Protocol of the Session on February 6, 2002

Daher könnten wir uns von grüner Seite auch durchaus vorstellen, dass noch ein mutigerer Schritt unternommen und noch ein bisschen weiter gegangen wird. Wir finden es nach wie vor richtig, wenn der Rektor von der Hochschule als Ganzes getragen wird. Deswegen haben wir auch bei der Gesetzesverabschiedung damals den Vorschlag gemacht wir finden ihn nach wie vor richtig , dass der Rektor von der gesamten Hochschule, also in angemessenem Verhältnis von der Gesamtheit der Lehrenden und Studierenden, direkt gewählt werden soll.

Zum zweiten Aspekt, der Wiedereinführung der Stellvertreterregelung: Auch da halten wir es für sinnvoll, bei der Wahl die Stellvertreter gleich mitzuwählen, da dies für eine kontinuierliche Arbeit sorgt und gerade für Gruppen wie Studierende eine wichtige Unterstützung ist. Wir alle wissen, dass zum Beispiel Studierende relativ häufig den Studienort wechseln. Auch im Mittelbau arbeiten sehr viele Beschäftigte mit Zeitverträgen und wechseln daher die Universität. Selbst bei Professoren ist Flexibilität gefragt. Daher sollten wir auch mit der Stellvertreterregelung eine Lösung finden, die den Realitäten und den gewünschten Flexibilitäten der Betroffenen Rechnung trägt. Für die betroffenen Gruppen wären damit mehr Kontinuität und Verlässlichkeit bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten gegeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Bregenzer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Klunzinger, Herr Pfister, ich bin mir gerade wie auf einer Beerdigung vorgekommen.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Was? Zuruf des Abg. Dr. Klunzinger CDU)

So viel Lob und so viel hehre Worte für eine Initiative von Abgeordneten und dann der Vorschlag auf Materialüberweisung als Beerdigung erster Klasse.

(Zuruf des Abg. Dr. Birk CDU)

So viel Zuspruch hätte ich gar nicht erwartet.

(Abg. Pfisterer CDU: Besser als nichts!)

Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn statt dieser vielen guten Worte in diesem Parlament etwas Neues gewagt worden wäre und Sie dieser Initiative nicht nur inhaltlich Ihren Segen gegeben, sondern sie auch in konkrete Taten umgesetzt hätten.

(Abg. Dr. Birk CDU: Sie haben ja noch die Chan- ce dazu!)

Sie haben ja selber bestätigt, indem Sie sich aber nur auf die Universitäten beschränkt haben, dass die Mehrzahl der Universitäten in nächster Zeit Rektorwahlen haben, dass also eine Änderung des Rektorwahlsystems sehr aktuell ist und es eigentlich nicht sehr sinnvoll ist, das auf die lange Bank zu schieben.

(Abg. Dr. Klunzinger CDU: Die anstehenden Wahlen reichen bis zum Jahr 2007!)

Das waren aber die beiden Letzten, die erst 2006 und 2007 ihre Wahlen haben.

Ich denke, mit dem Hochschulgesetz haben wir die Rektoren mit sehr viel Macht, mit sehr vielen Rechten ausgestattet. Es ist eigentlich nur recht und billig, dass sie dann auch auf ein großes Vertrauen innerhalb der Hochschule zurückgreifen können und dass sie eine breite Mehrheit haben, die sie trägt.

Bei den Stellvertretern und den Stellvertreterinnen ist es so, dass das offensichtlich schlicht vergessen worden ist. Das war ein Fehler in der Gesetzgebung. Das ist den Studierenden, die das als erste moniert haben, auch gesagt worden, und es ist ihnen auch zugesagt worden, dass das geändert wird. Nun kann man natürlich ewig warten, weil es immer etwas gibt, was noch verbessert werden kann; es gibt immer eine noch bessere Idee und immer noch etwas, was wir dazupacken können. Es geht nicht darum, dass wir alle vier Wochen etwas verändern, Herr Pfister, sondern darum, dass wir das, was wir jetzt erkannt haben und was verhältnismäßig einfach zu ändern ist, jetzt auch anpacken. Deshalb möchte ich Sie wirklich herzlich darum bitten: Lassen Sie uns im Ausschuss über die ganze Angelegenheit noch einmal in aller Ruhe diskutieren. Stimmen Sie doch unseren beiden Vorschlägen zu. Das ist etwas, bei dem Sie inhaltlich gut mitstimmen können und bei dem Sie sich auch nicht gegen den eigenen Minister stellen, weil ich gehe davon aus, dass der Minister das nachher auch begründen wird das auch die Zustimmung des Ministers findet. Lassen Sie uns das jetzt anpacken.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Professor Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten in der letzten Woche bei der zweiten Lesung des Einzelplans 14 in vielen Punkten Übereinstimmung. Der Landtag hat wesentlichen Haushaltskapiteln einstimmig zugestimmt. Lassen Sie uns in diesem sachlichen Geiste, wie dies in den bisherigen Reden der Fall war, auch über die Vorschläge des Abg. Birzele, die offenbar von der SPD-Fraktion unterstützt werden, reden.

