Die CDU-Fraktion hatte der vierten demokratischen Kraft im letzten Landtag und hat dem jetzigen Koalitionspartner einen Sitz abgetreten,
weil wir damals der Meinung waren und heute der Meinung sind, dass der Brauch, die demokratischen Fraktionen im Rundfunkrat zu sehen, in der Tat eine gute Übung ist. Ich glaube, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, Herr Kollege Kretschmann, weil der Landtag als Gesamtheit und nicht die Fraktionen Teilnehmer im Rundfunkrat ist. Aber diese gute Übung hatten wir. Wir setzen sie fort, weil die FDP/DVP in der letzten Legislaturperiode nicht die Größe hatte und sie auch heute nicht hat, um nach dHondt einen eigenen Sitz beanspruchen zu können.
Mein Ratschlag wäre ohne Zusage : Es gibt einen parallelen Vorgang im Medienrat. Bei der Landesanstalt für Kommunikation haben wir die Regelung, dass jede Fraktion vorab die Besetzung eines Sitzes vorschlagen kann und die weiteren Sitze danach nach dHondt aufzuteilen sind. Es wird nicht heute und nicht in diesem Jahr, aber auf dem Weg zur nächsten Wahl mit Sicherheit um eine Novelle des Staatsvertrags gehen, was den SWR anbelangt.
Dann könnten Sie mit guten Gründen beantragen oder vorschlagen, die LfK-Gesetzgebung in den Staatsvertrag des SWR zu übernehmen, weil dies ein Vorbild ist und ein richtiger Vorgang wäre.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der Grünen Abg. Pfister FDP/DVP: Sehr gut!)
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zunächst zur Wahl von Mitgliedern des Rundfunkrats des Südwestrundfunks. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk entsendet der Landtag von Baden-Württemberg acht Mitglieder des Rundfunkrats des Südwestrundfunks aus dem Land Baden-Württemberg. Die Amtszeit des derzeitigen Rundfunkrats endet am 16. Januar 2003. Mit Schreiben vom 30. April 2002 hat der Vorsitzende des Rundfunkrats gebeten, ihm bis spätestens 16. September dieses Jahres mitzuteilen, welche Mitglieder der Landtag in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks entsendet.
Die acht Mitglieder verteilen sich nach dHondt wie folgt auf die Fraktionen: auf die CDU fünf Mitglieder, auf die SPD drei Mitglieder.
Die nach § 17 a der Geschäftsordnung vorschlagsberechtigten Fraktionen haben eine gemeinsame Vorschlagsliste eingereicht (Anlage 1). Sie liegt Ihnen vervielfältigt vor. Danach werden die Damen und Herren Abg. Ursula Lazarus, Günther-Martin Pauli, Franz Wieser, Clemens Winckler, Dr. Horst Glück, Hans Georg Junginger, Birgit Kipfer und Herbert Moser zur Wahl vorgeschlagen.
einen roten Stimmzettel, auf dem die zur Wahl vorgeschlagenen Damen und Herren Abgeordneten vermerkt sind. Sie haben acht Stimmen. Bitte kreuzen Sie die Namen der acht Abgeordneten an, die Sie in den Rundfunkrat wählen möchten. Sie sind nicht an die Wahlvorschläge gebunden. Wenn Sie den Stimmzettel unverändert abgeben, haben Sie entsprechend dem Wahlvorschlag gewählt. Sie können Namen streichen und durch andere ersetzen. Stimmzettel, die mehr als acht Kreuze enthalten, müssten allerdings als ungültig angesehen werden.
Für die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks gilt Folgendes: Nach § 20 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk entsendet der Landtag von BadenWürttemberg drei Mitglieder des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks aus dem Land Baden-Württemberg. Nach Satz 5 dieses Absatzes ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu bestellen.
Nach dHondt verteilen sich die drei zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder wie folgt auf die Fraktionen: auf die CDU zwei Mitglieder, auf die SPD ein Mitglied. Entsprechendes gilt für die stellvertretenden Mitglieder.
Die nach § 17 a der Geschäftsordnung vorschlagsberechtigten Fraktionen haben eine gemeinsame Vorschlagsliste eingereicht (Anlage 2). Sie liegt Ihnen vervielfältigt vor. Danach werden folgende Damen und Herren Abgeordnete zur Wahl vorgeschlagen: Dr. Inge Gräßle als ordentliches Mitglied und Werner Pfisterer als stellvertretendes Mitglied, Winfried Scheuermann als ordentliches Mitglied und Dr. Klaus Schüle als stellvertretendes Mitglied, Wolfgang Drexler als ordentliches Mitglied und Norbert Zeller als stellvertretendes Mitglied.
