Protocol of the Session on December 11, 2002

Das heißt: Es gibt Teile der Arbeit der Landesstiftung, die der vollen Prüfung des Rechnungshofs unterliegen, und auf der anderen Seite gibt es Teile, auch politisch sehr umstrittene Teile wie zum Beispiel die Elternstiftung, die nicht dem vollen Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs unterliegen. Das ist ein unguter Zustand, weil die Abgrenzung völlig willkürlich ist und weil es auch nicht sein kann, dass beträchtliche Teile des Landesvermögens verausgabt werden, ohne dass derjenige, der über die Wirtschaftlichkeit wachen soll, nämlich der Landesrechnungshof, dies kontrollieren kann.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Die Landesregierung hat sich selbst in diese missliche Lage gebracht, indem sie eine private Rechtsform für die Landesstiftung gewählt hat, nämlich die Rechtsform der gGmbH. Deshalb ist es auch juristisch nachvollziehbar, dass es bisher kein Prüfungsrecht gibt. Doch ist es haushaltspolitisch fragwürdig, wenn der Gestaltungshaushalt des Landes, nämlich der der Landesstiftung, bei dem noch Politik gemacht wird, nicht der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegt, während wir im Landeshaushalt streichen dürfen und da eine volle Kontrolle möglich ist.

Die Landesregierung hat auf unsere Vorhaltung hin Ausflüchte gesucht, indem sie unzutreffend festgestellt hat, die Landesstiftung habe ein eigenes Vermögen erwirtschaftet; in ihr stecke ja gar kein Landesvermögen. Das ist kompletter Blödsinn. Zur Zeit von Späth hat das Land beträchtliche Unternehmensanteile in die Holding eingebracht, die in der Landesstiftung aufgegangen ist, und das Land hat bei der Gründung der Landesstiftung noch weitere Grundstücke eingebracht, sodass die Landesstiftung originäres Landesvermögen verwaltet.

Deshalb kann es nicht sein, dass zum einen darüber nicht das Parlament entscheiden darf und dass zum anderen auch der Landesrechnungshof in diesem Bereich keine Kontrollbefugnisse hat.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Deshalb schlagen wir vor, die Landesstiftung möge mit dem Landesrechnungshof eine Prüfungsvereinbarung abschließen. Dann können wir eine volle Kontrolle gewährleisten. Ein anderer Weg wäre, in die Verträge, die die Landesstiftung mit Dritten abschließt, eine Prüfungsklausel aufzunehmen, nach der der Rechnungshof prüfen kann.

Ich bin froh, dass die FDP/DVP-Fraktion in diesem Bereich Zustimmung signalisiert hat. Deshalb schlage ich auch vor, dass wir diesen Antrag zur weiteren sachlichen Beratung in den Finanzausschuss überweisen.

Ein zweiter Problembereich ist die Forschungsfinanzierung. Hier finden wir das gleiche Strukturproblem im Kleinen wieder. Auf der einen Seite hat die Landesstiftung im Jahr 2001/2002 etwa 31 Millionen € für neue Forschungsschwerpunkte bewilligt. Auf der anderen Seite haben wir uns im Doppelhaushalt mit Kürzungen im Bereich der Forschung auseinander setzen müssen. Es ist nämlich so, dass die Forschungsmittel, weil sie zentral veranschlagt sind, nicht unter den Solidarpakt fallen. In diesem Bereich hat der Landesgesetzgeber kräftig zugelangt.

Deshalb gibt es hier das gleiche Spiel: Die Landesstiftung hat das Geld und gibt es mit vollen Händen außerhalb der Kontrolle des Parlaments aus. Das Parlament aber muss ständig Kürzungen beschließen. So kann es nicht weitergehen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Es ist nicht nur eine Frage des Budgetrechts, sondern auch eine Frage der politischen Kultur, ob Forschungsschwerpunkte in diesem hohen Haus diskutiert oder bei der Landesstiftung ausgemacht werden.

