Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rede einfach für die FDP/ DVP mit. Das ist bei diesem Thema auch nicht so problematisch. Nachdem der Bund das Diskontsatz-ÜberleitungsGesetz aufgehoben hat, sind Verweisungen auf dieses Gesetz natürlich ohne Grundlage. Daher ist es eine logische Konsequenz, dass wir hier eine Anpassung vornehmen. Logik leuchtet uns ein. Deswegen werden wir zustimmen. Auch die FDP/DVP wird zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich das Wort erhalten habe. Es war jemand anderes vorgesehen, aber das macht ja nichts. Die wesentlichen und entscheidenden Punkte sind – –
Das würde ich nicht unbedingt sagen. Pfarrer können nicht ganz alles. Ich bin aber gerade dabei, staunend zu erfahren, was die Parlamentarier alles wissen, wenn sie zu Bibelzitaten interviewt werden. Das ist hochinteressant. Das läuft ja gerade.
Meine Damen und Herren, inhaltlich ist alles zu diesem Thema gesagt. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wirklich wahr, es war ein Praxisschock, als § 247 BGB auf den Markt geworfen wurde. Zum Glück gibt es Veröffentlichungen, die einem helfen, mit diesen Begriffen umzugehen.
Nichtsdestotrotz bin ich doch davon beeindruckt, dass Sie alle diesem für die Praxis so notwendigen Gesetz zustimmen werden. Ich denke, dass es dann auch gut über die Bühne geht. Was würde es auch für einen Eindruck machen, wenn Baden-Württemberg anders als die anderen Länder oder gar ganz Europa entscheiden würde? Deswegen danke ich doch sehr und bitte um Zustimmung.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/1768. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Die Grundschule stärken; hier: Individuelle Förderung aller Kinder in der Grundschule verbessern – Drucksache 13/636
b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Die Grundschule stärken; hier: Einführung der Halbtagsgrundschule und Ausbau von Nachmittagsangeboten – Drucksache 13/637
Ich rufe weiter dazu auf: Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/1799, zum Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/636, und Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/1800, zum Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/637.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute vorliegenden zwei Anträgen meiner Fraktion verfolgen wir Grünen das Ziel, die Grundschule in Baden-Württemberg zu stärken.
Spätestens jetzt muss die Kultusministerin, muss Herr Staatssekretär Rau und müssen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, doch erkennen, dass die Grundschule in Baden-Württemberg und die vorschulischen
Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg – die Kindergärten – bisher sträflich vernachlässigt wurden.
Wenn wir uns erfolgreiche PISA-Länder anschauen, dann fällt vor allem auf, dass dort konsequent das Prinzip „Der Anfang ist das Wichtigste“ eingehalten wird. Dort gibt es sehr gut ausgebildete Vorschullehrerinnen und sehr gut ausgebildete Lehrkräfte mit guten diagnostischen Kompetenzen. Sozialpädagogen, Schulpsychologen und Sonderpädagogen arbeiten im Team der Grundschule. Es gibt kleine Lerngruppen. Es gibt individuelle Förderkonzepte. Vor allem gibt es keine Noten bis zum achten Schuljahr, sondern das Erlernen von Selbsteinschätzung, von Selbstbewertung und von Selbstlernkompetenz.
In Finnland heißt es beispielsweise: Wir brauchen alle; wir können uns nicht leisten, auch nur ein einziges Kind, auch nur einen einzigen Jugendlichen zurückzulassen.
Bei uns dagegen, meine Damen und Herren, gibt es schon am Ende der Grundschulzeit Bildungsverlierer und Bildungsverliererinnen unter den Kindern.
Es gibt Kinder, die bereits entmutigt sind und nicht mehr an ihren eigenen Lernerfolg glauben. Deshalb, meine Damen und Herren, muss Bildung in Baden-Württemberg am Punkt Grundschule endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.