Protocol of the Session on March 26, 2003

fahndung im Land betrieben haben und noch betreiben – zu Recht stellt der Datenschutzbeauftragte in dem Bericht fest, dass es überhaupt erst mit herkömmlichen kriminalistischen Methoden gelungen ist, zu diesen oder jenen Fahndungserfolgen zu kommen –, dann ist es erst recht richtig – mein Vorredner von der sozialdemokratischen Fraktion hat es schon betont –, auch in diesem Bereich über personelle Maßnahmen nachzudenken, weil wir sonst ein Ungleichgewicht haben zwischen dem, was wir datenschutzrechtlich und kontrollmäßig einfordern, und dem, was wir tatsächlich umsetzen können.

Ein letzter Bereich, der zu diesem Punkt zählt, ist die Frage der Organisation des Datenschutzes. Die Trennung – meine Vorredner haben es angesprochen – zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Bereich des Datenschutzes ist in diesem Haus schon oft behandelt worden.

(Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange- zeigt.)

Jetzt hat das durch das Thema Verwaltungsreform – ich komme zum Schluss – vielleicht noch einmal eine andere Brisanz bekommen, weil man natürlich auch versuchen muss, Synergieeffekte freizulegen. Wir haben für den Datenschutz im Innenministerium ein Referat, das, wenn ich es auswendig richtig weiß, mit insgesamt 5 oder 5,5 Stellen ausgestattet ist, und wir haben das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz außerhalb des Innenministeriums mit 16 Stellen. Dass man da auch von der Aufgabenstellung her einmal überlegen muss, diese Tätigkeiten zusammenzuführen und auf die unabhängige Stelle zu übertragen, ist, glaube ich, das Zeichen der Zeit. Wir sollten dies angehen und den Datenschutz gerade in Zeiten leerer Kassen nicht hinten herunterfallen lassen. Das Beispiel Rasterfahndung hat es gezeigt.

Deswegen wird sich die Fraktion GRÜNE in diesem Haus weiterhin verstärkt für den Datenschutz und den Datenschutzbeauftragten einsetzen.

Zum Schluss gilt auch der Dank unserer Fraktion dem Datenschutzbeauftragten, der hier einen umfassenden und präzisen Bericht vorgelegt hat.

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Aufmerksamkeit kurz vor 20 Uhr.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Minister Dr. Schäuble.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte, zunächst dem neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die vielfältige, kompetente und engagierte Arbeit meinen Dank und meine Anerkennung auszusprechen.

(Beifall bei der CDU, der FDP/DVP und den Grü- nen sowie Abgeordneten der SPD)

Ich möchte nicht versäumen, zu erwähnen, dass es sich bei diesem Bericht, beim 23. Tätigkeitsbericht, um den ersten

Bericht von Herrn Zimmermann in seiner neuen Eigenschaft als Landesbeauftragter für den Datenschutz handelt. Er musste diesen Bericht kurz nach Beginn seiner Amtszeit erstatten.

Ich glaube, es ist auch angemessen, darauf hinzuweisen, dass man bei dem ersten Tätigkeitsbericht in der Ära von Herrn Zimmermann auch schon erkennen kann, dass er, wie es auch bei seinem Vorgänger, Herrn Schneider, der Fall war, das Thema Datenschutz mit Nachdruck, aber auch mit dem gebotenen Augenmaß vertreten wird.

Es ist erkennbar – wie es auch bei seinem Vorgänger der Fall war –, dass auch Herr Zimmermann, wie es Kollege Oelmayer formuliert hat, großen Wert auf sein zweites Standbein, nämlich die Beratung in Bezug auf den Datenschutz, legt. Das ist deshalb sehr wichtig, weil Angehörige von Behörden, wenn sie das Gefühl haben, dass sie bei kritischen Fragen vom Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allererster Linie beraten werden, auch keine Scheu haben, um diese Beratung zu ersuchen. Das halte ich unter dem Blickwinkel, dass man den Datenschutz weiter voranbringen will, für sehr wichtig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass sich die Beanstandungen im öffentlichen Bereich auch im vergangenen Jahr Gott sei Dank auf dem gleichen niedrigen Niveau wie in den Vorjahren gehalten haben. Es werden auch im 23. Tätigkeitsbericht keine spektakulären Missbräuche von Daten angeführt. Auch dies ist ein Beleg dafür, dass durch die Arbeit des Datenschutzbeauftragten schon vor der Amtszeit von Herrn Zimmermann doch Sensibilität und entsprechende Aufmerksamkeit sowie ein hoher Stellenwert des Datenschutzes bei den Behörden und der Verwaltung im Land entwickelt worden sind.