(Minister Dr. Frankenberg)

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Wir haben mit unter- schrieben!)

Sie haben unterstützend unterschrieben.

Es gibt für mich zwei Aspekte: den inhaltlichen Aspekt und den Aspekt des Gesamtkontexts der Hochschulreform. Jeder Reformvorschlag muss auch zu dem passen, was wir bei einer Weiterentwicklung der Hochschulgesetzgebung vornehmen werden, und er muss nicht nur zu dem gegenwärtigen Rechts- und Gesetzeszustand passen.

Ich möchte zunächst einmal kurz auf die inhaltlichen Punkte eingehen, ehe ich auf die Frage des Zeitpunkts eingehen werde.

Wir haben in der letzten Novelle für die Wahl des Rektors oder der Rektorin von dieser war bis jetzt noch nicht die Rede; es ist zu hoffen, dass wir vielleicht auch einmal in der näheren Zukunft an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer Musikhochschule eine Rektorin haben werden

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen Abg. Dr. Klunzinger CDU: Wir haben eine!)

Wir haben keine an den Universitäten, aber wir haben eine; das ist richtig. Aber eine Verdoppelung wäre nicht das Schlechteste. Das wäre prozentual eine enorme Steigerung, die uns doch gut zu Gesicht stünde.

Wir haben eine doppelt gebundene Wahl das ist erwähnt worden , denn der Wahlvorschlag wird von einer Findungskommission, die sich aus Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats zusammensetzt, unter Vorsitz des Hochschulratsvorsitzenden gemacht, und das Wissenschaftsministerium muss dazu sein Plazet geben.

Das gegenwärtige Abstimmungsverfahren ist praktisch eine Beschlussfassung; Mitglieder können auch den gesamten Wahlvorschlag zurückweisen. Sie wählen also nicht, sondern nehmen eine entsprechende Beschlussfassung vor.

Man kann in der Sache durchaus darüber diskutieren ich sage bewusst nicht „streiten“ , ob mit Quoren, wo auch immer praktisch sind ja zwei Gremien beteiligt , eine höhere Legitimation erreicht wird oder nicht. Das ist eine Frage, von der ich sage: Sie wäre, was die Rektorwahlen betrifft, bei etlichen Hochschulen theoretisch gewesen, weil man noch nicht einmal in die Nähe der fehlenden absoluten Mehrheit gekommen ist.

Die wirklich strittigen Fälle sind relativ selten gewesen, und sie werden auch wegen des Vorschlagsverfahrens immer seltener werden, weil Senatsmitglieder und Hochschulratsmitglieder in der Findungskommission und damit schon an der Aufstellung der Reihenfolge beteiligt sind und der Hochschulratsvorsitzende tunlichst eine Liste zusammenstellt, die auf große Akzeptanz stößt. Das ist die eine Seite, nämlich die Wahl der Rektorin oder des Rektors bzw. der Präsidentin oder des Präsidenten.

Das Zweite ist die so genannte Stellvertreterregelung von Studierenden in den Hochschulgremien. Die Studierenden sind ja Wahlmitglieder wie alle anderen auch. Bei Wahlmitgliedern aber gibt es generell keine Stellvertreterrege

lung. Es hat sie, was die universitären Gremien, die Fachhochschulen, die Musikhochschulen oder die Pädagogischen Hochschulen betrifft, auch nie gegeben, sondern es hat AStA-Stellvertreterregelungen gegeben, und die Hochschulen haben sie einfach übernommen und quasi Stellvertreterregelungen im Senat praktiziert, also praeter legem, wenn die Stimme sozusagen nicht gezählt worden ist.

Das heißt, wir haben einen Dissens zwischen dem Wahlamt und einer Stellvertreterregelung, die mit dem Wahlamt eigentlich nicht verträglich ist. Im Grunde könnten dann auch die anderen Gruppen Stellvertreterregelungen für sich in Anspruch nehmen.

Nun ist es allerdings richtig, dass die Studierenden, da sie kürzere Wahlzeiten haben und an sich auch keine Hauptaufgabe in der Selbstverwaltung haben, manchmal besondere Probleme bei der Wahrnehmung der Ämter haben. Es ist auch richtig, dass viele Hochschulen zugegebenermaßen auch Mannheim während bestimmter Rektorate einfach eine Stellvertreterregelung aber unter sorgfältiger Wahrung des Protokolls praktiziert haben.

