Aber, wie gesagt, die Gemeinden waren bei der Geschichte beteiligt. In der Stellungnahme der Gemeinden finde ich nicht, dass ausdrücklich gegen diese Regelung des Konnexitätsprinzips vorgegangen worden ist oder Einwände erhoben worden sind.
Die CDU-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Ich hoffe, dass das die anderen Fraktionen auch tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche keine fünf Minuten, denn wir haben ja sowohl in der ersten Lesung als auch im Innenausschuss erklärt, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen, allerdings nur deshalb, weil die Zeit eilt. Dies ist die letzte Möglichkeit, ein absolut überfälliges Meldegesetz zu verabschieden.
Ich habe in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass das Gesetz dreieinhalb Jahre im Status des Werdens
gewesen ist und dass wir drei parlamentarische Anfragen gestellt haben, weil alle abgegebenen Erklärungen nicht eingehalten worden sind.
Hätte man uns gleich bei Einbringung des Gesetzentwurfs am 18. Januar 2006 auch die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten und die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände vollständig vorgelegt, hätten wir mit Sicherheit einige Dinge miteinander zu diskutieren. Denn es ist auffällig, dass eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nur zu einem schon vor langer Zeit vorgelegten Referentenentwurf eingeholt worden ist, dass auf die vielfältigen Anregungen und Bedenken des Datenschutzbeauftragten überhaupt nicht eingegangen worden ist und dass ihm der eigentliche Gesetzentwurf dann nicht mehr vorgelegt worden ist. Dies ist objektiv nicht in Ordnung, weil jemand, der Einwendungen und Bedenken vorträgt, auch ein Anrecht darauf hat, dass, nachdem aus einem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf geworden ist, diese Entwicklung nachvollzogen werden kann.
Es kommt hinzu, dass die kommunalen Landesverbände erklärt haben, dass sie gegen eine Einführung ab 2007 erhebliche Bedenken hätten, weil mit der technischen Umsetzung erhebliche Kosten verbunden seien. Deren Bezifferung und Spezifizierung habe ich in zwei Runden auch schon erbeten, damit wir einmal erfahren: Was kommt denn eigentlich
Da aber keinerlei Aufschub mehr möglich ist, wenn wir dieses Gesetz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen, stimmen wir dem Entwurf zu, sagen jedoch: Es darf eigentlich nicht passieren, dass dem Gesetzentwurf nicht auch die konkreten Anhörungsergebnisse beigefügt werden und insbesondere die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten fehlt. Denn wo spielt Datenschutz eine Rolle, wenn nicht in dem Bereich der Meldedaten, in dem Bereich der Befugnisse des Bürgers, über seine Daten zu verfügen?
Ich habe in der ersten Lesung auch darauf hingewiesen, dass es bedenklich ist, wenn keine Gegenmeldungen mehr eingefordert werden, weil es dann kaum noch möglich ist, den Weg eines Bürgers, hinter dem man als Gläubiger her ist, nachzuvollziehen. Die Regierung hebt in diesem Zusammenhang auf ein Freiwilligkeitsprinzip ab, hat allerdings eine Regelung gefunden, bei der gar nicht nach Freiwilligkeit gefragt wird, sondern Freiwilligkeit unterstellt wird.
Um das Ergebnis noch einmal zu wiederholen: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, beanstanden aber ausdrücklich, wie mit dem Parlament umgegangen worden ist. Diese Art des Umgangs wurde wahrscheinlich nur deshalb praktiziert, damit das Gesetz noch ohne große Diskussionen über die Runden geht. Denn hätten wir die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten gehabt, hätten wir ihn befragen können und müssen – ich habe das heute nachgeholt –, wie denn die Handhabung der Bedenken und Einwendungen durch die Regierung zu würdigen ist. Dann wären – da bin ich absolut sicher – erhebliche Bedenken übrig geblieben, ob den Belangen des Datenschutzes ausreichend Rechnung getragen worden ist.
wenn zu einem Gesetzentwurf, den die Regierung am 18. Januar eingereicht hat, zwischen der ersten Lesung am 2. Februar, der Behandlung im Innenausschuss am 8. Februar und der zweiten Lesung am 21. Februar insgesamt nur etwa 14 Tage Behandlungszeit waren, zumal das Gesetz in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine Vielzahl von berechtigten, schwierigen Fragen aufwirft. Also: Nie wieder so!
Frau Präsidentin. In der Eile ist mir dieser Versprecher unterlaufen. Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Bereits in der ersten Lesung habe ich auf die positiven Auswirkungen des Gesetzes hingewiesen. Eine Wiederholung möchte ich Ihnen ersparen.