Natürlich taucht auch dieses Jahr ein Thema auf, das bei jeder Debatte über den Datenschutzbericht in den vergangenen Jahren hier in diesem Haus eine Rolle gespielt hat, nämlich die Zusammenlegung der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im öffentlichen Bereich mit der für den nichtöffentlichen Bereich. Ich will es so formulieren: Zunächst einmal ist dies eigentlich auch mittelbar ein gewisses Kompliment an den Datenschutz im öffentlichen Bereich, weil diese Diskussion ja in gewisser Weise ein Indiz dafür ist, dass man immer stärker erkennt, dass die Probleme heute, nachdem in der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zu früher eine viel größere Sensibilität für den Datenschutz entstanden ist, eher beim Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zu liegen scheinen. Insofern will ich dies zunächst einmal festhalten.

Nun darf man, wie ich glaube, die Synergieeffekte, die von einer Zusammenlegung ausgehen könnten, nicht überschätzen. Darüber ist im Ständigen Ausschuss sehr ausführlich diskutiert worden. Sie wissen auch, dass man das Thema auch verfassungspolitisch, verfassungsrechtlich sehen muss. Aber ich will es heute so formulieren: Wenn Herr Kollege Lasotta und andere Kollegen – auch Herr Kollege Theurer hat es angesprochen – die Diskussion fortführen wollen, dann will ich dieser Diskussion nicht im Wege stehen.

(Minister Dr. Schäuble)

Herr Datenschutzbeauftragter Zimmermann, ich glaube, ich darf aus einem Gespräch, das wir zu Beginn Ihrer Amtszeit geführt haben, dem hohen Hause berichten, dass wir damals so verblieben waren, dass wir, nachdem Sie eine gewisse Zeit im Amt sein würden, auf solche Fragen – dazu könnte auch diese gehören – gerne zurückkommen können. Wir können die Diskussion also gerne fortführen. Aber es ist auch deutlich geworden und wird inzwischen, glaube ich, auch von Herrn Zimmermann so gesehen – wie mir jedenfalls Herr von Rotberg mitgeteilt hat –, dass die Synergieeffekte, um es noch einmal zu sagen, Herr Kollege Lasotta, nicht überschätzt werden dürfen.

Ich will kurz noch ein anderes Thema ansprechen. Wir haben, insbesondere im Verhältnis zur kommunalen Seite, nach wie vor das Prinzip, dass wir es zwar wünschen, dass Datenschutzbeauftragte bestellt werden, dass wir es aber nicht vorschreiben. Ich werbe auch heute nachdrücklich dafür, dass wir bei diesem Prinzip bleiben, weil es einfach mit unserer Philosophie übereinstimmt, der kommunalen Seite so wenig Vorschriften wie möglich zu machen und stattdessen darauf zu vertrauen, dass die Leute in der kommunalen Selbstverwaltung, die ihrerseits alle gewählt sind und dort Verantwortung tragen, aber auch Rechenschaft gegenüber ihrer Bevölkerung ablegen müssen, die richtigen Entscheidungen treffen. Wenn sie Fehler machen sollten, dann kann man sie abwählen. Deshalb bitte ich, dass man mit Rücksicht auf die kommunale Selbstverwaltung im Bereich der Kommunen weiterhin bei der Freiwilligkeit bleibt: Will man Datenschutzbeauftragte bestellen, ja oder nein?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Der Beifall ermuntert mich, meine Rede noch etwas länger auszudehnen.

(Heiterkeit – Beifall der Abg. Seltenreich SPD und Dr. Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Lasotta CDU: Wir haben gedacht, Ihre Rede ist zu Ende, Herr Minis- ter! Das war nicht die Intention!)

Wenn ich dieses Schreckensszenario jetzt wieder zurücknehme, so bin ich aber dem Kollegen Oelmayer noch einige Bemerkungen zu dem Thema Rasterfahndungen, das er angesprochen hat, schuldig.

Ich will zunächst hervorheben, dass die im Zuge dieser Rasterfahndung angefallenen Daten schon bislang in dem Maße gelöscht wurden, wie sie für die Arbeit nicht mehr benötigt werden. Ebenso möchte ich betonen, dass ich eine auch kritische Begleitung – und die gab es auch – der Rasterfahndung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz akzeptiere.

Andererseits, Herr Kollege Oelmayer – und damit spreche ich nicht den Landesdatenschutzbeauftragten an, sondern Sie und Ihre Fraktion –, wird, darüber sind wir uns einig, immer eine Gratwanderung stattfinden müssen, zum Beispiel zwischen den Belangen des Datenschutzes und der inneren Sicherheit. Ich glaube, dass uns insgesamt, auch bei der nicht unproblematischen Rasterfahndung, diese Gratwanderung bundesweit gelungen ist.

