Zur Landesstelle für Straßentechnik will ich, falls es da Befürchtungen geben sollte, das sei noch ein verkapptes Landesamt für Straßenwesen, Folgendes sagen: Es handelt sich hierbei um eine quasi behördeninterne Stabsstelle, die sich ausschließlich mit straßentechnischen Fragen befasst. Sie hat keine Vollzugsaufgaben nach außen, sondern sie befasst sich mit Angelegenheiten wie Datenverarbeitung, Informationstechnik, Betriebseinrichtungen, Verkehrstechnik, straßenbautechnischen Prüfungen von Schwertransporten und dergleichen mehr, zum Beispiel technischen Beratungen der kommunalen Straßenbaulastträger.
Auch hier ist es so, dass wir bei dieser Gelegenheit eine Reihe von anderen gesetzgeberischen Materien bereinigen, die ich im Einzelnen aber hier nicht darstellen will.
Aus dem Gesetz zur Neuordnung der Straßenbauverwaltung ergeben sich zwangsläufig auch Änderungen anderer Rechtsvorschriften, beispielsweise des Landesbesoldungsgesetzes, des Landespersonalvertretungsgesetzes und dergleichen mehr.
Schlussbemerkung: Wie ist denn der gesetzgeberische Vorschlag der Landesregierung bei den kommunalen Landesverbänden aufgenommen worden? Dazu kann man sagen: Sie haben im Prinzip zugestimmt, mit einer Ausnahme: Der Landkreistag ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Kommunalisierung der Straßenbauämter das Richtige wäre. Wir sind nicht dieser Auffassung. Im Übrigen haben aber die drei kommunalen Landesverbände zugestimmt.
Ich darf Sie, meine Damen und Herren, bitten, diesem Gesetzentwurf ebenfalls zuzustimmen. Wir sollten ihn zügig über die Rampe im hohen Hause bringen, damit zum 1. Januar 2003 das Landesamt für Straßenwesen aufgelöst werden kann und alle Folgeentscheidungen erfolgen können.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Neuordnung der Straßenbauverwaltung – wird wie vereinbart ohne Aussprache an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit, des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie des Landesjustizkostengesetzes – Drucksache 13/1373
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Einbringungsrede und ohne Aussprache an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 19. Dezember 2001 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen – Drucksachen 13/608, 13/1351
Meine Damen und Herren, wer stimmt der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu den Anträgen des Finanzministeriums vom 5. September 2001 und 29. Mai 2002 – Bericht über die aktuelle wirtschaftliche Situation und die weitere Entwicklung der landesbeteiligten Bäder- und Kurunternehmen – Drucksachen 13/214, 13/1038, 13/1334
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 2. Juli 2002 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des
Landtags; hier: Denkschrift 2000 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 1998 (Nr. 8) – Ausfallvorsorge in DVZentren der Landesverwaltung – Drucksachen 13/1190, 13/1335
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 13/1354, 13/1355, 13/1356, 13/1357, 13/1358, 13/1359
Meine Damen und Herren, der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat gebeten, die Petition unter der laufenden Nummer 36 der Drucksache 13/1358 an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen. Gibt es dagegen Einwände? – Nein. Es ist so beschlossen.
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung zu allen übrigen Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 13/1232
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Keine Einwände. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich finde, es waren besonders schöne Sitzungen hier in Freiburg.
Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 13. November 2002, um 10:00 Uhr statt. Die Tagesordnung wird vom Präsidium aufgestellt und Ihnen rechtzeitig zugehen.