Protocol of the Session on March 6, 2002

Das ist wirklich ein Missverständnis.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Ich habe nicht von ei- nem Gesetzentwurf gesprochen!)

Herr Kollege Oelmayer, der Regierungsvertreter hat in der Sitzung des Ständigen Ausschusses zugesagt, dass wir bis zum Frühjahr 2002 dem Landtag einen Bericht über die Änderung bei den Größen der Landtagswahlkreise vorlegen werden.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Nein, nein!)

Dieser Bericht ist mit meinem Schreiben vom 28. Januar 2002 vorgelegt worden. So hat es sich verhalten. Ich wollte das nur richtig gestellt haben.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Nein, nein!)

Jetzt meine ich, ohne mich in die Angelegenheiten des Landtags einmischen zu wollen ich bin zwar auch Abgeordneter, spreche jetzt aber als Innenminister : Es liegt schon nahe, Herr Kollege Birzele, so, wie die Argumente jetzt eigentlich auch wieder platziert worden sind, die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abzuwarten.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das können wir doch selber machen, Herr Minister!)

Denn wenn ich es richtig mitbekommen habe, argumentiert die CDU-Fraktion übrigens schon seit langem damit, dass die jetzige Wahlrechtslage verfassungsgemäß sei. Genau dies das hat Herr Kollege Theurer ja ausgeführt wird zumindest von Teilen dieses hohen Hauses bestritten.

Bei einer solchen Ausgangslage der Argumentation ist es wohl schon logisch, die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abzuwarten; denn wie ich die Fraktion der CDU einschätze, kann ich Ihnen vorhersagen, dass die Argumente der CDU nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs, die das jetzige Landtagswahlrecht für verfassungsgemäß erklären sollte, sicher nicht schwächer werden vornehm ausgedrückt , nebenbei bemerkt natürlich auch umgekehrt.

Deshalb ist es auch folgerichtig, dass in der Diskussion übrigens auch in unserer Stellungnahme zu Ihrem Antrag, Herr Kollege Oelmayer immer wieder mit Gewicht auf die Größe der Wahlkreise abgestellt worden ist. Denn wir wissen ja: Nach der bisherigen Rechtsprechung lässt der Staatsgerichtshof Abweichungen von bis zu 33 1/3 % plus/ minus zu.

Allerdings ist diese Entscheidung des Staatsgerichtshofs vor einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen, wenn auch zu einem anderen Wahlrecht. Danach hält das Bundesverfassungsgericht Abweichungen nur noch bis maximal 25 % für zulässig. Deshalb ist es schon unter anderem eine spannende Frage, ob der Staatsgerichtshof mit Blick auf die inzwischen ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei seiner bisherigen Rechtsprechung bleibt.

Jedenfalls ist es auch nach dem, wie Sie die Argumente vorhin platziert haben folgerichtig, die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abzuwarten.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Nein!)

Im Übrigen wäre ich persönlich dankbar, wenn wir nicht pro Jahr drei Mal über die Änderung des Landeswahlrechts sprechen müssten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP Abg. Oelmayer GRÜNE: In diesem Jahr ist es das erste Mal!)

Sie müssen das Geschäftsjahr und nicht das Kalenderjahr nehmen.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.

Ich darf zunächst den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/817, aufrufen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Dem Antrag ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zum Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/90. Wie soll mit diesem Antrag verfahren werden?

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Abstimmung!)

Sind Sie mit der Überweisung des Antrags an den Ständigen Ausschuss einverstanden?

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Nein, wir stimmen jetzt ab!)

Es wird Abstimmung gewünscht.

Wer für den Antrag Drucksache 13/90 ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zurufe von der CDU zu Abg. Oelmayer GRÜNE: Hand hoch! Pfote hoch! Heiterkeit Abg. Oel- mayer GRÜNE meldet sich zu Wort.)

Wir sind in der Abstimmung, Herr Abg. Oelmayer.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Wer stimmt gegen diesen Antrag? Enthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Unruhe Abg. Herrmann CDU: Die Argumente haben Sie wohl überzeugt, Herr Oelmayer!)

Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Unruhe)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Sicherheitsprobleme der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Drucksache 13/91

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

(Anhaltende Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, im Plenarsaal das Kauen von Kaugummi zu unterlassen.

Wem darf ich das Wort erteilen? Frau Abg. SchmidtKühner.

(Fortdauernde Unruhe)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, wenn wir uns heute

mit der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe befassen, dann müssen wir zunächst einmal ein klein wenig Erinnerungsarbeit leisten. Denn es ist ja doch schon eine ganze Weile her. Also erinnern wir uns: Bei einer Routineurinuntersuchung wurden in der Probe eines Rückbauarbeiters Plutoniuminkorporationen festgestellt. Das war vor fast einem Jahr. Die Probe wurde vor einem Jahr genommen, das Ergebnis kam Ende Juni. Danach wurde nach den Ursachen geforscht. Im Zusammenhang mit dieser „Forschungstätigkeit“ wurde darüber hinaus festgestellt, dass auch in der Privatwohnung, im Pkw, also im Lebensumfeld dieses Arbeiters der WAK, Kontaminationen vorhanden waren.

In der weiteren Folge dieser Feststellung ergab sich dann, dass der Betroffene ein Fläschchen mit radioaktiven Substanzen und ein kontaminiertes Wischtuch mitgenommen, also entwendet hatte. Das war genau das Ereignis, um das es an dieser Stelle geht. Nachdem wir uns in den letzten Monaten ja wiederholt mit unterschiedlichsten Problemen in kerntechnischen Anlagen befasst haben, müssten wir uns über dieses Ereignis klar werden.

Gleich in der ersten Sitzung des Umweltausschusses unmittelbar nach dessen Konstituierung war dies Thema, und somit handelt es sich um eine etwas ältere Angelegenheit.

Da aber dieser Vorgang, der damals passiert ist, so unglaublich war, hatten wir den Antrag eingebracht, die Regierung solle über die Dinge berichten, die in der WAK passiert sind. Wir wollten schon damals erreichen, dass die Frage der Atomaufsicht das Thema: Wie konnte so etwas passieren? ausführlich im Parlament behandelt wird.

(Abg. Hauk CDU: Das haben wir doch schon alles behandelt! Abg. Dr. Lasotta CDU: Was ist daran jetzt neu?)

Das ist ein Antrag aus dem letzten Jahr. Den behandeln wir jetzt im Parlament, und wir schließen damit die Diskussion darüber im Parlament ab. Ich denke, wir können mit dieser Diskussion heute an dieses Ereignis möglicherweise einen Knopf machen, wenn die letzten Fragen beantwortet sind. Ich denke, darum kann es doch nur gehen.

(Beifall bei der SPD Abg. Hauk CDU: Dann können wir den Antrag doch an den Ausschuss überweisen! Abg. Dr. Lasotta CDU: Dann erüb- rigt sich der Untersuchungsausschuss, wenn jetzt alle Fragen beantwortet sind!)

Das ist keine Frage für den Untersuchungsausschuss. Der Untersuchungsausschuss hat das Kernkraftwerk Philippsburg zum Gegenstand, nicht die WAK. Herr Lasotta, das wissen Sie doch auch.

(Beifall bei der SPD Abg. Fischer SPD: Sehr gut!)

Ich will noch einmal feststellen: