Protocol of the Session on November 14, 2002

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Das wäre nach Ihrer Logik jedenfalls konsequent!)

Man kann sich verwaltungsmäßig auch selbst ein Bein stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Denken Sie daran, dass das bei uns alles mit einem riesigen Aufwand an Gutachten verbunden ist, dass das alles verwaltungsgerichtlich zehn Mal überprüft wird,

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

dass wir mit mehreren Vegetationsperioden arbeiten usw. Lassen Sie also die Kirche im Dorf, wenn ich das einmal so ganz einfach sagen darf.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Ich glaube, dass dieses Gesetz den Katalog insgesamt ausweitet und wir damit etwas mehr an Umweltverträglichkeitsaspekten in die Verwaltungsverfahren einbeziehen. Gleichzeitig haben wir aber den uns verbliebenen Spielraum genutzt, aus diesem Gesetz kein bürokratisches Monstrum zu machen. Vielmehr leisten wir mit diesem Gesetz einen Beitrag zu einem effektiven und frühzeitigen Abschätzen von Umweltfolgen bei entsprechenden Investitionsentscheidungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Drucksache 13/1452.

Ich rufe auf

Artikel 1

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG)

und dazu die Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE, Drucksachen 13/1484 und 13/1485.

Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag Drucksache 13/1484 – Neufassung und Erweiterung der Liste über UVP-pflichtige Vorhaben – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Zurufe von der CDU: Ui! – Gegenruf des Abg. Bo- ris Palmer GRÜNE: Es gibt halt nur eine Umwelt- partei!)

(Stellv. Präsident Birzele)

Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zwei Jastimmen und im Übrigen Neinstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag Drucksache 13/1485 – Streichung der Anlage 1a: Liste der UVP-freien Vorhaben – zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe jetzt Artikel 1 insgesamt in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei drei Gegenstimmen ist Artikel 1 angenommen.

Meine Damen und Herren, ich schlage vor, dass wir die restlichen Artikel, also die Änderung der verschiedenen Gesetze und das Inkrafttreten, Artikel 2 bis 10, zusammen aufrufen. – Sie stimmen diesem Verfahrensvorschlag zu.

Wer diesen

Artikeln 2 bis 10

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei drei Gegenstimmen angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 14. November 2002 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei drei Gegenstimmen so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuordnung der Straßenbauverwaltung – Drucksache 13/1372

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr – Drucksache 13/1453

Berichterstatter: Abg. Göschel

Der Berichterstatter, Herr Abg. Göschel, wünscht das Wort nicht. Das Wort erhält Herr Abg. Scheuermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Kreis der Koalitionsfraktionen, aber auch mit der Opposition lange über die Reform der Straßenbauverwaltung und über das diesbezüglich beste Ergebnis unterhalten, gestritten und auseinander

gesetzt. Mit dem Gesetz, dessen Verabschiedung jetzt wohl unmittelbar bevorsteht, setzen wir den Schlusspunkt in dieser Diskussion.

Ausgangspunkt ist, dass wir bis zum heutigen Tag eine zweigleisige Straßenbauverwaltung haben. Wir haben ein Gleis „Autobahnverwaltung“, und wir haben ein davon getrenntes Gleis „restliche Straßenbauverwaltung: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen“. Zusammengeführt sind diese beiden Gleise lediglich auf der höchsten Ebene, nämlich im Ministerium für Umwelt und Verkehr.

Nun erhebt sich die Frage: Ist diese Zweigleisigkeit heute noch angebracht, noch zeitgemäß? Nachdem es beim Autobahnbau so gut wie keinen Neubau mehr gibt, wenn ich einmal von den „Gänsedäpperla“ bei der Hochrheinautobahn absehe, und auf absehbare Zeit auch keine Neubauten kommen, sondern nur noch Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden, ist es, glaube ich, nicht mehr notwendig, dafür einen eigenen Verwaltungszweig zu haben. Im Übrigen ist es aufgrund der Personaleinsparungen, die wir in der zurückliegenden Zeit hinter uns gebracht haben und die auch in der Zukunft fortgesetzt werden müssen, mehr als erforderlich, die Verwaltung optimal zu organisieren. Die Konsequenz, die wir daraus in diesem Hause in großer Gemeinsamkeit gezogen haben, ist die Zusammenführung dieser beiden Gleise.