Die Probleme bei der Rasterfahndung lagen nach meiner Erfahrung weniger darin, dass die Datenschutzfrage nicht angemessen gelöst worden wäre, sondern eher darin, dass die Rasterfahndung – völlig unabhängig vom Datenschutz – mit einem ungeheuren Aufwand für die Polizei verbunden ist, was in der Natur der Sache liegt.

Dann haben Sie auch auf das Thema „Speicherung personengebundener Hinweise zum Konsum von Betäubungsmitteln oder harten Drogen in der PAD, also der Personenauskunftsdatei der Polizei“– hingewiesen. Dem Ständigen Ausschuss ist hierzu eine ergänzende schriftliche Stellungnahme des Innenministeriums zugesagt worden. Herr Kollege Theurer, auch Sie haben das Thema ja angesprochen. Diese Stellungnahme wird in nächster Zeit fertig gestellt und dem Ständigen Ausschuss sowie auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz übermittelt werden.

Ich darf schließen, indem ich noch einmal dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danke. Ich glaube, wir dürfen mit Genugtuung feststellen: Im öffentlichen Bereich hat sich der Datenschutz in Baden-Württemberg auch dank der Beratungshilfe des Landesdatenschutzbeauftragten Zimmermann und seines Vorgängers wirklich erfreulich entwickelt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses nehmen Sie von der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung Kenntnis. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umwandlung von fünf öffentlichrechtlichen Forschungseinrichtungen in Stiftungen bürgerlichen Rechts – Drucksache 13/1738

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 13/1870

Berichterstatter: Abg. Fleischer

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort Frau Abg. Netzhammer.

Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf erscheint möglicherweise als reine Formalie, ist aber für die betroffenen Institute von hoher Wichtigkeit. Mit diesem Gesetzentwurf wird nämlich die Grundlage für die Umwandlung der außeruniversitären Forschungseinrich

tungen des Landes geschaffen, die bisher als Stiftungen des öffentlichen Rechts betrieben und vom Land auch finanziell unterstützt werden.

Hintergrund für die Umwandlung sind steuerrechtliche Probleme bei der Abwicklung der Zukunftsoffensive III. Nach vorherrschender Rechtsauffassung können Investitionsmittel für neue Forschungsfelder, die in der Zukunftsoffensive bereits eingeplant sind, nur an wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts, nicht aber an solche des öffentlichen Rechts vergeben werden.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Wieso?)

Diese Rechtsauffassung geht auf eine sehr enge, eine aus unserer Sicht zu enge Auslegung des § 68 der Abgabenordnung zurück, der angeblich nicht auf öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen anwendbar ist. In der Konsequenz bedeutet dies, dass wirtschaftsnahe und entgeltliche Auftragsforschung bei öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen nicht zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb nach § 68 der Abgabenordnung gehören. In der Folge können dann auch Mittel aus der Zukunftsoffensive III wegen ihrer engen gemeinnützigen Zweckbindung nicht für Investitionen in ebendiesen Instituten eingesetzt werden.

Dies wollen wir natürlich nicht. Unser Finanzministerium teilt zwar diese enge Rechtsauffassung nicht, aber aufgrund eines Rundschreibens ist die Meinung des Bundesfinanzministers – Herr Eichel lässt grüßen – auch für uns verbindlich. Von diesem Bundesfinanzminister können wir leider auch nicht mehr Beweglichkeit und damit in absehbarer Zeit auch keine Änderung dieser Rechtsauffassung erwarten. Wir müssen aber jetzt und heute die Grundlage dafür schaffen, dass die Forschungseinrichtungen in absehbarer Zeit in den Genuss der in Aussicht gestellten Investitionsmittel aus der Zukunftsoffensive III kommen können.

Also bleibt als Ausweg nur eine Änderung der Rechtsform der Forschungseinrichtungen, um unsere Forschungseinrichtungen auch aus der Zukunftsoffensive finanzieren zu können. Dieser Weg ist umständlich, arbeits- und zeitaufwendig – unsere bürokratieverliebte Bundesregierung lässt grüßen –, denn wir benötigen jetzt ein förmliches Landesgesetz. Mit der Umwandlung in privatrechtliche Forschungseinrichtungen ist es aber auch möglich, Drittmittel von privaten und öffentlichen Drittmittelgebern einzuwerben. Dies wird in der Summe die finanzielle Basis der Institute verbreitern. Möglicherweise eröffnet sich hier ja auch eine Perspektive für einen weiteren Betrieb des FAW in Ulm.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das hören wir gerne!)

Die rechtliche Identität der Stiftungen ändert sich nicht; die Vermögensverhältnisse ändern sich auch nicht. Deswegen ist es auch verständlich, dass die zuständigen Stiftungsorgane dieser Stiftungen die beabsichtigte Umwandlung grundsätzlich begrüßt haben.