Deswegen findet nach der Grundschule nicht eine Sortierung nach sozialer Auslese statt und schon gar nicht eine Sortierung, mit der der spätere Lebenserfolg festgeschrieben wäre.
50 % der Zugangsberechtigungen für Fachhochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg werden nicht an allgemein bildenden Gymnasien erworben.
Dann haben Sie gesagt: Nach skandinavischem Vorbild wird alles besser. Könnten Sie das ein bisschen genauer sagen? Meine geografischen Kenntnisse sagen: Skandinavien hat vier Länder,
wenn ich Island einmal außen vor lasse, das da keine Rolle spielt. In diesen vier Ländern gibt es ganz große Unterschiede, was den Schulerfolg angeht, riesengroße Unterschiede.
Deswegen kann ich nicht einfach sagen „nach skandinavischem Vorbild“, weil Sie hier etwas als homogen darstellen, was überhaupt nicht homogen ist und was ganz unterschiedliche Ergebnisse bringt.
Dann kommt die alte Leier, aus wissenschaftlicher Sicht seien falsche Annahmen zur Begründung eines gegliederten Schulwesens herangezogen worden.
So viele Zitate, wie Sie für die Einheitsschule bringen, so viele Zitate bringe ich Ihnen von Wissenschaftlern für das gegliederte Schulwesen.
Jetzt komme ich zu dem Thema: Was bringt denn die Basisschule, die Sie jetzt vorgeschlagen haben, wirklich für die Schulstandorte? An jeder Basisschule müssten Sie so, wie Sie sie vorschlagen, eigentlich die Vorkehrungen dafür treffen, dass das, was heute auf der Hauptschule möglich ist, was auf der Realschule möglich ist und was auf dem Gymnasium möglich ist, gemeinsam angeboten werden kann. Damit retten Sie keine Schule.
Damit machen Sie wirklich jede kleine Schule überflüssig, weil Sie das an diesen Basisschulen überhaupt nicht leisten können. Es ist völlig unmöglich, die Bildungsgänge, die es heute im gegliederten Schulwesen gibt, in Basisschulen, gar noch im ländlichen Raum, sicherzustellen. Das Gegenteil wird der Fall sein: Es kommt dann zu einer stärkeren Konzentration von Schulstandorten, weil gerade im weiterführenden Schulwesen auch heute danach gefragt wird, welche differenzierenden Möglichkeiten im einzelnen Schultyp vorhanden sind. Hören Sie also auf, den Leuten damit etwas vorzumachen!
Das nächste Argument ist, dass Sie dann vermutlich jeden Schulbezirk auflösen müssen, damit die Basisschule auch funktionieren kann, wenn sie alle Bildungsgänge umfassen soll. Wenn Sie aber keine Schulbezirke mehr haben, werden die Verwerfungen vor allem im Grundschulbereich wahrscheinlich noch stärker.
Eine Basisschule bräuchte so, wie Sie sie hier vorstellen, völlig neue Lehr- und Lernmittel. Dafür wären die Schul
träger zuständig. Die Schulträger sind diejenigen, die nach heutiger Gesetzgebung, aber auch nach Ihren Aussagen gegenüber Schulträgern, den Antrag stellen müssten. Die Schulträger wären diejenigen, die bei den Folgekosten die höchsten Risiken trügen, weil sie sich unter Umständen auf einen solchen Weg locken lassen würden, um hinterher festzustellen: Wir haben investiert, aber wir sind zu klein; wir haben an zentrale Schulen abgeben müssen.
Das ganze Ding ist unausgereift. Es taugt nicht dazu, um in der letzten Minute einer Legislaturperiode als großer bildungspolitischer Wurf hier eingebracht zu werden.
Deswegen, glaube ich, können wir das dann auch in drei Wochen in der Zweiten Beratung schnell zu Ende bringen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg –, Drucksache 13/5083, wird zur weiteren Beratung an den Schulausschuss überwiesen. – Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Ernennungsgesetzes und anderer Vorschriften – Drucksache 13/4963
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Regierung diesen Gesetzentwurf einbringen zu lassen und die Aussprache in der Zweiten Beratung zu führen.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen, liebe Kollegen! Diese Gesetzesnovellierung hat zum Ziel, die Strukturen und Verwaltungsabläufe zu verschlanken und zu vereinfachen und vor allem die Entscheidungsprozesse dorthin zu verlagern, wo die Sachkompetenz sitzt. Sie verwirklichen damit unser Ziel, das schon die Verwaltungsreform bestimmt hat: Sie stärken die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns.
In diesem Sinne bringe ich dieses Gesetz für die Landesregierung ein und bitte um wohlwollende Beratung in den Ausschüssen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fi- scher SPD: Herzlichen Dank! So ist es recht! Das war jetzt beispielgebend für die anderen!)
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Ernennungsgesetzes und anderer Vorschriften –, Drucksache 13/4963, wird zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. – Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen – Drucksache 13/4988
Auch bei diesem Gesetzentwurf kamen die Fraktionen überein, dass die Regierung diesen Gesetzentwurf einbringt
(Ministerin Tanja Gönner steht bereits am Redner- pult. – Ministerin Tanja Gönner: Ich stehe schon da! – Heiterkeit)