Herr Kollege Oelmayer hat in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es von der formalrechtlichen Seite her kaum Möglichkeiten geben wird, das Gesetz abzulehnen. Das wurde ja von Herrn Kollegen Junginger jetzt noch einmal bestätigt. Das sehen auch wir so.
Für eine kurze Behandlung ist der Gesetzentwurf wirklich zu umfangreich, und es gibt viele datenschutzrechtliche Fragen.
(Abg. Fischer SPD: Kollegin Fauser, wissen Sie, dass wir das schon vor drei Jahren beantragt ha- ben?)
Der Innenminister hat, wie im Innenausschuss zugesagt, die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgelegt.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Wir haben auch nachhal- tig rumgebohrt, sonst hätten wir die heute noch nicht!)
Er hat auf die übernommenen Änderungsvorschläge hingewiesen, aber auch Stellung bezogen zu den Punkten, in denen er den Anregungen des Landesbeauftragten nicht gefolgt ist.
Aus unserer Sicht haben wir jetzt einen Gesetzentwurf zur Entscheidung vorliegen, der den datenschutzrechtlichen Anforderungen einigermaßen genügt.
Andere Problembereiche – etwa die Forderung nach Zuständigkeit der Standesämter für die eingetragenen Lebenspartnerschaften, weil dies dem Grundsatz der Datensparsamkeit eher entgegenkäme – halten wir in diesem Zusammenhang für irrelevant. Die Konzentration der Bearbeitung auf Landkreisebene ist angesichts von 1 400 Eintragungen seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes bis Mitte 2005 vertretbar.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass sich die Bedenken nicht bewahrheiten und dass Gläubiger auch zukünftig in der Lage sind, ihre Schuldner wiederzufinden. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon in der ersten Lesung, aber auch in den Ausschussberatungen habe ich ausdrücklich betont, dass es sich bei diesem Gesetzeswerk durchaus um eine Fleißaufgabe des Ministeriums handelt, auch wenn der Entwurf zu spät vorlegt wurde; das wurde ja schon vom Kollegen Junginger kritisiert.
Zwei wichtige Punkte, die meine Stimmenthaltung bei den Ausschussberatungen begründen, möchte ich jetzt noch einmal vortragen:
Ich glaube, es ist kein guter Umgang mit dem Parlament, wenn wir ein Gesetzesvorhaben mit immerhin 68 Seiten, Paragrafen und Begründung, das sich im Wesentlichen mit datenschutzrechtlichen Fragen befasst, mit kurzer Beratungszeit vorgelegt bekommen. Es gibt eine Menge an Datenaustausch, der durch ein landesweites Meldeportal ja noch weiter beschleunigt und intensiviert werden soll, sodass dann auch die Möglichkeit besteht, landesweit Daten abzurufen. Das heißt, die Risiken, die durch mehr Onlineverbindungen – ich sage das einmal so – entstehen, umfassen natürlich auch datenschutzrechtliche Probleme.
Insofern hat es mich schon sehr gewundert, dass man erst auf nachhaltiges und wiederholtes Nachfragen und Nachbohren die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Landes – dafür gibt es ihn ja; er hat auch die entsprechende Kompetenz sowie die notwendige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – bekommen hat. Mir persönlich hat die Stellungnahme am Montag vorgelegen. Heute schreiben wir, wenn ich es richtig weiß, Dienstag.
Wenn man sich die Stellungnahme anschaut – trotz der Kürze der Zeit habe ich das sehr wohl getan, Kollege Heinz –, stellt man zunächst einmal fest, dass der Datenschutzbeauftragte zu diesem Gesetzesvorhaben immerhin 17 Einwendungen erhoben bzw. Vorschläge zu den Punkten vorgelegt hat, die ihm an dem Gesetzesvorhaben nicht passen. Sieben dieser 17 Vorschläge wurden dann in den Gesetzentwurf eingearbeitet, zehn wurden außer Acht gelassen. Dabei kann man sicherlich in zwei Fällen die Begründung des Ministeriums akzeptieren, dass die bundesgesetzlichen Vorgaben andere Regelungen nicht zulassen. Aber alle anderen Regelungen, bei denen Fragestellungen im Vordergrund gestanden hätten, die im Kern datenschutzrechtlichen Charakter hatten, wurden im weiteren Verlauf zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, deswegen muss ich Ihnen einfach vom Verlauf her für unsere Fraktion heute sagen, dass wir dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen können, schon allein aufgrund der Zeitfolge, aber auch aufgrund der Einwendungen, die der Datenschutzbeauftragte – aus unserer Sicht zu Recht – erhoben hat und die hier nicht berücksichtigt sind. Auch deswegen sind wir der Auffassung, dass ein solches Gesetzesvorhaben in der Kürze der Zeit unsere Zustimmung nicht finden kann.