(Abg. Zeller SPD: So ist es! Genau!)

Wir im Parlament wollen doch die Politik formulieren und das nicht an irgendwelche Verwaltungs- oder Aufsichtsräte delegieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Erschwerend kommt hinzu, dass bestimmte Ressorts bei diesem gemeinnützigkeitsrechtlichen Mikado dauernd den Kürzeren ziehen, weil sie gemeinnützige Projekte gar nicht in Anschlag bringen können. Vor allem das Wirtschaftsministerium ist in der schwierigen Situation, fast keine Projekte generieren zu können, die den strengen Erfordernissen der Gemeinnützigkeit genügen. Auch das ist ein Beispiel dafür, dass die politischen Schwerpunkte leider nicht mehr in diesem Parlament gesetzt werden, sondern dass man sich den Regeln des Steuerrechts unterwirft. Das ist, wie gesagt, eine Selbstentmannung des Parlaments, die ich nicht nachvollziehen kann.

(Abg. Sakellariou SPD: Schon wieder eine Selbst- entmannung!)

Meine Damen und Herren, ich bin gespannt, ob die noch offene Frage der Prüfungsvereinbarung positiv beschieden wird. Ich hoffe aber zumindest, dass dieser Punkt im Finanzausschuss konstruktiv weiter beraten werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD vom 19. November 2001 zum Prüfungsrecht des Rechnungshofs hat uns doch einigermaßen überrascht. Denn in der Finanzausschusssitzung vom 14. Dezember 1999, also zwei Jahre zurückliegend, spielte die Frage des Prüfungsrechts des Rechnungshofs noch keine Rolle. Das legt für uns den Schluss nahe, dass die SPD-Fraktion entweder bei dem Problem, das sie im Hinblick auf die Prüfungsmöglichkeiten des Rechnungshofs hat, zwei Jahre geschlafen hat – das wäre noch die angenehmere Variante – oder zwei Jahre geschlafen hat und jetzt möglicherweise noch die falschen Schlüsse zieht.

Denn ich glaube kaum, dass Sie in der Sache zutreffend argumentieren, wenn Sie sagen, der Rechnungshof brauche ein erweitertes Prüfungsrecht. Sie haben selbst zutreffend darauf hingewiesen, Herr Kollege,

(Abg. Fischer SPD: Schmid!)

dass in § 16 des Gesellschaftsvertrags etwas zum Prüfungsrecht steht. Die Regelung, die dort getroffen ist, ermöglicht dem Rechnungshof eine Betätigungsprüfung. Der Rechnungshof prüft, ob das Land seine Gesellschafterrechte sachgerecht wahrnimmt. Das ist die juristische Ausgangssituation, und vor diesem Hintergrund kann man sich mit Fug und Recht fragen, ob die bestehende Rechtslage anderweitig auslegbar ist. Der Rechnungshof selbst tut es wohl nicht; denn in § 91 Abs. 1 Nr. 3 der Landeshaushaltsordnung steht, dass die Prüfung beim Zuwendungsempfänger nur dann in anderer Weise vorgenommen werden kann, wenn die Zuwendung vom Land kommt, und die Landesstiftung ist eben nicht das Land, sondern hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und auch ein eigenes Vermögen.

(Abg. Schmid SPD: Das ist formaljuristisch!)

Sie können selbstverständlich die Frage aufwerfen, ob wir die Landeshaushaltsordnung ändern. Mich wundert übrigens, Herr Kollege von der SPD, dass Sie Ihren Antrag an die Regierung gerichtet haben. Wenn ich es richtig verstehe, sind wir im Parlament immer noch selbst befugt, Gesetze zu ändern oder neue Gesetzentwürfe einzubringen. Deshalb wäre es eigentlich nahe liegend gewesen, dass Sie hier einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht und uns vorgelegt hätten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Schmid SPD: Es gibt aber einfachere Wege! Dann brau- chen wir keine Gesetzesänderung!)

