Ich habe ebenfalls dagegen gestimmt. Ich schließe mich den vom Kollegen Scheuermann vorgetragenen Gründen vollinhaltlich an.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes – Drucksache 13/1360
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 13/1469
Meine Damen und Herren, mir wurde von den Fraktionen mitgeteilt, dass wir ohne Aussprache zur Abstimmung kommen können.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 13/1469. Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Dem Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Innenministeriums – Integration von Migranten in Baden-Württemberg – Drucksache 13/432
b) Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung – Gesamtkonzept der Integrationspolitik in Baden-Württemberg – Drucksache 13/1030
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir unseren Antrag Drucksache 13/432 eingebracht, und seitdem haben sich die Verhältnisse in unserem Land keineswegs verbessert. An wenigen Beispielen wird deutlich, dass eher das Gegenteil eingetreten ist.
Die in Pflichtveranstaltungen an Pädagogischen Hochschulen zum Unterricht mit Migrantenkindern erreichten Studierenden wurden in großer Zahl nicht in den Schuldienst eingestellt. In der seit 1998 geltenden Prüfungsordnung gibt es diese Pflichtveranstaltungen nicht mehr. Meines Wissens ist etwas Derartiges für die anstehende Novellierung der Prüfungsordnung nicht mehr vorgesehen.
An der Verwaltungsakademie des Landes ist das Thema Interkultur gestrichen. Die zusätzliche Lehrerstunde je vier ausländische bzw. ausgesiedelte Schüler an Grund- und Hauptschulen und die 20 zusätzlichen Lehrerdeputate in Mannheim und Stuttgart wegen der dortigen besonderen pädagogischen Situation erscheinen nicht mehr im Organisationserlass des Kultusministeriums. Stattdessen werden den Staatlichen Schulämtern zwei Lehrerwochenstunden pro Regelklasse zugewiesen. Da gewinnt zwar das breite Land; aber Fazit ist, dass die Städte mit einem hohen Ausländeranteil Verlierer sind.
In der Hoffnung auf einen anderen Wahlausgang hatte das Land die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg bislang verweigert.
Allein diese wenigen Beispiele zeigen, wie ernst es der Regierung mit der Integration ist. Wenn ich mich umsehe, sehe ich übrigens auch, wie ernst es der Regierung damit ist. Ich sehe: Die Regierungsbank ist bis auf Herrn Staatssekretär Rech völlig unbesetzt.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der Zukunft der Ausländersozialarbeit in diesem Land. Wie sieht es mit der Erstberatung und mit der Begleitung der Migrantinnen und Migranten während der Sprach- und Orientierungskurse aus?
Ich möchte noch ein paar Punkte unseres Antrags aufführen, die originäre Landesangelegenheiten betreffen bzw. vom Land jederzeit durchgeführt werden können. Zum Beispiel bei der Sprachförderung haben wir gezielte Sprachprojekte für Eltern in Kindertagesstätten und Schulen gefordert.
In diesem Zusammenhang war die Lektüre der heutigen Tagespresse hochinteressant. Einerseits preist die Landesregierung ihre via Landesstiftung zu finanzierenden Sprachkurse für Vorschulkinder an, und die Kultusministerin setzt dem Ganzen noch dadurch die Krone auf, dass sie erklärt, wenn Kinder mit Defiziten in der Sprachförderung nicht von ihren Eltern zu den Sprachkursen geschickt würden, könne das zur Folge haben, dass diese Kinder zunächst nicht eingeschult würden.
Andererseits konnte ich heute meiner Tageszeitung, der „Cannstatter Zeitung“, entnehmen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz doch eher theoretisch
zu verstehen ist. In einem Wohngebiet mit einem hohen Ausländeranteil haben 60 Eltern eine Absage für ihre Kinder erhalten,
„Mein Sohn wird bald fünf“, klagt ein türkischer Vater, „und wartet seit zwei Jahren auf einen Platz.“ Der Vater erwartet Probleme, sollte sein Sohn ohne Kindergartenerfahrung in die Schule kommen. Permanente Absagen in drei Einrichtungen zermürben. Zwei seiner Landsleute haben Gleiches erlebt. „Mein deutscher Arbeitskollege und ich haben unsere gleichaltrigen Kinder zusammen angemeldet. Ich erhielt eine Absage, er nicht.“
Wir haben stadtteilbezogene niederschwellige Angebote von Sprachkursen, die für Frauen mit Kindern eine Kinderbetreuung beinhalten.
Vielleicht darf ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Tatsache, dass in Kindergärten Vorschulerziehung und Sprachförderung betrieben werden –
das wird über die Landesstiftung finanziert – und die Kinder nicht einmal die Möglichkeit haben hinzugehen, keine Angelegenheit des Stadtrats ist, sondern sehr wohl uns in diesem Parlament angeht.
(Beifall bei der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Es geht doch zunächst einmal um den Kindergarten- platz!)