Sie finden auf Ihren Tischen einen gelben Stimmzettel, auf dem die zur Wahl vorgeschlagenen Damen und Herren vermerkt sind. Wenn Sie den Stimmzettel unverändert abgeben, haben Sie entsprechend dem Wahlvorschlag gewählt. Sie sind auch an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden. Sie können Namen streichen und durch andere ersetzen. Allerdings müssten Stimmzettel mit mehr als drei Namen von ordentlichen Mitgliedern und mehr als drei Namen von stellvertretenden Mitgliedern als ungültig angesehen werden.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Wahlhandlung ein. Sie finden hier unten auf dem Stenografentisch zwei Wahlurnen, in die Sie bitte Ihre Stimmzettel einwerfen.
Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, das Wahlergebnis festzustellen. Ich werde Ihnen das Wahlergebnis bekannt geben, sobald es mir vorliegt. Wir fahren so lange in der Tagesordnung fort.
Meine Damen und Herren, mit Schreiben vom 10. Juni 2002 hat der Herr Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, Herrn Leitenden Ministerialrat Peter Zimmermann zum neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Er bittet, die gemäß § 22 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes erforderliche Zustimmung des Landtags herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Wir sind mitten in der Tagesordnung.
Die Zustimmung zur Bestellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß § 97 a Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Die Fraktionen haben im Präsidium vorgeschlagen, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen. Das Haus stimmt dem zu.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Bestellung des Herrn Peter Zimmermann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
Gegenprobe! Enthaltungen? Damit, meine Damen und Herren, hat der Landtag mehrheitlich der Bestellung des Herrn Peter Zimmermann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zugestimmt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Luftsicherheit im Flugbetrieb und durch Sicherungsmaßnahmen auf den Flughäfen in Baden-Württemberg Drucksache 13/326
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag vom Oktober vergangenen Jahres zum Thema Flugsicherheit entstand vor dem Hintergrund des abscheulichen Verbrechens vom 11. September 2001 am World Trade Center. Eine traurige Aktualität hat das Thema Flugsicherheit nun durch den schrecklichen Unfall bei Überlingen erlangt, bei dem 71 Menschen den Tod fanden, darunter 59 Kinder aus Baschkirien. Wer wie ich leider Augenzeuge dieses schreckli
chen Unfalls war in nur 4 Kilometern Entfernung und miterlebt hat, wie die Menschen, als diese Flugzeuge auf sie zukamen, in die Häuser geflohen sind, der weiß, dass hier keine parteipolitische Auseinandersetzung auf dem Rücken der beklagenswerten Opfer durchgeführt werden darf. Das sage ich in völliger Übereinstimmung mit dem, was Herr Innenminister Schäuble sagte: man dürfe die Arbeit der Schweizer Skyguide nicht mit dem Thema Fluglärm verquicken. Allerdings wurde und wird dies sowohl von Teilen der Bevölkerung als auch den Medien und den örtlichen CDU-Landräten trotzdem ständig gemacht.
Deshalb zunächst zu Skyguide. Vorab: Mein Mitleid gehört in erster Linie dem Schweizer Fluglotsen; denn er ist meines Erachtens eher Opfer des Tohuwabohus bei der Skyguide im Kontrollzentrum als der Verantwortliche. Was das Organisationschaos bei Skyguide anbetrifft, stellen sich mir zwei Fragen. Die erste Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, den Bereich der Flugsicherung privatwirtschaftlich zu organisieren. Wenn man sich einmal den Prospekt der Skyguide anschaut, dann findet man dort Begriffe wie Wirtschaftlichkeit und Rentabilität. Wenn man ferner weiß, dass nach der Privatisierung der englischen Eisenbahnen die Unfallzahlen beträchtlich zugenommen haben, muss man sich wirklich die Frage stellen, ob hier das klassische Nutzen-Kosten-Denken im Vordergrund stehen darf.
Die zweite Frage, die sich stellt, ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir ja letztlich großes Glück im Unglück hatten; denn es hätte ja alles noch viel schlimmer kommen können, wenn beispielsweise die Flugzeuge in Wohngebiete abgestürzt wären oder das Bodenseetrinkwasser durch Kerosin total verunreinigt worden wäre. Deshalb möchte ich an dieser Stelle etwas wiederholen, was ich seit Jahren gebetsmühlenartig bei mir am Hochrhein immer wieder sage, nämlich: Es gibt keine Sicherheit bei einem Atomkraftwerk wie Leibstadt, das direkt in der Einflugschneise des Flughafens Zürich-Kloten liegt.
Wenn man sich dort auch damit herausredet, dass solche Atomkraftwerke beispielsweise gegen gezielte Flugzeugattacken wie beim World Trade Center geschützt sind, so darf man aber dennoch nicht vergessen: Es gibt bei den Atomkraftwerken eine wichtige Peripherie wie beispielsweise die Kühlaggregate und die Stromversorgung, und wenn Flugzeugteile, wie wir es in Überlingen erlebt haben, auf diese Peripherie abstürzen, kann dies durchaus zu großen Problemen führen.