Protocol of the Session on December 11, 2002

Zweiter Punkt: Diese Spitzenposition muss ständig neu erarbeitet werden. Bildung, Hochschule und Wissenschaft haben im Landeshaushalt – nicht nur im Stiftungshaushalt – einen absoluten Schwerpunkt. Sie stellen einen absoluten Schwerpunkt in unserem Haushalt dar, und das eröffnet Ihnen allen hier in diesem Haus alle Möglichkeiten, darüber mitzudebattieren und mitzusprechen.

Die Landesstiftung – das ist der dritte Punkt – ergänzt die Grundfinanzierung im Haushalt lediglich, und alles, was wir mit der Landesstiftung machen, satteln wir, wenn Sie so wollen, obendrauf und machen dadurch den Schwerpunkt zu einem Extremschwerpunkt.

(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Herr Scheffold, wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann lassen Sie doch prüfen!)

Viertens: Dabei gilt, dass es keine Anknüpfung an grundfinanzierte Projekte durch die Hochschulen gibt. Es gibt eine strenge Prüfung vor der Bewilligung, und es gibt jeweils befristete Projekte, sodass die Hochschulen nicht in die Verlegenheit kommen, eine Anschlussfinanzierung durchführen zu müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir glauben deswegen, dass über die Zukunftsoffensive III und über die Landesstiftung sichergestellt ist, dass Baden-Württemberg auch in der Zukunft im Bereich Forschung und Wissenschaft vorne bleiben wird.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Ich erteile Herrn Abg. Theurer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal wurde beim Jubiläum des Landesrechnungshofs von allen Beteiligten die große Qualität des Landesrechnungshofs herausgestellt. Insofern denke ich, dass der Rechnungshof ein wichtiges Instrument zur Beratung und auch zur Kontrolle öffentlicher Ausgaben ist.

Die Frage, um die es heute geht, ist allerdings, ob es sich bei der Landesstiftung um öffentliche Ausgaben handelt. Der Webfehler der Landesstiftung, sofern man das als einen Fehler ansieht, ist bereits vom Kollegen Schmid beschrieben worden. Die entscheidende Frage ist heute nicht, ob die Landesstiftung eine sinnvolle Einrichtung ist oder nicht. Ich persönlich komme hier zu einem ganz anderen Ergebnis als der Kollege Schmid, weil ich der Meinung bin, dass diese Landesstiftung durchaus dem Prinzip der ökonomischen Nachhaltigkeit Genüge tut. Das Geld, das dort angelegt ist, führt über die Erträgnisse dazu, dass auf Dauer nachhaltig Aufgaben erledigt werden können, die gemeinnützig sind und die den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes positiv zugute kommen.

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Ich glaube, Ihnen müsste man einmal Nachhaltigkeit erklären!)

Das ist nachhaltig, weil nur die Erträgnisse verbraucht werden, aber der Kapitalstock erhalten bleibt. Das ist im wahrsten Sinne der Gedanke der Nachhaltigkeit.

(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Deshalb ist diese Landesstiftung nachhaltig.

Wenn man sich anschaut, wie zum Beispiel einige Kommunen des Landes Baden-Württemberg den Verkaufserlös von EnBW-Aktien in kürzester Zeit aufgebraucht haben, muss man befürchten, dass angesichts der aktuellen Entwicklung der Finanzen die Gefahr besteht, dass Verkaufserlöse, auch wenn sie zur Schuldentilgung eingesetzt würden, relativ schnell – auf gut Schwäbisch – vervespert wären und nicht mehr für Aufgaben zur Verfügung stünden.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Birzele SPD)

Deshalb kann ich Ihrer Argumentation, Herr Kollege Schmid, nicht nahe treten, was die Sinnhaftigkeit der Landesstiftung angeht.

Trotzdem ist bei der Prüfung noch einmal die Frage berechtigt, ob der Rechnungshof – und das ist für mich nur eine Frage der Zweckmäßigkeit – im Sinne einer Beratung oder im Sinne einer Kontrolle nicht sinnvollerweise noch verstärkt tätig werden kann. Diese Frage lässt sich unseres Erachtens in einer Plenardebatte nicht genügend ausleuchten, weil sie auch mit sehr schwierigen juristischen Fragen verbunden ist, woran ja auch die steuerrechtliche Thematik der Gemeinnützigkeit der Stiftung hängt.

Das Ganze ist ja auch verbunden mit der Frage, ob Aufsichtsräte ihrer Kontrollfunktion nachkommen können und welche Controlling-Instrumente man diesen Aufsichtsräten zur Seite stellen möchte. Diese Frage muss vertieft werden, meine Damen und Herren; davon ist die FDP/DVP-Landtagsfraktion überzeugt. Wir sind bereit, diese Frage vertieft zu diskutieren.

Es gibt auch Alternativmöglichkeiten. Die Landesstiftung wird ja auch von Wirtschaftsprüfern begleitet und beraten, und es gibt durchaus Möglichkeiten, dass wir unsere Mitglieder im Aufsichtsrat, die ja auch die Kontrollfunktion

des Eigentümers, also des Landes, wahrnehmen, als die Vertreter des Eigentümers begleiten im Sinne einer Kontrolle und Begleitung unserer Vertretung in der Stiftung durch den Finanzausschuss. Diese Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir diskutieren, und deshalb sind wir für eine Überweisung des Themas an den Finanzausschuss, um dort auch im Gespräch mit dem Rechnungshof genau auszuleuchten, wo eine Beratung und wo eine erweiterte Prüfung durch den Rechnungshof möglich, sinnvoll und zweckmäßig ist.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Ich erteile das Wort Frau Abg. Dederer.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Stiftungsvermögen beläuft sich auf knapp 2,8 Milliarden €.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Klasse!)

