Wenn Sie diesen Weg mitgehen wollen, wären eigentlich viele der weiteren Vorschläge, die Sie gemacht haben, hinfällig.
Dann bräuchten wir nicht mehr darüber zu sprechen, ob es einen Höchstruhegehaltssatz von 75, 72 oder 70 % gibt; dies wäre hinfällig. Dann würden wir nicht mehr darum feilschen müssen, ob die Altersversorgung mit 55, mit 60 oder mit 65 Jahren einsetzt, und wir bräuchten auch nicht mehr darüber zu diskutieren, ob das Mindestruhegehalt 30, 35, 40 % oder wie viel auch immer beträgt.
Herr Kollege Drexler, Sie müssten mir erst einmal erklären, ob Sie zu einem solchen Weg bereit wären.
(Abg. Drexler SPD: Sie können es doch machen! Sie haben die Mehrheit! Jetzt kommen Sie auf uns zu! Sie machen doch sonst alles allein, zum Bei- spiel heute Morgen! – Gegenruf des Abg. Seimetz CDU: Wer hat denn die Debatte beantragt? – Ge- genruf des Abg. Drexler SPD: Wir haben einen Ge- setzentwurf eingebracht; das ist etwas anderes!)
(Abg. Drexler SPD: Dann machen Sie es in 14 Ta- gen! – Abg. Schmid SPD: Dann müssen Sie in den Weihnachtsferien schaffen!)
Aber ich verstehe Ihre Äußerung jetzt so, dass Sie sagen: Dies könnte ein Weg sein, den das ganze Parlament gemeinsam geht. Damit wäre ich schon einmal sehr zufrieden.
Ich wiederhole ihn: Es soll angestrebt werden, bei der Besoldung von Ministern mittelfristig den Zustand zu erreichen, dass die Minister, die Regierungsmitglieder so besoldet werden, dass sie in der Lage sind, für ihre Altersversorgung selbst aufzukommen.
Ich bin der Meinung, dieser Vorschlag geht weiter als der Ihrige. Ich bin der Meinung, dass ein solcher Vorschlag in der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal gemacht werden würde. Das ist zwar richtig. Aber Baden-Württemberg ist in verschiedenen Bereichen Spitze. Wir könnten auch in dieser Frage einmal Eisbrecher sein und eine Vorreiterrolle bei der Schaffung einer modernen Ministerbesoldung einnehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion in einen etwas größeren Zusammenhang stellen. Wenn wir die Entwicklung der Pensionslasten im Land Baden-Württemberg anschauen, sehen wir, dass im Schnitt ungefähr 3 000 Versorgungsempfänger pro Jahr dazukommen.
Das heißt, unsere Pensionslasten wachsen jährlich um ca. 150 bis 200 Millionen €. Das ist eine Entwicklung, für die außer den winzigen 0,2 Prozentpunkten bei den Zuwächsen keinerlei Vorsorge getroffen ist. Wenn wir die Probleme sehen, die wir heute schon haben, kann sich jeder ausmalen, welche gravierenden Probleme auf uns zukommen, ohne dass wir eine Lösung haben. Das heißt, wir werden in diesem Haus ernsthaft darüber diskutieren müssen, wie wir von den riesigen Pensionslasten herunterkommen. Sonst wird uns jeglicher Handlungsspielraum in diesem Haus geraubt.
Ich glaube, wenn man weiß, was da auf uns zukommt, ist es ganz klar, dass wir die Ruhegeldbezüge von Ministern reformieren müssen. Wir haben bereits 1997 einen Gesetzentwurf, mit dem wir eine Reduzierung des Übergangsgelds gefordert haben, eingebracht, und die Regierungskoalition ist auf unsere Forderung eingegangen. Damals wurde die Dauer des Übergangsgelds von drei auf zwei Jahre reduziert, und es wurde geregelt, dass private Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Das war ein Erfolg.
Auch beim Ruhegeld hat es Änderungen gegeben, die allerdings ungenügend waren. Das Einstiegsruhegeld wurde von
45 auf 40 % reduziert. Dafür wurden allerdings die Steigerungsraten von 2,5 % pro Amtsjahr auf 3 % pro Amtsjahr erhöht.
Ich glaube, es ist richtig, dass wir uns an die beim Bund geltende Regelung anpassen. Wir wollen eine Reduzierung des Einstiegsruhegehalts auf 29 % und eine Rückkehr zur jährlichen Steigerungsrate von 2,5 %. Für alles andere gibt es, glaube ich, keine gute Begründung, und ich halte es für ein schlechtes Argument, Herr Kollege Oettinger, darauf zu verweisen, dass es in anderen Bundesländern noch schlimmer ist.
Das hat mich sehr erstaunt, und ich glaube, wenn man über den Länderfinanzausgleich redet, muss man vielleicht etwas lauter werden, wenn man diese Vergleiche anstellt, die Sie hier zum Beispiel mit dem Stadtstaat Hamburg gemacht haben.
Zugleich ist aber, glaube ich, auch klar: Wenn wir darüber diskutieren, dass die Lebensarbeitszeit verlängert werden soll, dass zum Beispiel Lehrern eine Stunde Altersermäßigung gestrichen werden soll, dann ist es auch unumgänglich, das Ruhegehalt erst ab dem 60. Lebensjahr und nicht schon ab dem 55. Lebensjahr zu gewähren.
Ich muss aber sagen: Wir als Abgeordnete dürfen die Diskussion nicht nur über die Ministergehälter führen.
Vielleicht haben es manche vergessen, aber da stehen auch unsere eigenen Pensionsansprüche auf dem Prüfstand. Ich erinnere noch einmal daran, dass der Rentenanspruch für uns selbst ursprünglich nach zwei Legislaturperioden, also nach acht Jahren einsetzte.
Man hat diese Frist von acht Jahren aber nach der Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre nicht angepasst. Ich glaube, es führt kein Weg daran vorbei, dass dies korrigiert wird und das Ruhegehalt wieder erst nach zwei Legislaturperioden, also nach dann zehn Jahren einsetzt.
denn diese Änderung macht letztlich eine Senkung um 7 % aus, weil die Pension erst zwei Jahre später einsetzt. Ich glaube, auch darum kommt man nicht herum.
Herr Kollege Oettinger, man kann natürlich mit uns darüber diskutieren, ob die aktuellen Bezüge der Minister erhöht werden sollten; da sind wir durchaus offen, allerdings nur
unter einer Bedingung, Herr Kollege Oettinger, nämlich der Bedingung, dass man die politischen Staatssekretäre abschafft. Für deren Beibehaltung sehe ich nämlich überhaupt keinen Grund.
Wenn wir die politischen Staatssekretäre abschaffen, können wir gern darüber reden, dass wir die Ministergehälter um, sagen wir einmal, 20 % erhöhen. Ich kann Ihnen dazu auch noch einen Vorschlag machen: Wir übernehmen das hessische Modell. In Hessen sind die Amtschefs Staatssekretäre und können dadurch auch eher repräsentative Aufgaben wahrnehmen. In Hessen sind die Amtschefs, statt wie bei uns Ministerialdirektoren, Staatssekretäre, und wenn man das ändert, kann man ohne weiteres die politischen Staatssekretäre abschaffen.