Nun stellt sich die Frage: Wie organisieren wir diese Zusammenführung? Hierüber bestehen Meinungsverschiedenheiten: Organisieren wir sie ohne Rücksichtnahme auf die Struktur der allgemeinen Verwaltung, oder organisieren wir sie unter Rücksichtnahme auf die allgemeine Verwaltung? Ich will der Opposition ohne weiteres zugestehen, dass es gute Gründe gibt, die Sonderverwaltung Straßenbauverwaltung ohne Rücksichtnahme auf die allgemeine Verwaltung zu organisieren. Wir haben uns nach langen Auseinandersetzungen und vielen Mühen – Sie sehen mir nach, dass ich auf die Einzelheiten nicht mehr eingehe – dazu entschlossen, die Straßenbauverwaltung unter Rücksichtnahme auf die Struktur der allgemeinen Verwaltung zu organisieren. Das heißt, die oberste Ebene ist das Ministerium, auf der mittleren Ebene sind die mittleren Straßenbaubehörden die Regierungspräsidien, und auf der unteren Ebene haben wir bereits aus 20 Straßenbauämtern und 5 Autobahnbetriebsämtern durch die Zusammenführung 18 Bauämter gemacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben also in Zukunft in der Straßenbauverwaltung keine fachlichen Schnittstellen mehr, sondern wir haben nur noch räumliche Schnittstellen, wenn sich eine Maßnahme über die Grenze eines Regierungsbezirks hinaus erstreckt. Nach meinem Geschmack sind räumliche Schnittstellen leichter auszuhalten als fachliche Schnittstellen.

Diese Neuorganisation der Straßenbauverwaltung und die damit verbundene Auflösung des Landesamts für Straßenwesen bringen natürlich auch Umsetzung von Personal mit sich. Egal, was wir in der Struktur der Verwaltung verändern, eine Umsetzung von Personal ist immer das schwierigste und das sensibelste Geschäft. Nachdem ich selbst mit einigen Fällen befasst war und diese an unseren Minister herangetragen habe, kann ich sagen: Soweit ich das feststellen konnte, ist diese Umsetzung von Personal sehr sen

sibel vorgenommen worden, und zwar immer, soweit es nur irgendwie möglich war, unter Berücksichtigung von Wünschen der davon betroffenen Damen und Herren Beschäftigten in der Straßenbauverwaltung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns die Reform der Straßenbauverwaltung nicht leicht gemacht. Was jetzt als Gesetzentwurf vorliegt, ist das, was unbedingt erforderlich ist. Alle anderen Organisationsmaßnahmen sind aufgrund der Organisationsgewalt der Regierung erfolgt. Auf der unteren Ebene haben wir die Reform schon durchgeführt. Ich muss vielleicht nur noch erwähnen, dass das, was unbedingt zentral erledigt werden muss, nicht auf die vier Regierungspräsidien oder auf die untere Ebene aufgeteilt wird, sondern dass wir dafür beim Regierungspräsidium in Stuttgart eine Landesstelle für Straßentechnik einrichten werden.

Jetzt bleibt mir nur noch, dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, dass das, was wir als Reform heute beschließen, länger hält als das, was wir mit dem letzten Gesetzgebungsakt beschlossen haben. Denn das Landesamt für Straßenwesen, das wir heute auflösen, ist erst im Jahre 1987 geschaffen worden, ist also gerade einmal 15 Jahre alt. Ich finde, das ist kein sehr guter Ausweis für die Qualität unserer damaligen Arbeit.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Da waren Sie doch da- bei!)

Da war ich noch nicht dabei, Herr Kollege Palmer. Sonst wäre es vielleicht besser geworden.