Auf die Sprachförderung möchte ich gern etwas detaillierter eingehen. Es ist ja nicht erst seit PISA bekannt, dass Kinder vor der Einschulung über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen sollten. Gerade die Sprachförderung von Kindern nichtdeutscher Herkunft muss daher im Kindergarten im Zentrum der Bemühungen stehen. Der Kindergarten ist auch der richtige Ort, wo man die Eltern erreicht, wo man vor allem den Müttern die Möglichkeit bieten kann, die deutsche Sprache zu erlernen.
Ausreichende Sprachförderung für ausländische Kinder und ihre Mütter kann aber nicht nur, wie sie die Landesregierung bisher betreibt, auf ehrenamtlicher Basis erfolgen. Wir haben kürzlich über eine Pressemitteilung des Sozialministeriums erfahren, dass aus den so genannten HSLMaßnahmen Maßnahmen vor- und außerschulischer Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen insgesamt 4,1 Millionen für ausländische Kinder und Aussiedlerkinder zur Verfügung stehen. Laut Sozialministerium soll ein Drittel davon auf die Sprachförderung im Vorschulbereich entfallen. Das wären gerade einmal knapp 1,4 Millionen . Das reicht hinten und vorne nicht aus.
Die Sprachförderung im Kindergarten kann nicht ehrenamtlich betrieben werden. Sie muss vielmehr genauso professionell erfolgen und kann sich nicht ausschließlich an ir
gendwelche gesonderte Gruppen richten. Sprachförderung muss in den pädagogischen Alltag integriert und fest in der Einrichtung verankert werden. Anstatt dass Sie irgendwelche Einzeltöpfe kreieren Sie sind doch sonst diejenigen, die sich gegen Bürokratie wenden , müssten Sie die Mittel für die Sprachförderung ganz regulär mit in die Kindergartenfinanzierung aufnehmen.
Bereits bei der Aufnahme in den Kindergarten mit drei Jahren muss der Sprachentwicklungsstand eines jeden Kindes erfasst und müssen dann die notwendigen Sprachfördermaßnahmen eingeleitet werden. Eine Sprachüberprüfung muss kontinuierlich stattfinden und darf nicht erst mit fünf Jahren erfolgen. Vielmehr muss die Sprachüberprüfung in der gesamten Zeit, in der die Kinder im Kindergarten sind, stattfinden. Dadurch erübrigt sich dann ein Sprachtest. Die Sprachüberprüfung muss kontinuierlich stattfinden, sodass bei der Einschulungsuntersuchung die sprachlichen Fertigkeiten eines jeden Kindes festgestellt und danach entsprechend gefördert werden können.
In diesem Zusammenhang muss man sehen, dass auf die Kindergärten immer mehr Aufgaben zukommen und die Arbeit immer schwieriger wird. Für diese anspruchsvolle Aufgabe ist eine umfangreiche Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen notwendig. Wir fordern zum einen eine Reform der Erzieherinnenausbildung, damit wieder mehr junge Menschen bereit sind, diesen Beruf zu ergreifen. Man muss aber auch die Frauen, die diesen schwierigen Beruf der Erzieherin ausüben zu 95 % handelt es sich dabei ja nach wie vor um Frauen , unterstützen. Daher muss man in diesem Bereich eine vernünftige Fort- und Weiterbildung anbieten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist das einzige Land, das finanziell nichts, aber auch gar nichts zur Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen beiträgt. Das ist wahrlich keine Motivation, weder für junge Menschen, diesen Beruf zu ergreifen, noch für Erzieherinnen, ihren Beruf weiter auszuüben.