In der Sache selbst möchte ich Ihnen sagen:

Erstens: Die Stiftung hat einen Aufsichtsrat. In diesem Aufsichtsrat sitzt Ihr Kollege Moser und übt die Kontrolle auch in Ihrem Sinne selbst mit aus.

(Abg. Zeller SPD: Alles nichtöffentlich! – Abg. Schmid SPD: Herr Moser ist nicht der Rechnungs- hof!)

Übrigens hat Ihr Fraktionsvorsitzender Drexler in der Debatte am 19. Juni 2002 ausgeführt, die SPD habe sich, obwohl sie die Stiftung dem Grunde nach ablehne, gleichwohl dafür entschieden, im Aufsichtsrat vertreten zu sein, und zwar – wörtliches Zitat –, „um vernünftigen Anträgen zum Durchbruch zu verhelfen... und andererseits den allergrößten Blödsinn zu verhindern“.

(Abg. Fischer SPD: Was ist daran falsch?)

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Rechnungshof selbst sich immer gegen eine Beteiligung von Abgeordneten im Aufsichtsrat ausgesprochen hat. Ich bitte Sie daher, sich zu vergegenwärtigen, dass Sie sich in dieser Hinsicht selbst nicht im Einklang mit der Position des Rechnungshofs befinden.

(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Wenn alle rausge- hen, gehen auch wir raus!)

Zweiter Punkt: Wir haben beim Zuwendungsempfänger eine sechsmonatige Berichtspflicht,

(Abg. Fischer SPD: So ein dummes Geschwätz!)

und die Stiftung hat ein jederzeitiges Einsichtsrecht in die Vorgänge beim Zuwendungsempfänger.

(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Was spricht jetzt gegen den Rechnungshof?)

Das, was ich sage. Hören Sie doch zu, Frau Kollegin!

Dritter Punkt: Die steuerlich korrekte Verwendung kann über die zuständigen Finanzämter überprüft werden.

Vierter Punkt: Die Wirtschaftsprüfer prüfen entweder aus eigenem Entschluss oder weil sie auf Veranlassung der Stiftung tätig werden die Sachgerechtigkeit der Ausgaben. Der Prüfbericht kann vom Aufsichtsrat angefordert werden. Nachfragen des Aufsichtsrats an die Wirtschaftsprüfer sind jederzeit möglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund sehen wir in der Sache keine Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen.

(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Und der Rech- nungshof, sieht der eine Notwendigkeit?)

Ich will gar nicht darauf eingehen, dass Sie auch heute wieder die gleichen falschen Argumente im Hinblick auf die Beendigung der Stiftung vorgebracht haben.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Falsch!)

Aber ich will noch darauf eingehen, dass Sie Einwendungen bezüglich der Forschungsfinanzierung vorgebracht haben.

(Abg. Fischer SPD: Was kann man gegen Kontrol- le haben, Herr Scheffold? – Gegenruf des Abg. Braun SPD: Das schlechte Gewissen! – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Was haben Sie zu verbergen?)

Das Wesentliche steht im Grunde schon in der Stellungnahme der Landesregierung vom 14. Januar 2002. Aber ich will es trotzdem zusammenfassen:

Erstens: Baden-Württemberg hat eine herausragende Forschungslandschaft. Das gilt im nationalen und im internationalen Vergleich, und das gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass Baden-Württemberg die Region mit den höchsten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Europa ist. Wir haben die meisten Arbeitsplätze im Hochtechnologiebereich.

Zweiter Punkt: Diese Spitzenposition muss ständig neu erarbeitet werden. Bildung, Hochschule und Wissenschaft haben im Landeshaushalt – nicht nur im Stiftungshaushalt – einen absoluten Schwerpunkt. Sie stellen einen absoluten Schwerpunkt in unserem Haushalt dar, und das eröffnet Ihnen allen hier in diesem Haus alle Möglichkeiten, darüber mitzudebattieren und mitzusprechen.