Das Bemerkenswerteste bei diesen neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass das Amtsgericht Heilbronn zu einem Präsidenten-Amtsgericht wird. Wir begrüßen das außerordentlich, weil dieses große Gericht es verdient hat, von einem Präsidenten geführt zu werden.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut! – Beifall der Abg. Fischer und Schmid SPD sowie Klein- mann FDP/DVP)
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/1569.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
und dazu die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/1569, die eine Änderung des Einleitungssatzes begehrt. Wer Artikel 2 mit dieser Änderung entsprechend der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 2 ist einstimmig so zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit, des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Landesjustizkostengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 22. August 2002 – Der Europäische Konvent nach seinem ersten Drittel – Zwischenbilanz und Ausblick – Drucksachen 13/1278, 13/1572
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle fest, dass die große Regierungsfraktion schon gar nicht mehr zu dem Thema sprechen will. Deswegen bin ich etwas überrascht, sehe mich aber nicht oder nur teilweise in der Lage, die Union hier gleich noch mit zu vertreten. Ich will zu dem Bericht, der uns vorgelegt worden ist und der schon längere Zeit vorliegt und deswegen natürlich zum Teil auch einen überholten Stand reflektiert, zwei kritische Bemerkungen machen.
Die erste ist: Ich habe diesem Bericht entnommen, dass der Ministerpräsident im Konvent der Auffassung ist, dass wesentliche Teile der Migrationspolitik in der Europäischen Union bei den Nationalstaaten verbleiben sollen. Er hat sich da ausdrücklich auf den gesamten Bereich der Aufenthaltsund Arbeitserlaubnisse bezogen. Ich glaube, dass das so nicht gehen wird, sondern dass in Zukunft in der Europäischen Union – so, wie Sie es wollen – mit einer gemeinsamen Außengrenze, auch mit einer gemeinsamen Grenzpolizei – das halten Sie offensichtlich auch für richtig – auch die gesamte Migrationspolitik aus einer Hand gemacht werden muss und diese nicht nationalstaatlich unterschiedlich gehandhabt werden kann, wie sich das offensichtlich der Ministerpräsident noch vorstellt. Die Vorstellung, dass man eine gemeinsame Grenzpolizei und ein gemeinsames Grenzregime hat, aber dann trotzdem im Bereich der Aufenthaltsrechte und der Arbeitserlaubnisse jeder seinen eigenen Stiefel weitermacht, geht mir nicht in den Kopf. Deswegen wollte ich das einmal ausdrücklich ansprechen. Da scheint mir ein gewisser Bruch in Ihrer Argumentation zu liegen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen zweiten Punkt benennen. Wenn wir alle – das höre ich ja immer wieder – be
geistert ein Bekenntnis für Europa ablegen, dann sollte sich das, denke ich, auch direkt auf die Praxis der Landesbehörden auswirken. Ich will einen Punkt nennen. Das ist die Art und Weise, wie Baden-Württemberg im Unterschied zu anderen Bundesländern mit dem Wunsch nach der deutschen Staatsbürgerschaft bei EU-Bürgern umgeht. Da stellen wir schon Unterschiede fest, Herr Minister Palmer. Es ist ziemlich absurd, wenn Sie beispielsweise in Baden-Württemberg Bürgerinnen und Bürgern des EU-Staats Griechenland dieselben Auflagen zur Niederlegung ihrer nationalen Staatsbürgerschaft machen wie Bürgerinnen und Bürgern von Ländern, die außerhalb der Europäischen Union liegen. Ich empfinde das als ausgesprochen diskriminierend. Wenn Sie so europabegeistert sind, wie Sie sagen, sollten Sie diese ausländerrechtliche Praxis beenden.
Das waren die zwei kritischen Anmerkungen, die ich machen wollte. Ansonsten gibt es hier im hohen Haus weitgehend Übereinstimmung über die Frage der Stärkung der Länder und Regionen. Ich will nur auf Folgendes hinweisen: Es ist nicht primär eine Frage des Verhältnisses zur Europäischen Union, es ist primär eine Frage des Verhältnisses im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Da werden wir ja gemeinsame Initiativen ergreifen. Ich sehe auch mit Spannung dem Treffen in Lübeck entgegen, das im kommenden Frühjahr stattfinden wird. Ich finde es gut, wenn man den Versuch macht, aus Anlass des europäischen Verfassungsprozesses auch zu einer klareren Aufgabenregelung innerhalb des Bundesstaats Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Europa und der europäische Verfassungsprozess wären ein hervorragender Anlass, Fehlentwicklungen der zurückliegenden Zeit, die von ganz unterschiedlichen Bundesregierungen verschuldet worden sind, zu korrigieren.
Eine der wesentlichen Ursachen von Politikverdrossenheit – das gilt jetzt für alle staatlichen Ebenen einschließlich des bisherigen Tätigwerdens der Kommission beispielsweise in Wettbewerbsfragen – besteht darin, dass wir ein so unübersehbares Ausmaß von Mischkompetenzen zwischen Europa, zwischen den Nationalstaaten, zwischen den Ländern, zwischen den Kommunen, auf allen Ebenen haben, dass im Ergebnis alle für alles zuständig sind, aber keiner mehr für etwas verantwortlich ist, wenn es schief geht. Das ist das Kernproblem der Entwicklung der letzten 40 Jahre.
Wenn wir klug sind, nutzen wir diesen Verfassungsprozess in Europa dazu, um von Europa angefangen über die Nationalstaaten und die ihnen verbleibenden Kompetenzen, über die Länder bis zur Ebene der kommunalen Selbstverwaltung zu versuchen, in einem großen Wurf wieder ein Prinzip einzuführen, das lautet: Es ist klar geregelt, wer für was zuständig ist, wer dafür die Verantwortung trägt und sie auch gegenüber dem Bürger trägt und dafür einsteht, und wer dafür die jeweils erforderliche Finanzhoheit hat – sonst ist das nämlich nicht machbar. Wir bauen Mischfinanzierungen und Mischkompetenzen ab. Wir beenden den Zustand, dass die Bevölkerung nicht exakt weiß, an wen sie ihre berechtigten Forderungen und Anliegen adressieren soll, weil sich im Zweifel alle hinter allen verstecken. Das ist eine der großen Chancen. Das wäre dann auch die richtig verstandene Umsetzung von Subsidiarität. Bisher habe ich den Eindruck, dass es darüber in diesem Parlament ein rela