Ihrer Meinung nach hätte in Lahr, nachdem die Kanadier weg waren, gar kein Flugverkehr mehr stattfinden sollen.
Dann hat man sich mit Müh und Not – und ich bin fast versucht zu sagen: mit irgendwelchen Argumenten, die man
auch in einer Luftverkehrskonzeption hätte finden können – zu der Aussage durchgerungen, Lahr müsse der Frachtflughafen für Baden-Württemberg werden. Eine ganz einfache Überlegung könnte einem jedoch sagen, dass das schier nicht möglich ist: In Stuttgart haben wir Frachtverkehr in erheblichem Umfang. Aber mehr als die Hälfte dieses Frachtverkehrs ist Beiladung im Linienverkehr, und wenn ich in Lahr überhaupt keinen Linienverkehr habe, dann bedeutet dies doch, dass es wahrscheinlich illusorisch ist, einen reinen Frachtflughafen für Baden-Württemberg ins Konzept zu nehmen.
Jetzt kommt es, wie es kommen soll: Jetzt ist ein Antrag auf Erweiterung der Genehmigung gestellt worden. Bisher lautete diese Genehmigung: Verkehrslandeplatz mit einem Limit für Passagierflugzeuge von 20 Tonnen. Wenn Sie jetzt einmal in das Luftverkehrsrecht hineinschauen, werden Sie feststellen, dass solche Genehmigungen nicht auf Ermessenserwägungen beruhen dürfen, sondern dass es gebundene Genehmigungen sind.
Das heißt, die Tatbestandsvoraussetzungen, die in den entsprechenden Vorschriften stehen, sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Jeder, der ein paar Semester Jura studiert hat, weiß, dass es bei unbestimmten Rechtsbegriffen nur eine richtige Entscheidung geben kann.
Ich hoffe, dass wir uns wenigstens in einem Punkt einig sind, nämlich darin, dass wir uns insoweit auf unsere Behörden verlassen können – in diesem Fall ist es das Regierungspräsidium Freiburg –, dass nicht nach Wohlwollen und nach Gutdünken entschieden wird, sondern so, dass eine Entscheidung im Ernstfall auch vor Gericht Bestand haben wird.
Herr Dr. Caroli, da Sie mir gesagt haben, unser Antrag sei weder Fisch noch Fleisch, sage ich: Das Gleiche gilt für Ihren Antrag.
Halt, halt! Eigentlich haben Anträge, die sich mit Entscheidungen von Verwaltungsbehörden befassen und die dann an die Gerichte gehen, hier nichts zu suchen.
(Beifall der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Da haben Sie Recht! Sehr richtig, Herr Scheuermann! Alles Unsinn! – Glocke der Präsidentin)
Herr Scheuermann, nachdem Sie gesagt haben, hier sei ausschließlich das Luftverkehrsrecht zu beachten – das haben Sie schön ausgeführt –, möchte ich Sie bitten, uns dann einmal zu erklären, was es dabei für einen Sinn hat, die Interessen der Regionen zu berücksichtigen.
Auf jeden Fall, Herr Drexler, gehört zu „öffentlichen Belangen“, was in dem verbindlichen Landesentwicklungsplan steht. Denn wenn das nicht mehr zu öffentlichen Belangen gehört, brauchten wir das gar nicht mehr zu machen.
Aber doch nicht ausschließlich! Um Gottes willen, jetzt geheimnissen Sie doch nicht mehr hinein. Kann ich Ihnen denn mehr konzedieren, als wenn ich sage: „Unser Antrag ist nicht besser und nicht schlechter als Ihrer“?
(Abg. Drexler SPD: Sie wollen der Öffentlichkeit nicht sagen, was Sie wollen! Das ist der Unter- schied!)
(Abg. Drexler SPD: Sie können aber sagen, was Sie wollen! – Abg. Schmiedel SPD: Sind Sie für Lahr, oder sind Sie dagegen?)
Langsam. Ich habe das nicht zu entscheiden. Ich kenne auch den Antrag des Trägers des Verkehrslandeplatzes Lahr auf Erweiterung der Genehmigung nicht.
Noch einmal: Wenn wir bei jeder Verwaltungsentscheidung, die irgendeinem politischen Interesse unterliegt,
(Abg. Drexler SPD: Das machen wir doch auch bei anderen Sachen! – Abg. Bebber SPD: Das hat der Minister losgetreten!)