Sie wissen, dass dies ungefähr ein Zehntel des Volumens unseres Landesetats ist. Das ist ein veritabler Schattenhaushalt,

(Abg. Theurer FDP/DVP: Ein Schatz ist das!)

der der Kontrolle des gesamten Parlaments entzogen ist.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Wir als Parlament haben keine Möglichkeit, über diese Mittel zu verfügen. Das Haushaltsrecht, das uns ja als gesamtem Parlament zusteht,

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

umfasst eben nicht diese 2,8 Milliarden € der Landesstiftung.

Kontrolliert wird die Stiftung stattdessen von einem kleinen Klüngel, dem Aufsichtsrat. Ich gehöre diesem kleinen Klüngel auch an,

(Zurufe von der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

aber, Herr Kollege Fischer, mit schlechtem Gewissen.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Das hilft nicht! – Abg. Theurer FDP/DVP: Die Bekenntnisse einer Klüng- lerin!)

Das hat drei Gründe, die ich Ihnen jetzt nennen möchte.

Zum einen – das habe ich gerade angeführt – entscheidet nicht der gesamte Landtag, sondern nur ein kleiner Aufsichtsrat über die Mittel.

Zweitens – das konnte ich bei meiner ersten Aufsichtsratssitzung kürzlich selbst erleben – schmeißt die Landesstiftung mit Geld um sich, und zwar mit mehr Geld, als die freie Spitze unseres Haushalts beträgt. Im Landeshaushalt fehlt gleichzeitig das Geld für wichtige Aufgaben wie beispielsweise die Kinderbetreuung oder die Medienausstattung unserer Schulen.

Drittens tun wir das gerade in Zeiten wie jetzt, in denen das Geld in den öffentlichen Haushalten hinten und vorn knapp ist, in denen wir uns jeden Cent im Landeshaushalt herausschwitzen müssen. Bei der Stiftung gehen derweil Erlöse aus dem Verkauf der GVS in Höhe von 180 Millionen € ein. Dieser Erlös hätte auch unserem Landeshaushalt gut getan.

Ein Beispiel, das auch der Antrag der SPD-Fraktion aufzeigt, ist: Die Forschungsfinanzierung wird im Landeshaushalt abgebaut, während bei der Landesstiftung gleichzeitig Projekte aufgebaut werden. Hier wird das Parlament systematisch entmachtet. Künftig bestimmt dann die Landesstiftung die Schwerpunkte unserer Landespolitik.

Sie kennen unsere politische Einschätzung der Landesstiftung. Uns geht es nicht darum, die einzelnen Projekte zu bewerten, ob sie gut oder schlecht sind, ob sie sinnvoll oder nicht sinnvoll sind. Vielmehr geht es uns einzig und allein um die Konstruktion, die hier gewählt wurde, um die Frage, wer über die Vergabe entscheidet. Uns geht es um die Frage, ob das wirklich demokratisch ist.

Wir haben daher vorgeschlagen, die Stiftung aufzulösen. Wir haben auch ein Gutachten vorgelegt, das Möglichkeiten ohne größere Steuernachzahlungen aufzeigt. Das, verehrter Kollege Theurer, wäre nachhaltige Finanzpolitik, wenn man das Geld in den Landeshaushalt einbringen würde.

(Zuruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Wir können hier nur noch einmal auf dieses Gutachten verweisen und Sie darum bitten, diesen politischen Weg endlich zu gehen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Dr. Scheffold CDU: Sie gehen von ganz fal- schen Grundlagen aus!)

Dann nämlich, verehrter Kollege Scheffold, hätten wir die Möglichkeit, die restlichen Beteiligungen, die ja noch in der Landesstiftung sind, bei möglichen Veräußerungen ohne Restriktionen im Landeshaushalt zu verwenden.

Noch einmal: Die Landesregierung betreibt hier systematisch die Entmachtung des Parlaments. Die Stiftung bewegt Mittel, die ein Vielfaches des Finanzvolumens unserer Haushaltsanträge ausmachen, über die wir bei den Haushaltsberatungen diskutiert haben. Wir verstehen unter Demokratie etwas anderes.

Das gilt auch für das Prüfrecht des Rechnungshofs. Wir begrüßen den Antrag der SPD-Fraktion ausdrücklich. Wir halten es für wichtig, dass wir hier wenigstens die Gewissheit haben, dass nicht nur die Landesstiftung an sich kontrolliert wird, sondern auch die Projekte kontrolliert werden. Wir müssen wissen, was mit dem Geld geschieht. Deswegen ist es wichtig, dem Landesrechnungshof hier ein umfassendes Kontrollrecht einzuräumen. Denn schließlich hängt an der Gemeinnützigkeit der einzelnen Projekte ja auch die gesamte Konstruktion der Stiftung. Das ist also nicht ganz unbedeutend. Wir hoffen natürlich auf eine positive Beratung im Finanzausschuss.

Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Ich erteile das Wort Herrn Minister Dr. Palmer.