Noch ein Wort zum Thema Reform der Erzieherinnenausbildung. Wir haben in unserer Großen Anfrage ja nach der Situation der Erzieherinnen und der Schülerinnen gefragt. Die Landesverbände der Tageseinrichtungen beklagen einen drastischen Einbruch bei der Zahl der Bewerberinnen. An den Fachschulen für Sozialpädagogik haben sich nach den neuesten Hochrechnungen im Vergleich zu 1990 50 % weniger Frauen für eine Ausbildung zur Erzieherin gemeldet. Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort selbst, wir näherten uns einem Fachkräftemangel. Seit den Jahren 1999 und 2000 ist die Zahl der Schülerinnen rückläufig. Hinzu kommt, dass sich die Schülerklientel verändert. Der Bewerbungsdurchschnitt der Bewerberinnen geht merklich nach unten. Die sozialen Berufe erfahren nach wie vor einen rapiden Verlust an gesellschaftlicher Wertschätzung. Auf der anderen Seite steht eine gestiegene Erwartungshaltung, was die Erzieherinnen in ihrem Beruf alles tun sollen.
Die Kultusministerkonferenz hat im Januar 2000 eine Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erzieherinnen getroffen, die unter anderem eine fünfjährige Ausbildung vorsieht. Diese führt zu einem Berufsabschluss, der über dem der bisherigen staatlichen Anerkennung der Erzieherinnen steht. Das entspricht von der Qualität her etwa einem Bachelor-Abschluss.
Im Juli 2000, ein halbes Jahr später, hat es das Kultusministerium tatsächlich fertig gebracht, einen Konzeptionsentwurf vorzulegen, der den aktuellen Anforderungen leider überhaupt nicht entspricht. Er entspricht weder den gestiegenen pädagogischen Anforderungen vor Ort, noch kann er im Europavergleich bestehen. Österreich und Baden-Württemberg liegen im europäischen Vergleich der Erzieherinnenausbildung an unterster Stelle. Anscheinend soll es nach wie vor bei einer vierjährigen Ausbildung bleiben. Das ist nicht das, was wir uns von einer Reform der Erzieherinnenausbildung versprechen. Wir wollen kein Reförmchen, sondern wir wollen eine ordentliche, strukturelle Reform der Erzieherinnenausbildung, damit wieder mehr Menschen motiviert sind, diesen Beruf zu ergreifen.
das entscheide ich spontan, je nachdem, wie Sie zuhören sind die auch im Rahmen von PISA und die in der ganzen Diskussion im Bereich der Kultusministerien und der Sozialministerien angesprochenen Betreuungsangebote aus einem Guss, ist die bessere Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten. Die Kindertagesstätten sollen das gleiche pädagogische Gewicht erhalten wie die Schule. Dabei muss die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergarten verstärkt und die pädagogische Arbeit besser aufeinander abgestimmt werden. So hört man es immer, und das klingt ja auch ganz gut.
Was passiert in Baden-Württemberg tatsächlich ganz aktuell? Ab dem 1. August 2002 tritt eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen und Schule neu regeln soll. Das klingt auch wieder gut. Schauen wir uns das einmal an. Diese Vorschrift ist ja nicht neu, sondern löst eine alte Vorschrift ab, die die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule bis dahin geregelt hat. Darin war verankert, dass diese Kooperationsarbeit in der Arbeitszeit der Lehrerinnen und in der Arbeitszeit der Erzieherinnen stattfinden soll. Den Lehrern wurde eine Deputatsstunde angerechnet. Diese Deputatsstunde wurde jetzt gestrichen. Genauso gestrichen wurde die Vereinbarung, dass die Kooperationsarbeit in der Arbeitszeit der Erzieherin stattfinden soll.
Das heißt, das Neue an der verbesserten Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten besteht anscheinend darin, dass es den Erzieherinnen und Lehrerinnen selbst überlassen bleibt, wie viel Freizeit sie für diese Arbeit verwenden. Auch da zeigt sich wieder das Glaubwürdigkeits
defizit dieser Landesregierung, diese Diskrepanz zwischen Reden und Taten. Auf der einen Seite sagt man, man brauche eine verstärkte Kooperation, man müsse sie intensivieren, und auf der anderen Seite streicht man Deputatsstunden, streicht man die Vereinbarung, dass die Kooperationsarbeit in der Arbeitszeit erfolgen soll. Somit nimmt man den pädagogischen Anspruch einer besseren Kooperation zwischen Schule und Kindergarten eigentlich überhaupt nicht ernst.
vielleicht haben wir nachher noch Zeit, darauf intensiver einzugehen sind die Anforderungen an eine Novellierung des Kindergartengesetzes, die zu keiner Überbürokratisierung führen soll.
