Protocol of the Session on February 2, 2006

Die Zuschüsse an die Schulen bleiben zwar weiterhin als Prozentsatz eines Lehrergehalts ausgewiesen, aber mit dem neuen System bieten sich eine bessere Nachsteuerungsmöglichkeit und vor allem – ich komme noch einmal auf diesen Punkt zu sprechen – eine bessere Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber und für die Privatschulen.

Die Verankerung des Bruttokostenmodells im Privatschulgesetz ist zwar zunächst mit keiner Änderung der Zuschusshöhe verbunden.

(Abg. Zeller SPD: So ist es!)

Da dieses neue Kostenberechnungsmodell aber im Vergleich zu den bisher angewandten Modellen weitere Kosten berücksichtigt, die ja entstehen, führt das auch zu einer höheren Zuschusshöhe bzw. zunächst zu einem niedrigeren ermittelten Kostendeckungsgrad. Hiervon werden die Privatschulen mittelfristig profitieren. Das entscheidende Kriterium hat sich geändert.

Was ist die weitere Perspektive?

(Zuruf des Abg. Zeller SPD)

Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung:

Mit der Umsetzung des Bruttokostenmodells in das Privatschulgesetz ist eine Veränderung der Höhe der Zuschüsse zunächst nicht verbunden. Eine stufenweise Anhebung der Zuschüsse zur Verbesserung der Kostendeckungsgrade der Kopfsatzschulen wird ab dem Jahr 2008 angestrebt.

Das steht in der Gesetzesbegründung.

Ein Kostendeckungsgrad von 80 % soll in der nächsten Legislaturperiode erreicht werden.

Das ist die Ansicht der Koalitionsfraktionen, die wohl auch mit den anderen Finanzpolitikern abgesprochen ist. Ich kann mir nicht denken, dass die Finanzpolitiker in der SPDFraktion darüber anders denken und jetzt eine absolute Festlegung festzurren wollen.

Ein klärendes Wort noch zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4457: Der letzte Nachtragshaushalt hat in keiner Weise zu Zuschussminderungen für die Schulen in freier Trägerschaft geführt. Es wurde lediglich der normal im Haushalt vorgenommene Planansatz korrigiert, da die Lohnsteigerungen geringer ausgefallen sind, als sie veranschlagt waren.

Teil des Gesetzes ist auch eine Regelung über Versorgungsleistungen. Im Privatschulgesetz ist vorgesehen, dass künftig keine Zuschüsse mehr für Versorgungsleistungen für Lehrkräfte an Privatschulen gezahlt werden, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden. Wir glauben, dass diese Regelung bei den Privatschulverbänden auf Akzeptanz stößt. Eine Bestandsschutzregelung für Altfälle wurde geschaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft, vertreten durch ihre Arbeitsgemeinschaft, hätten gern eine Art Automatik im Gesetz. Diese Automatik haben wir jedoch – auch wenn wir das nachvollziehen können –

nicht eingebaut, da wir finanziell nicht alles in einem Schritt machen können. Wir haben zugesagt, dass 80 % erreicht werden sollen

(Abg. Drexler SPD: Wo?)

in der Begründung –,

(Abg. Drexler SPD: Nein!)

aber der Haushaltsgesetzgeber hat das Sagen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Novellierung des Privatschulgesetzes ist ein ganz großer Schritt auf einem langen Weg. Die CDU wird diesen Weg der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft weitergehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Wem von der FDP/DVP-Fraktion darf ich das Wort erteilen?

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Frau Berroth!)

Frau Abg. Berroth.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Nimmt die SPD nicht an der Aussprache teil?)

Sie haben vielleicht nicht mitbekommen, dass Herr Drexler schon gesprochen hat.

Dann ist das völlig in Ordnung so.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Abg. Sa- kellariou SPD: Großzügig!)

Dann werde ich auch sofort einsteigen.

(Abg. Marianne Wonnay SPD: Das geht schief!)

Lassen Sie sich einmal von Ihrer Kollegin Fauser belehren.

Ich lasse mich gerne von Ihnen belehren. Kein Problem, Herr Präsident.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute liegen uns eine ganze Reihe von Anträgen vor, wovon einer ganz wichtig ist. Insider werden verstehen, dass es mir genauso ergeht wie der Kollegin Lazarus. Es ist wirklich ein wichtiger Moment, wenn man ein Vorhaben nach neun Jahren Arbeit zu einem gewissen ersten Abschluss bringen kann.

(Abg. Fischer SPD: Das ist traurig!)

Vorher möchte ich aber kurz auf die Anträge der SPD-Fraktion eingehen. In einem davon wird gesagt, es habe erneut Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft gegeben. Frau Kollegin Lazarus hat bereits erwähnt, dass es sich mitnichten um Kürzungen gehandelt hat, sondern um nicht erfolgte Erhöhungen. Diese Erhöhungen gab es deshalb nicht, weil sich die Besoldung nicht so entwickelt hat, wie man es bei der Planung des Landeshaushalts gedacht hat. Es ist also unverfroren, wenn die SPD jetzt immer noch durchs

Land zieht und von Kürzungen spricht. Sie sollten endlich auch einmal die Realität anerkennen.

Die Bearbeitung der übrigen Anträge erfolgt meinerseits im Rahmen der Besprechung des Gesetzentwurfs.

(Glocke des Präsidenten)

Noch einmal, Herr Drexler: Sie sagen, Sie hätten in der großen Koalition vereinbart, das Bruttokostenmodell einzuführen. Man höre und staune! Wunderbar!

(Abg. Drexler SPD: 1996! – Abg. Schmiedel SPD: Hört, eine Belehrung steht an!)

Ich hätte gern einmal schriftlich, an welcher Stelle das bei Ihnen schon „Bruttokostenmodell“ hieß.

(Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir das liefern.

Frau Abg. Berroth, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn – –

Nein, ich möchte jetzt erst einmal am Stück etwas vortragen dürfen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Am Schluss können Sie dann Zwischenfragen stellen.

(Heiterkeit bei der SPD – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: Richtig! – Abg. Sakellariou SPD: Am Ende sind es Abschlussfragen!)

Diesen Begriff „Bruttokostenmodell“ habe ich vorher von Ihnen nie gehört. Er ist erst im Laufe unserer langjährigen Arbeit aufgetaucht,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)