Eines muss ich schon noch sagen; das ist mir wirklich sehr wichtig. Das betrifft die Zivildienstleistenden, Frau Altpeter.
Zur Zustimmung der Diakonie: Wenn ich natürlich zwischen Pest und Cholera wählen kann, dann wähle ich vielleicht die Cholera.
Tatsache ist doch, dass Zivildienstleistende natürlich keine professionellen Pflegekräfte ersetzen, aber ergänzen.
Im ganzen sozialen Bereich, im Behindertenbereich, im Altenbereich, wäre die Arbeit ohne Zivildienstleistende gar nicht mehr denkbar.
Bei einem Gedanken sollten Sie mir auch noch folgen. Ich gehe oft in Altenheime und Behindertenheime und spreche da mit vielen jungen Männern, die dort als Fachkräfte arbeiten. Auf die Frage, wie sie dazu gekommen sind, diesen Beruf zu ergreifen, sagen mir neun von zehn: „Ich war Zivildienstleistender und habe festgestellt: Diese Arbeit liegt mir, ich habe Freude an Arbeit mit alten Menschen.“ Das ist auch ein ganz hervorragendes Berufsförderungsprogramm. Schon deswegen sollten wir dafür Sorge tragen, dass die jungen Menschen beizeiten in diese Häuser kommen, beizeiten aber auch sehen, dass es eben nicht nur eine Spaßgesellschaft gibt, sondern dass es Menschen gibt, die am Rande der Gesellschaft leben und denen man helfen muss.
(Beifall bei der CDU – Abg. Carla Bregenzer SPD: Darüber gibt es doch keinen Streit! – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Zu den Kürzungen der CDU beim Zivildienst sagen Sie gar nichts! Das spielt keine Rolle mehr!)
Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen und die Türen zu schließen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes – Drucksache 13/1739
Für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung ist vom Präsidium eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion, gestaffelt, beschlossen worden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung unseres Kinderbetreuungskonzepts.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Deshalb ist das Inte- resse bei den Regierungsfraktionen so groß! – Gegenruf des Abg. Pauli CDU: Bei allen Fraktio- nen!)
Liebe Frau Haußmann, sehen Sie auch bei Ihnen nach. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Schon im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten wurde auf die wichtige Rolle eines ausgewogenen und bedarfsgerechten Angebots an Betreuungseinrichtungen für Kinder hingewiesen. Wir wollen, dass Baden-Württemberg ein kinderfreundliches Land ist. Wir wollen unsere Familien durch vielfältige und ihren Bedürfnissen entsprechende Betreuungsangebote stärken. Wir wollen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Wahlfreiheit unserer Mütter und Väter weiter gestärkt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine sehr gute Grundlage, um diese Ziele erreichen zu können. Er ist keine einseitige Vorgabe des Landes. Er greift vielmehr die Ergebnisse der Verhandlungen auf, die unter meiner Leitung und Moderation im vergangenen Herbst erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Als Leiter der Arbeitsgruppe Kindergartengesetz weiß ich aus eigener Erfahrung, mit welch großem Ernst und Verantwortungsbewusstein die Verhandlungen geführt worden sind. – Übrigens wurde keiner über den Tisch gezogen, wie von der linken Seite irgendjemand dazwischengerufen hat.
Die Verhandlungen hatten eine lange und sicher nicht immer einfache Vorgeschichte. Umso mehr haben mich das in den Verhandlungen gezeigte gegenseitige Vertrauen und der darauf aufbauende Wille zur konstruktiven Zusammenarbeit beeindruckt. Hierfür möchte ich allen Beteiligten ganz herzlich danken.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung weist grundlegende und, wie ich meine, zukunftweisende Änderungen gegenüber dem bisherigen Kindergartengesetz auf. Ich möchte auf die wichtigsten Änderungen eingehen, die auch in der Anhörung thematisiert worden sind.
Der Gesetzentwurf erweitert das Kindergartengesetz um die Angebote der Kleinkindbetreuung. Die Kleinkindbetreuung in Krippen und in der Tagespflege hat für ein umfassendes Betreuungsangebot für Kinder bis zu drei Jahren einen hohen Stellenwert. Für diese Betreuungsformen besteht allerdings im Gegensatz zur Betreuung im Kindergarten kein Rechtsanspruch. Die Förderung der Kleinkindbetreuung erfolgt daher folgerichtig über Richtlinien des Sozialministeriums.
(Abg. Hauk CDU, auf die unbesetzten Plätze der Fraktion GRÜNE deutend: Es ist unmöglich, wie sich die Grünen um dieses Thema kümmern!)
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE betritt den Saal. – Abg. Drautz FDP/DVP: Eine ganz Grüne! – Abg. Rüeck CDU: Und was für eine! – Abg. Döpper CDU: Ich bin ungemein interessiert! – Abg. Hauk CDU: Das ist Anspruch und Wirklichkeit!)