Wir sind uns wohl einig, dass wir ein Kindergartengesetz brauchen, das sich an den Realitäten der heutigen Gesellschaft orientiert. Ein solches Kindergartengesetz muss Betreuungsangebote für Kinder zwischen null und 14 Jahren umfassen. Das heißt, Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren müssen verbindlich in das Gesetz aufgenommen werden nicht nur in Form von Richtlinien. Auch Betreuungsangebote für Schulkinder müssen in das Gesetz aufgenommen werden. Wichtig ist auch, dass Bestimmungen zur Kooperation zwischen Tagespflege und Kindergärten in das Gesetz aufgenommen werden. Denn wir wollen nicht jeder Kommune vorschreiben, wie sie ihre Kinderbetreuungsangebote zu gestalten hat. Wir wollen aber die Auswahlmöglichkeit bieten, im städtischen oder im ländlichen Bereich die Angebote, die Bausteine zur Kinderbetreuung zu ergreifen, die sinnvoll sind.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Familienpolitik scheint angesichts des bevorstehenden Wahlkampfs ja nun allgemein ins Zentrum der politischen Diskussion zu rücken. Die Tatsache, dass unter den vielen Initiativen zu diesem Tagesordnungspunkt keine von uns ist, bedeutet nicht, wir beschäftigten uns nicht mit Familienpolitik. Wir wollten aber das Thema Migration nicht in einem allgemeinen Mischmasch untergehen lassen.
Das Thema Familienpolitik war in der Vergangenheit bei manchen nicht besonders hoch angesehen. Ich möchte einen Bogen schlagen, der bei Adenauer beginnt. Er hat den
Generationenvertrag begründet und gesagt: Kinder werden die Leute immer haben. Er konnte sich damals noch nicht die Pille und solche Dinge vorstellen.
Sehen wir es ihm also nach. Der Bogen reicht bis zum amtierenden Bundeskanzler Schröder, der von Gedöns gesprochen hat.
Ich würde also einmal sagen: Da hat sich in der Vergangenheit niemand unbedingt mit Ruhm bekleckert. Ich möchte an den Beitrag anschließen, den Kollege Kretschmann heute Morgen im Rahmen der PISA-Diskussion geliefert hat:
Vom Parteiengezänk wird die Bevölkerung überhaupt nichts haben. Vielmehr wird sie sich möglicherweise enttäuscht abwenden. Letztlich geht es doch darum, dass wir gemeinsam Lösungen finden,
wie wir es schaffen, dass sich junge Menschen den Wunsch nach Kindern, nach Familie, nach Geborgenheit, den sie nach allen Umfragen nach wie vor haben, tatsächlich weiterhin erfüllen können. Es ist ein Skandal, wenn die Tatsache, Kinder zu haben, inzwischen zum größten Armutsrisiko in dieser Gesellschaft geworden ist.
Also müssen wir uns diesem Thema in der Tat widmen, nicht nur, weil eine Wahl bevorsteht, sondern weil die demographische Herausforderung eine der größten Herausforderungen an alle gesellschaftlichen Bereiche nicht nur an die sozialen Sicherungssysteme sein wird.
Dazu gibt es verschiedene Aspekte. Wir wollen heute einen Aspekt herausgreifen, der aber keineswegs der einzige ist. Es geht natürlich um die materielle, die finanzielle Sicherung der Familie, für die in erster Linie der Bund zuständig ist.
Man kann Ihnen auch nicht den Hinweis ersparen, dass Kindergelderhöhungen, wenn sie an anderer Stelle gleich wieder aufgefressen werden, natürlich nicht zu einer Existenzsicherung von Familien führen.
Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir in Bezug auf solche Rezepte, wie sie teilweise von der Union, teilweise von uns vorgesehen sind mit einer steuerlichen Freistellung des Existenzminimums, und zwar für Kinder in gleicher Höhe wie für jede andere Person im Haushalt , ein Stück vorankommen.
Aber in der Tat: Auch bei den Umfragen sehen wir, ein wesentlicher Punkt ist die Frage: Bedeutet die Tatsache, Kin