildungsauftrag, und wir sichern die Qualität der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg. Das sind die drei Kernpunkte. Daraus resultiert auch unser wichtigstes Anliegen, dass wir zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommen. Dies war schon das Anliegen unserer damaligen Novellierung, die uns ja ausgesprochen gut geglückt ist.
(Abg. Fischer SPD: Ich kann husten, wann ich will! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Zeller: Der überschätzt sich auch noch, der Haas!)
Meine Damen und Herren, wir können in der Tat nicht allen Ansprüchen gerecht werden, schon gar nicht der „Lufthoheit über den Kinderbetten“. Das will ich sagen; das will ich der SPD gern konzedieren.
Wenn Sie stöhnen, meine Damen und Herren, darf ich auf die heutige Begründung Ihres finanzwirksamen Antrags verweisen. Er spricht natürlich eine verräterische Sprache.
Sie sagen, der Ausbau der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg beginne im Herbst, wenn Sie 25 Millionen € zur Verfügung haben. Das ist ein Affront gegen alle, die bisher wertvolle Arbeit in der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg geleistet haben, von den Kirchen über die Kommunen, über die freien Träger, über Unternehmen bis zu Privatpersonen und Elterninitiativen. Meine Damen und Herren, wir haben schon jetzt eine hervorragende Kinderbetreuungsarbeit bis hin zu den Tagesmüttern – was Sie natürlich nicht gerne hören, aber es ist so. Deswegen weise ich diese Vorwürfe schlicht und einfach zurück.
Es geht im Kern um das kommunale Vertrauen, um das Grundvertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Deswegen will ich diesen Punkt in aller Kürze noch einmal ansprechen. Es kommt auch in den Anträgen, die die Opposition wieder vorlegt, zum Ausdruck, dass dieses Vertrauen bei Ihnen nicht vorhanden ist. Ich will Ihnen einmal sagen, meine Damen und Herren – das sage ich jetzt allen Beteiligten, auch den Kommunen –: Im Gesetzentwurf steht die Bedarfsplanung, und die Bedarfsplanung bedeutet nicht irgendetwas, irgendein Larifari oder sonst etwas, sondern eine Bedarfsplanung ist mit allen Beteiligten zu erstellen, und sie ist verwaltungsgerichtlich belastbar zu machen. Das heißt also, wenn irgendwelche Dinge, die jetzt herumgeistern und die auch in den letzten Tagen in Briefen an uns zum Ausdruck gekommen sind, nicht berücksichtigt sind, werden die Gemeinden auf die Nase fallen. Das will ich einfach noch einmal deutlich sagen. Es muss vernünftig und gerichtlich belastbar begründet werden, weshalb man zum Beispiel eine Gruppierung oder einen Kindergarten oder eine Gruppe künftig nicht mehr berücksichtigt.
Also so einfach, wie das in den Anträgen darzustellen versucht wird, wird es nicht sein. Ich sage das auch noch einmal allen freien Trägern und auch allen, die überregionale Einrichtungen haben: Es wird verlässliche Bedingungen geben. Die haben wir gesetzlich markiert, und vor dem Hintergrund der Trägervielfalt, meine Damen und Herren, wird damit auch das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt werden.
Ich glaube, das ist der Kern der ganzen Sache. Ich will das jetzt nicht mehr ausweiten. Ich verweise auf das, was ich im Sozialausschuss zu diesem Thema insgesamt gesagt habe.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir werden ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. 1999 hatten wir heftige Kritik in Richtung Flickschusterei und dergleichen bekommen. Das kommt jetzt wieder. Das wissen wir. Trotzdem: Wir haben eine gute Grundlage für den Ausbau der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Kinder- und Familienpolitik im Land muss auf drei große Zukunftsaufgaben eine Antwort geben. Wir müssen zum einen rasch mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder und für Schulkinder sowie mehr Ganztagsbetreuungsplätze schaffen.
Ich erspare Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP/DVP, nicht den Hinweis, dass wir in allen drei Bereichen im Bundesländervergleich die Schlusslichtposition einnehmen.
Ja, Sie sagen es nur, aber Sie lassen dem keine Taten folgen, Herr Kollege Haas. Das ist der Unterschied.
(Beifall bei der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Woher wissen Sie denn das? Wir beschließen jetzt das Gesetz!)
Besondere Bedeutung käme dabei der Sprachförderung zu. Wir wissen, dass mindestens 20 % eines Kindergartenjahrgangs besonderen Sprachförderbedarf haben. Das sind 70 000 Kinder, und die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg dieser Kinder müssen durch gezielte Sprachförderung im Kindergarten, und zwar vom ersten Kindergartentag an, geschaffen werden,
Wir müssen zum Dritten die pädagogische Qualität sichern. In den letzten Jahren hat in Baden-Württemberg – auch dazu sagt Ihr Gesetzentwurf nichts –
in allen Angebotsformen die durchschnittliche Gruppengröße zugenommen. Um die pädagogische Qualität zu sichern, muss diese Entwicklung gestoppt werden.
Sie haben bisher offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen, dass wir in diesem Bereich, nämlich bei den Gruppengrößen, wirklich Spitze im Bundesländervergleich sind. Das ist aber wahrlich kein Anlass, darauf stolz zu sein.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, meine Damen und Herren, wird keine dieser drei genannten zentralen Zukunftsaufgaben bewältigt. Anstatt Zukunft zu gestalten, wie wir es unseren Kindern und der Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Landes schuldig sind,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Wo leben Sie denn? – Abg. Zeller SPD: Auch noch eine schlechte Verwaltung! – Zu- ruf des Abg. Döpper CDU)
Ich fasse an dieser Stelle nochmals die wichtigsten Kritikpunkte zusammen: Die Landesregierung stellt den Kommunen keine zusätzlichen Mittel zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung. Sie frieren die Mittel dauerhaft auf dem Niveau des Jahres 2002 ein.
Ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung durch das Land werden die Kommunen – das sagen sie überdeutlich, und das höre ich in jeder Diskussion, egal, in welcher Stadt und in welcher Gemeinde ich bin – einen Ausbau, den wir sowohl qualitativ als auch quantitativ brauchen, nicht durchführen können.
(Abg. Alfred Haas CDU: Sagen Sie mal eine Stadt! Sagen Sie mal Namen! – Abg. Nagel SPD: Mit dem Haas redet keiner!)
Fragen Sie einmal den Singener Oberbürgermeister Andreas Renner. Er hat neulich wieder in einer Diskussion gesagt – der Herr Kollege Hoffmann war dabei; er wird das bestätigen können –, dass wir mit diesem Gesetzentwurf und mit den Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden,