Mittlerweile haben wir das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, das gesagt hat, das Töpfer-Pfand kann angewandt werden.
Schauen Sie sich das einmal an: Jeder dreht in der Diskussion seine Pirouetten dabei will ich gar nicht bestreiten: auch wir , aber alle Beteiligten aus den unionsregierten Bundesländern sind sehr schnell, nämlich innerhalb von drei Tagen, zusammengekommen und haben gesagt: Wir setzen wieder an dem an, was wir gesagt haben: Notfalls Pfand, und wenn das Töpfer-Pfand zur Verfügung steht, dann sind wir einverstanden.
Jetzt wissen wir aber, dass Probleme mit dem Pfand bestehen, und bieten der Wirtschaft deswegen nach wie vor an und fordern auch Trittin dazu auf, das Pfand, was noch immer möglich ist, durch eine andere Regelung abzulösen, aber mit dem feinen Unterschied, dass die Messlatte mittlerweile durch das gesetzt wird, was als Recht zur Verfügung steht und was im Sommer nicht zur Verfügung stand.
Das heißt also, ob und inwieweit es zu einer vertraglichen Lösung kommt, wird man jetzt daran zu messen haben daran wird man natürlich auch die Bundesregierung zu messen haben , ob sie dem Töpfer-Pfand in der Wirkung gleichkommt. Das heißt, die Wirtschaft müsste jetzt mehr auf den Tisch des Hauses legen, als sie im Sommer auf den Tisch des Hauses zu legen gehabt hätte.
Man kann jetzt unsere Position als B-Länder und auch als Regierungsfraktion in diesem Hause ganz einfach beschreiben. Im Sommer sagten wir: Vertrag, und wenn das nicht funktioniert, dann Pfand. Jetzt sagen wir: Pfand, und wer das vermeiden will, Vertrag. Das ist eigentlich der einzige Unterschied. Wir sagen noch immer: Nichtstun ist falsch; das Töpfer-Pfand ist die zweitbeste Lösung, aber immerhin ist es eine. Also bekennen wir uns zu dieser Lösung, auch wenn sie nur die zweitbeste ist. Jeder hat jetzt die Chance, das Pfand noch zu vermeiden, aber wenn es nicht anders geht, bekennen wir uns zu ihm.
Ich verstehe den Antrag der SPD insofern nicht ganz. Herr Kollege Scheuermann hat ja danach gefragt, wie der Antrag zu verstehen ist. Er ist als Ja zum Trittin-Pfand zu verstehen. Trittin bringt diesen Vorschlag aber gar nicht mehr. Wir würden jetzt auf eine Position festgelegt werden, die in Berlin gar nicht vertreten wird. Denn Trittin geht jetzt auf das ein, was er als geltendes Recht zur Verfügung hat, nämlich das Töpfer-Pfand. Insofern, finde ich, kann man dem Antrag gar nicht zustimmen; er würde schlichtweg ins Leere laufen.
Was die Position in der Landesregierung anbelangt heute war ja schon von Zick und Zack und von Hü und Hott die Rede : Es gilt hü!, um es ganz kurz zu sagen. Das ist nicht meine persönliche Auffassung, sondern die Auffassung des Kabinetts, die in zwei Sitzungen bestätigt wurde. Die Einigkeit von CDU und FDP/DVP in dieser Frage findet ihren Niederschlag im gemeinsamen Antrag, der auf dem Tisch des Hauses liegt.
Schlussbemerkung, meine Damen und Herren ich steigere mich immer mehr, was die Kürze der Redezeit anbelangt.
Schlussbemerkung, ja. Ich habe mir das Petitum des Herrn Innenministers zu Herzen genommen, der gemeint hat, ich solle einmal tief in die müden Augen aller Beteiligten schauen und mich zusammenreißen.
Wer ist in diesem wirklich abenteuerlichen Streit um das Dosenpfand der Held und wer der Schurke? Ich würde da sehr vorsichtig sein. Die einfache Zurechnung, dass Trittin der Held ist, stimmt nun ganz bestimmt nicht. Ich will auch nicht sagen, dass er der Schurke ist
Was ich an Trittin wirklich kritisieren muss, ist Folgendes: Er verschweigt die unpopulären Aspekte seines eigenen Vorschlags. Es ist schon interessant, dass in dieser Bundesregierung vier Jahre lang nichts geschehen ist und die Last an Kosten und an Handling, die mit dem Pfand verbunden ist, in die Zeit nach der Bundestagswahl gelegt wird. Das ist schon sehr verdächtig. Vier Jahre lang ist nichts geschehen.
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Das Volk ist doch zu 80 % für das Dosenpfand! Abg. Walter GRÜNE: Sie haben es verhindert!)
Ich sage es einmal ganz konkret: Im Sommer 2000 nicht im Sommer 2001, sondern im Sommer 2000 hätte Trittin die Abgabe bekommen können. Alle beteiligten Wirtschaftskreise
ja, es ist so; ich weiß, dass Ihnen das peinlich ist mit Ausnahme der Industrie- und Handelskammern und des Bundesverbands der Industrie waren dafür. Das hätte man haben können. Trittin hätte sich nur durchsetzen müssen. Dann hätten wir vor zwei Jahren eine Lösung bekommen, von der alle Beteiligten bei allen unterschiedlichen ökonomischen Interessen gesagt hätten: Das ist immer noch die eleganteste Lösung, weil wir die Nachteile des Pfandes vermieden hätten. Jetzt hat man die Angelegenheit hingezogen; man hat nicht verhandelt usw. usf.
Ich muss sagen: Trittin hat schon ein gutes Stück Schuld auf sich geladen, indem er die Möglichkeit, die er gehabt hätte, nicht genutzt hat. Die Regierung war vier Jahre lang im Amt. Am Ende kehrt sie zu dem zurück, was 1992 in das Gesetz geschrieben worden ist. Insofern stimmt die Vorstellung nicht, dass wir es hier mit einem heldenhaften Bundesumweltminister zu tun hätten und die anderen die Versager gewesen wären.
Ich glaube, dass wir insgesamt zu einer Lösung kommen werden, die die zweitbeste ist, die aber besser ist als nichts. Dies drücken wir mit dem Beschlussantrag aus, der vonseiten der Regierungsfraktionen auf den Tisch des Hauses gelegt wurde und der der Position der Landesregierung entspricht.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 13/813 und den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/819.
Ich lasse zunächst über den Antrag Drucksache 13/819 abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Dem Antrag ist mehrheitlich zugestimmt.
Kann ich davon ausgehen, dass der Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/813, damit erledigt ist?
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/813, ab. Wer stimmt dem Antrag zu? Gegenprobe! Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. Januar 2002 13. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Drucksachen 13/710, 13/773
Ich lasse über die Beschlussempfehlung Drucksache 13/773 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 3. Dezember 2001 Zweiundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Drucksachen 13/520, 13/780
Das Präsidium hat für die Aussprache folgende Redezeit festgelegt: fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade, dass ein wichtiges landespolitisches Thema nun erst so spät am heutigen Tag behandelt wird. Aufgrund der Aktuellen Debatte und der Beratung der drei von der SPD gestellten Anträge ist die Befassung mit dem Thema Datenschutz jetzt in den Abend gerückt.
Wir hoffen dennoch, dass wir in dieser spät stattfindenden Debatte dem Anliegen des Datenschutzes gerecht werden können.