(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es! Sehr gut! – Abg. Birzele SPD: Wer ist „wir“? – Abg. Junginger SPD: Die Frage war nicht gestellt!)
Herr Minister, ist Ihnen noch in Erinnerung – jedenfalls aus der Presse –, dass Ihre CDU-Parteifreunde in Lörrach, in Freiburg und weit darüber hinaus schon Vorschläge zur Mittelverwendung gemacht haben und dass diese davon ausgehen, dass diese Ankündigung von Ihnen nicht die Halbwertszeit eines Zerfallsprodukts von Uran hat?
(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Wieser CDU: Herr Kollege, Ihre Frage ist zu kompliziert! – Abg. Bir- zele SPD: Das kann der Minister nicht beantwor- ten!)
Der erste Teil Ihrer Frage beinhaltet aber eine konkrete Zusatzfrage, die ich nach dem, was ich weiß, wie folgt beantworten möchte:
Ein Anschluss des Euro-Airports an das Schienennetz – und darum ging es – mit einem Bahnhof in unmittelbarer Nähe des Passagierterminals besteht nicht. Aber in Sachen Schienenanbindung des Euro-Airports hatte schon der seinerzeitige Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verkehr Ende 2001 Gespräche mit einer Delegation aus Südbaden geführt. Seinerzeit hat man sich darauf verständigt, dass es in erster Linie darum gehen müsse, den Verkehrszulauf aus Baden-Württemberg zu optimieren. Unter der Voraussetzung, dass die Verkehrsnachfrage aus Baden-Württemberg dies rechtfertigt, hatte das UVM eine Mitfinanzierung der notwendigen Infrastrukturinvestitionen auf französischer Seite nicht ausgeschlossen.
Zugesagt wurde eine Beteiligung des Landes an einer verkehrlichen Untersuchung, welche die Reisendenpotenziale und – daraus abgeleitet – die Optionen für Zubringerverkehre zum Euro-Airport aufzeigen sollte. Auftraggeber der Untersuchung – um auch dies noch zu sagen – sollte die politische Lenkungsgruppe sein, die im Zusammenhang mit der Absichtserklärung des französischen und des schweizerischen Verkehrsministers zum Bau eines Flughafenbahnhofs eingerichtet wurde. In den weiteren Gesprächen hat sich dann jedoch gezeigt, dass insbesondere auf französischer Seite wenig Interesse an einer solchen Reisendenpotenzialstudie bestand, weshalb diese bis zum heutigen Tag auch nicht in Auftrag gegeben wurde.
Dem Innenministerium liegen derzeit keine aktuellen Erkenntnisse vor, mit welchen konkreten Schritten die schweizerische und/oder die französische Seite die Erreichbarkeit des Euro-Airports auf der Schiene – und darum geht es – substanziell zu verbessern gedenken.
Herr Minister, bedeutet dies im Klartext, dass sich an der Jetztsituation im Bereich des Flughafens Basel-Mulhouse-Freiburg zunächst nichts ändern wird, auf keiner Seite innerhalb dieser Diskussion?
Das bedeutet dies nicht. Ich kann nicht sagen, was morgen und was übermorgen ist. Unser Ministerpräsident hat eine perspektivische Aussage gemacht, und an ihr habe ich nichts zu reduzieren und ihr auch nichts hinzuzufügen. Aber lassen Sie uns darüber reden, wenn ein konkretes Angebot im Raum steht.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M i c h a e l T h e u r e r F D P / D V P – V o r f i n a n z i e r u n g v o n P l a n u n g s k o s t e n i m S t r a ß e n b a u
Aus welchen Gründen hat das Land der Vorfinanzierung der Planungskosten für die Tunnelumfahrung im Zuge der
B 296 durch die Große Kreisstadt Calw zugestimmt, die Vorfinanzierung der Planungskosten für die B-32-Hochbrücke durch die Große Kreisstadt Horb und den Landkreis Freudenstadt jedoch abgelehnt?
(Abg. Blenke CDU: Gönnen Sie das der Stadt Calw nicht? – Abg. Wieser CDU: Das liegt an den Abge- ordneten! Dort ist Frau Fauser Abgeordnete! – Abg. Birzele SPD: Nur ein Abgeordneter, der Herr Wieser, wurde überzeugt! – Unruhe)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Theurer wie folgt:
Zunächst zum Sachverhalt, damit dies klar ist: Die Calwer Innenstadt ist vom Durchgangsverkehr ganz besonders stark betroffen.
Ohne Umfahrung besteht die Gefahr, dass die dortige, historisch wertvolle Bausubstanz dauerhaft geschädigt wird oder gar verloren geht. Das Projekt „Tunnel in Calw im Zuge der B 296“ kam deshalb auf Vorschlag des Landes durch die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2003 und des darauf basierenden neuen Bedarfsplans 2004 für die Bundesfernstraßen erstmals in den Vordringlichen Bedarf.
Aus diesem Grund existiert für den Calwer Tunnel bisher nur ein verkehrstechnischer Vorentwurf, der zur Antragstellung für den Bundesverkehrswegeplan notwendig war. Das heißt: Die Straßenbauverwaltung ist zum Zeitpunkt der Aufnahme dieses Projekts in den Vordringlichen Bedarf noch ganz am Anfang ihrer planerischen Überlegungen. Dies würde sich durch die Aufnahme des Vorhabens in den Fünfjahresplan ändern.
