Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden.
Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Drexler SPD: Steht im Gesetz! Ich weiß gar nicht, was Sie wollen!)
Das eine ist doch ganz klar: dass sich bei dieser Überprüfung nach drei Jahren die normative Kraft des Faktischen
(Beifall bei der CDU – Abg. Bebber SPD: Sie bla- mieren sich bis auf die Knochen! – Abg. Dr. Salo- mon GRÜNE: Hanebüchen!)
Billige Polemik ersetzt nicht Argumente, Herr Kollege Bebber. Das will ich Ihnen auch einmal entgegenhalten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Sa- lomon GRÜNE: Da klatscht aber nur noch der ganz harte Kern!)
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie sagen die Un- wahrheit! – Abg. Bebber SPD: Ja, Sie sagen die Unwahrheit! – Gegenruf des Abg. Seimetz CDU: Das muss jetzt jeder von euch sagen!)
Ich habe einfach darauf hingewiesen, dass die Überprüfung, wie es im Gesetzestext ja steht, nach drei Jahren erfolgen muss.
dass diese Überprüfung nach meiner sicheren Überzeugung nicht zu dem erwünschten Ergebnis führen wird. Das können Sie dann auch genau so erleben.
Ich will im Zusammenhang mit dem „kleinen Asyl“ auf ein Zweites hinweisen – das ist wahrscheinlich das noch größere Problem –: Sie steigen jetzt von der Duldung auf die
wesentlich attraktivere Aufenthaltserlaubnis um. Dadurch machen Sie es auch wiederum wesentlich attraktiver als bisher, den Betroffenen sozusagen nahe zu legen – illegal, durch Schleuser, auf welchem Weg auch immer –, nach Deutschland zu kommen. Denn jeder weiß: Wenn er es irgendwie schafft – auch illegal oder durch Schleuser –, nach Deutschland zu kommen, dann wird er auf Dauer sicher in Deutschland bleiben können.
(Abg. Drexler SPD: Das ist doch jetzt schon so! – Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Der Minister für „Horror und Abschreckung“!)
Sie setzen damit ein völlig verhängnisvolles Signal, meine Damen und Herren. Sie werden damit leider auch bewirken, dass der ungesteuerte Zuzug wesentlich stärker als bisher erfolgen wird. Das ist die kritische Situation.
(Beifall bei der CDU – Abg. Drexler SPD: Das wird ein schöner Wahlkampf! – Zurufe der Abg. Carla Bregenzer SPD und Dr. Salomon GRÜNE)
Herr Kollege Drexler, ich kann an Ihre Adresse nur noch einmal mahnend sagen: Wir müssen uns seit vielen Jahren mit den schwierigen Folgen des heute gültigen Asylrechts herumschlagen, was ja auch immer eine Einladung an alle möglichen Menschen war, nach Deutschland zu kommen – unter missbräuchlicher Berufung auf das Asyl.
Jetzt machen Sie mit dem „kleinen Asyl“ einen weiteren verhängnisvollen Fehler. Diese Regelung weist in die völlig falsche Richtung.
(Beifall bei der CDU – Abg. Drexler SPD: 90 000 Menschen im Jahr! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie sollten sich schämen, als Christdemokrat sol- che Argumente zu bringen! – Beifall bei der SPD – Oh-Rufe von der CDU)
Wenn die Argumente ausgehen, ist jedes Mittel recht, den politischen Konkurrenten zu verunglimpfen. So machen Sie es.
(Beifall bei der CDU – Abg. Bebber SPD: Sie ha- ben doch keine Argumente! – Zuruf der Abg. Car- la Bregenzer SPD)
Der zweite Grund, warum das Gesetz nach meiner Überzeugung so nicht verantwortet werden kann, sind die fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Integration. Das hat auch der Kollege Pfister angesprochen. Das kann ich so unterstreichen.
Meine Damen und Herren, die von Rot-Grün getragene Bundesregierung tut mit ihrem Gesetzentwurf so, als hätte es den 11. September überhaupt nicht gegeben. Das ist der Punkt.
Ich sage Ihnen: Es wird eben nicht ausreichen, dass Sie in das Gesetz nur hineinschreiben: Diejenigen, die nach Deutschland kommen, haben jetzt Ansprüche auf die Teilnahme an Sprachkursen und Integrationskursen. Damit verstärken Sie noch das Anspruchsdenken. Vielmehr müssen Sie auch den zweiten Schritt tun, von dem wir seit langem sagen, dass er unerlässlich sei: Sie müssen nämlich von denjenigen, die nach Deutschland kommen und hier auf Dauer bleiben wollen, auch fordern, sich bei uns zu integrieren. Dazu fehlt jegliche Regelung im Gesetz.
Gerade wenn ich an den früheren, allseits geschätzten Kollegen List denke – ich grüße ihn –, muss ich daran erinnern, dass CDU und FDP/DVP noch im letzten Jahr gemeinsam eine Bundesratsinitiative für ein Integrationsgesetz erarbeitet haben, das übrigens nahezu wortgleich auch von der nordrhein-westfälischen Landesregierung übernommen worden ist. Schon dabei haben wir gesagt: Sprachkurse und Integrationskurse allein reichen nicht aus. Vielmehr müssen wir auch eine Antwort auf die Frage geben: Was machen wir, wenn jemand die vielen teuren Angebote gar nicht annimmt, sich also nicht integrieren will? Da steht zwar drin
ich nehme Ihre Frage vorweg –, dass die neu Einreisenden zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Aber es steht überhaupt nichts dazu drin, was mit den Menschen geschehen soll, wenn sie diese Verpflichtung nicht erfüllen.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Noll FDP/ DVP – Abg. Drexler SPD meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke des Präsidenten)