Dies ist eine Frage, über die man durchaus diskutieren kann, die aber auch in der Praxis jetzt eigentlich nicht eilt. Denn in der Praxis wird in den meisten Hochschulen eine Art Stellvertreterregelung praktiziert; das Wichtigste ist ja, dass sich die Studierenden gerade bei ihren Angelegenheiten in Fragen der Studien- und Prüfungsordnungen artikulieren können. Im Grunde genommen haben sie mit der Kraft ihrer Argumente überzeugt. Sie können ohnehin nicht mit der Kraft ihrer Stimmen, sondern nur mit der Kraft ihrer Argumente überzeugen.

Nun kommt der für mich wichtigste Punkt. Wir werden die Hochschulgesetzgebung weiterentwickeln, und wir werden in eine vierte Stufe der Hochschulreform gehen. Dies wird Mitte der Legislaturperiode der Fall sein. Wir müssen dann in der Novellierung ein in sich abgestimmtes neues Gesetzeswerk schaffen, und es könnte sein, dass wir jetzt Regelungen beschließen, die später dem Gesamtkontext widersprechen. Dann müssten wir das, was wir jetzt beschlossen haben, rückgängig machen oder verändern.

Lassen Sie uns also die beiden Initiativen Quorum bei der Rektor- oder Präsidentenwahl und Stellvertreterregelung von Studierenden in Hochschulgremien in unsere Überlegungen für eine vierte Stufe der Hochschulreform aufnehmen. Ich sage Ihnen zu, Herr Birzele, dass wir das sehr ernsthaft tun werden, wie es auch meine Vorredner gesagt haben.

Wenn wir jetzt unsere Hochschulgesetze sozusagen stückweise verändern, wird kein „Gesamtkunstwerk“ herauskommen, sondern es könnten Widersprüche im Gesamtkontext entstehen, und wir würden dann, wenn wir die Notwendigkeit hätten, etwas gerade Verändertes wieder zu verändern, nur zur Verunsicherung an den Hochschulen beitragen.

Deshalb das Angebot meines Hauses, dass wir die Vorschläge in unsere Reformüberlegungen natürlich auch in den Wissenschaftsausschuss aufnehmen und im Kontext der gesamten Weiterentwicklung der Hochschulreform Mitte der Legislaturperiode berücksichtigen. Das ist ja teil

(Minister Dr. Frankenberg)

weise auch der Tenor der Vorredner, von Herrn Klunzinger und von Herrn Pfister, gewesen. Ich hielte das für vernünftig. Wir sollten nicht jetzt etwas tun, was dann wieder weiterer Korrekturen bedürfte. Die Hochschulen des Landes sollen wissen: Wenn wir eine nächste Reformstufe machen, dann ist es eine in sich abgestimmte, in gutem Kontext stehende Reformstufe. Ich sage ausdrücklich: Es gibt gute Argumente für Ihre Änderungsanträge, wenn die Dinge so bleiben, wie sie sind, was die Rektorinnen-/Rektorenwahl und die Präsidentinnen-/Präsidentenwahl betrifft. Allerdings muss dies dann im Gesamtkontext gesehen werden. Es gibt auch einige, gerade auch rechtliche Argumente dagegen. Das kann man dann aber zu gegebener Zeit, auch in den entsprechenden Ausschüssen, abstimmen. Insofern bitte ich Sie, diesen Weg mit uns zu gehen; denn wir könnten ihn dann gemeinsam gehen, was mir lieber wäre.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, nur auf Folgendes, Herr Klunzinger: Die Zahl der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen ist größer als die Zahl der Universitäten. Schon aus Ihrer Aufstellung geht hervor, dass nach dem von Ihnen vorgeschlagenen Zeitrahmen alle Wahlen praktisch beendet sind, bevor eine Neuregelung für die Wahlen überhaupt greifen kann.

Ich möchte auf einen anderen Gesichtspunkt eingehen, den Sie und der Herr Minister angesprochen haben. Ich habe ja Verständnis, dass Sie, Herr Minister, für die Landesregierung sagen, dass dies alles im Rahmen eines Regierungsentwurfs behandelt werden kann, in dem dann mehrere Dinge zusammengefasst werden. Dies kann aber nicht die Aufgabe des Parlaments sein, Kollege Pfister. Wenn wir immer auf anstehende ich sage jetzt dazu: erst in längerer Zeit anstehende Regierungsentwürfe verweisen, dann entmachten wir Parlamentarier uns selbst.

(Beifall bei der SPD)

Das mag vielleicht noch bei Ihrem Selbstverständnis angehen mit meinem Selbstverständnis lässt sich das nicht in Übereinstimmung bringen. Deshalb bitte ich schon, das sehr ernsthaft zu prüfen. Eine solche Argumentation lässt parlamentarischen Initiativen zu Gesetzesänderungen nahezu keine Chance.