Aus diesem Grund ist es zunächst erforderlich, hier bereits vorbereitende Planungsleistungen zu erbringen – also umfangreiche Bestandsaufnahmen im Bereich vorhandener Straßen und Gebäude, Geologie sowie Ökologie –, um die eigentliche Tunnelplanung überhaupt aufnehmen zu können. Da hierfür aber keine Planungsmittel des Landes zur Verfügung stehen, ist eine Vorfinanzierung die einzige Möglichkeit, überhaupt einen Schritt voranzukommen. Ich habe ja gesagt: Wir stehen ganz am Anfang der planerischen Überlegungen.
Ganz anders, Herr Kollege Theurer, sieht jedoch die Situation für die B-32-Hochbrücke in Horb aus. Diese vorbereitenden Planungsleistungen liegen hier zumindest teilweise bereits vor. Anfang des Jahres 2002 hatte sich das damalige Ministerium für Umwelt und Verkehr mit dem Landkreis Freudenstadt und der Stadt Horb geeinigt, dass diese die für das weitere Verfahren zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2003 zweckmäßige FFH-Verträglichkeitsstudie zur Ortsumfahrung Horb im Zuge der B 32 jeweils zur Hälfte vorfinanzieren. Das Land hatte hierzu mit dem Landkreis und der Stadt eine diesbezügliche Vereinbarung abgeschlossen. Insofern hat das Land also auch in Horb, in
Weiter wurde damals vereinbart, dass bei einer Einstufung der Ortsumfahrung Horb im Zuge der B 32 in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans das Land die weitere Entwurfsplanung aufnehmen würde. Dies wäre nach der Einstufung des Projekts im Oktober 2004 in den Vordringlichen Bedarf zwar möglich gewesen. Wie bekannt, ist der Bedarfsplan des Bundes jedoch hoffnungslos unterfinanziert,
sodass völlig unklar ist, welche Projekte in den nächsten Jahren überhaupt realisiert werden können. Aufgrund dieser Situation haben sich Bund und Land daher Mitte des Jahres 2005 entschieden, für die B-32-Hochbrücke in Horb eine Finanzierung nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz als F-Modell näher zu untersuchen. Die hierfür erforderliche Machbarkeitsstudie läuft bereits. Vor diesem Hintergrund machen daher Planungsleistungen für die Ortsumfahrung Horb im Zuge der B 32 derzeit keinen Sinn.
Sehr geehrter Herr Minister, da es sich ja in beiden Städten um historische Innenstädte handelt, die beide sehr viel Durchgangsverkehr haben, und beide Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf sind, frage ich nochmals: Gibt es einen Unterschied in der Einstufung, der es rechtfertigt, dass man Calw die Vorfinanzierung der Planungen problemlos genehmigt hat, während man der Stadt Horb auf Nachfrage gesagt hat, dass weitere Planungen nicht vorfinanziert werden dürfen? Mir erschließen sich die Gründe für diese unterschiedliche Behandlung nicht.
(Abg. Wieser CDU: Fragen Sie die Oberbürger- meister! – Abg. Teßmer SPD: Parteizugehörigkeit der Oberbürgermeister!)
Der Unterschied liegt darin, dass die Situation hinsichtlich der B-32-Hochbrücke in Horb anders aussieht, weil hier die vorbereitenden Planungsleistungen zumindest teilweise schon vorliegen, wir hier also schon sehr viel weiter als in Calw sind. Das Problem besteht darin, dass sich Bund und Land Mitte 2005 entschieden haben, für die B-32-Hochbrücke eine Finanzierung nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz als F-Modell näher zu untersuchen, damit wir hier weiterkommen. Da läuft ja bereits die Machbarkeitsstudie. Deswegen machen parallel dazu Planungsleistungen des Landes augenblicklich keinen Sinn. Aber das war vernünftig, weil, wie gesagt, der Bedarfsplan des Bundes hoffnungslos unterfinanziert ist und deshalb völlig unklar war, welche Projekte überhaupt in den nächsten Jahren realisiert werden können.
Da wir beide Maßnahmen realisieren wollen und insbesondere die B-32-Hochbrücke in Horb als sehr vordringlich ansehen, haben wir jetzt diesen Schritt gewählt. Damit sind wir in Horb sehr viel weiter, als wir in Calw sind. Das möchte ich nochmals betonen. Wir sind da der Realisierung durch diese Art der Finanzierung näher gekommen. Wenn ich schon vor einem Jahr zuverlässigere Planungsunterlagen des Bundes auf dem Tisch gehabt hätte, dann hätten wir diesen Weg vermutlich nicht wählen müssen. Aber uns geht es in der Tat um eine schnellstmögliche Realisierung auch und vor allem des Vorhabens in Horb.
Sehr geehrter Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Horb und der Landkreis Freudenstadt aufgrund der Situation einer unter Ensembledenkmalschutz stehenden Innenstadt und der hohen Verkehrsbelastung bereit waren, weitere Planungsschritte bis zur Planreife vorzufinanzieren, und ist die Landesregierung bereit, eine solche Vorfinanzierung durch die Stadt und den Landkreis bis zur Planfeststellung zu akzeptieren?
Im Augenblick stellt sich diese Frage nicht. Wenn wir auf dem beschrittenen Weg nicht weiterkommen, dann werden wir selbstverständlich über diese Frage, Herr Kollege Theurer, noch einmal reden.