Die Zuschüsse an die Schulen bleiben zwar weiterhin als Prozentsatz eines Lehrergehalts ausgewiesen, aber mit dem neuen System bieten sich eine bessere Nachsteuerungsmöglichkeit und vor allem – ich komme noch einmal auf diesen Punkt zu sprechen – eine bessere Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber und für die Privatschulen.
Die Verankerung des Bruttokostenmodells im Privatschulgesetz ist zwar zunächst mit keiner Änderung der Zuschusshöhe verbunden.
Da dieses neue Kostenberechnungsmodell aber im Vergleich zu den bisher angewandten Modellen weitere Kosten berücksichtigt, die ja entstehen, führt das auch zu einer höheren Zuschusshöhe bzw. zunächst zu einem niedrigeren ermittelten Kostendeckungsgrad. Hiervon werden die Privatschulen mittelfristig profitieren. Das entscheidende Kriterium hat sich geändert.
Mit der Umsetzung des Bruttokostenmodells in das Privatschulgesetz ist eine Veränderung der Höhe der Zuschüsse zunächst nicht verbunden. Eine stufenweise Anhebung der Zuschüsse zur Verbesserung der Kostendeckungsgrade der Kopfsatzschulen wird ab dem Jahr 2008 angestrebt.
Das ist die Ansicht der Koalitionsfraktionen, die wohl auch mit den anderen Finanzpolitikern abgesprochen ist. Ich kann mir nicht denken, dass die Finanzpolitiker in der SPDFraktion darüber anders denken und jetzt eine absolute Festlegung festzurren wollen.
Ein klärendes Wort noch zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4457: Der letzte Nachtragshaushalt hat in keiner Weise zu Zuschussminderungen für die Schulen in freier Trägerschaft geführt. Es wurde lediglich der normal im Haushalt vorgenommene Planansatz korrigiert, da die Lohnsteigerungen geringer ausgefallen sind, als sie veranschlagt waren.
Teil des Gesetzes ist auch eine Regelung über Versorgungsleistungen. Im Privatschulgesetz ist vorgesehen, dass künftig keine Zuschüsse mehr für Versorgungsleistungen für Lehrkräfte an Privatschulen gezahlt werden, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden. Wir glauben, dass diese Regelung bei den Privatschulverbänden auf Akzeptanz stößt. Eine Bestandsschutzregelung für Altfälle wurde geschaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft, vertreten durch ihre Arbeitsgemeinschaft, hätten gern eine Art Automatik im Gesetz. Diese Automatik haben wir jedoch – auch wenn wir das nachvollziehen können –
nicht eingebaut, da wir finanziell nicht alles in einem Schritt machen können. Wir haben zugesagt, dass 80 % erreicht werden sollen
Sehr geehrte Damen und Herren, die Novellierung des Privatschulgesetzes ist ein ganz großer Schritt auf einem langen Weg. Die CDU wird diesen Weg der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft weitergehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute liegen uns eine ganze Reihe von Anträgen vor, wovon einer ganz wichtig ist. Insider werden verstehen, dass es mir genauso ergeht wie der Kollegin Lazarus. Es ist wirklich ein wichtiger Moment, wenn man ein Vorhaben nach neun Jahren Arbeit zu einem gewissen ersten Abschluss bringen kann.
Vorher möchte ich aber kurz auf die Anträge der SPD-Fraktion eingehen. In einem davon wird gesagt, es habe erneut Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft gegeben. Frau Kollegin Lazarus hat bereits erwähnt, dass es sich mitnichten um Kürzungen gehandelt hat, sondern um nicht erfolgte Erhöhungen. Diese Erhöhungen gab es deshalb nicht, weil sich die Besoldung nicht so entwickelt hat, wie man es bei der Planung des Landeshaushalts gedacht hat. Es ist also unverfroren, wenn die SPD jetzt immer noch durchs
Die Bearbeitung der übrigen Anträge erfolgt meinerseits im Rahmen der Besprechung des Gesetzentwurfs.
Noch einmal, Herr Drexler: Sie sagen, Sie hätten in der großen Koalition vereinbart, das Bruttokostenmodell einzuführen. Man höre und staune! Wunderbar!
(Heiterkeit bei der SPD – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: Richtig! – Abg. Sakellariou SPD: Am Ende sind es Abschlussfragen!)
Diesen Begriff „Bruttokostenmodell“ habe ich vorher von Ihnen nie gehört. Er ist erst im Laufe unserer langjährigen Arbeit aufgetaucht,