Protocol of the Session on February 19, 2003

Wer dem Artikel 3, der das Inkrafttreten regelt, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 19. Februar 2003 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesbeamtengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen wurde dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose – Drucksache 13/1620

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/1752

Berichterstatterin: Abg. Ursula Haußmann

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.

Wem darf ich in der Allgemeinen Aussprache das Wort erteilen? – Herr Abg. Klenk, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, dies ist ein Gesetzentwurf, bei dem kein großer Beratungsbedarf mehr besteht, nachdem der Sozialausschuss einstimmig beschlossen hat, dass wir dem Gesetzentwurf heute unverändert zustimmen sollen.

Es handelt sich um einen kleinen Kreis von Personen, bei denen, wenn sie in Not geraten sind, die Untersuchung, aber auch die Behandlung finanziell abgesichert sein muss. Das betrifft all diejenigen, für die sonst keine gesetzliche Regelung besteht. Ich denke, es ist nicht mehr als recht, wenn man nach der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 jetzt als weitere Konsequenz dieses Gesetz hier heute beschließt.

Gestatten Sie mir aber noch eine Anmerkung: In Zeiten der knappen Haushaltsmittel der Landeswohlfahrtsverbände ist es, denke ich, nicht mehr als recht, dass man auch deren Leistungen auf eine solide gesetzliche Grundlage stellt, denn die haben dies bislang schon als Freiwilligkeitsleistung gewährt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Hauk CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. La- sotta CDU: Gute Rede!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Haußmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.

Ich will für Herrn Klenk noch kurz anfügen: Es ist ein minimaler Betrag, lieber Kollege Klenk. Es handelt sich um einen Betrag zwischen 3 000 und 6 000 € jährlich. Das ist si

cher etwas, was zu verschmerzen ist, aber es ist wichtig. Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Lasotta CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Noll.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann völlig emotionslos sagen: Auch wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, da die Quantität der eingesetzten Mittel relativ gering ist. Ein interessanter Aspekt ist, dass manche im hohen Haus vielleicht gar nicht wussten, dass es tatsächlich eine bestimmte Klientel gibt, die schlicht und einfach weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch sonst irgendwo versichert ist und deswegen die unterste Stufe des sozialen Netzes, nämlich Sozialhilfe, in Anspruch nehmen muss. Deswegen wird nun die Behandlung von Krankheiten bzw. in diesem Fall die Erweiterung der Behandlung von Krankheiten gesetzlich geregelt.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Lösch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose regelt Näheres zum Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 1. Januar 2001. Wir haben dem Gesetzentwurf im Sozialausschuss zugestimmt. Deshalb stimmen wir diesem Gesetz auch heute zu. Im Endeffekt ist schon alles gesagt worden. Im Gesetz wird geregelt, dass die Landeswohlfahrtsverbände die Kosten für jene Personen tragen, die mittellos sind. In der Tat handelt es sich, wie Kollegin Haußmann ausgeführt hat, um einen kleinen finanziellen Betrag. Dem steht nichts entgegen. Von daher haben Sie unsere Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Minister Dr. Repnik.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz muss sein. Die Kostenträger müssen bestimmt werden. Die Landeswohlfahrtsverbände haben zugestimmt. Ich bitte auch Sie: Stimmen Sie diesem Gesetz zu.

Danke schön.

(Beifall des Abg. Rüeck CDU)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/1752. Der Sozialaus

schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Kann ich den Gesetzentwurf, der drei Paragraphen umfasst, insgesamt zur Abstimmung stellen? – Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist einstimmig zugestimmt worden.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 19. Februar 2003 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/1621

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/1753