a) Zustimmung des Landtags zur Berufung von Frau Dr. Monika Stolz MdL zur Ministerin für Arbeit und Soziales
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Aufgrund von Artikel 46 Abs. 2 der Landesverfassung habe ich Frau Abg. Dr. Monika Stolz zur neuen Ministerin für Arbeit und Soziales berufen. Ich darf den Landtag bitten, der Berufung von Frau Dr. Stolz als neuem Regierungsmitglied gemäß Artikel 46 Abs. 4 der Landesverfassung zuzustimmen.
Ferner gebe ich dem hohen Haus bekannt, dass ich Frau Dr. Stolz zur Kinderbeauftragten der Landesregierung und zur Behindertenbeauftragten der Regierung bestellen werde.
Im Einvernehmen mit der neuen Ministerin für Arbeit und Soziales werde ich Frau Abg. Johanna Lichy zur politischen Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales ernennen. Sie wird künftig die Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit der Regierung wahrnehmen.
Herrn Abg. Georg Wacker werde ich im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Jugend und Sport zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ernennen. Er wird von mir zudem zum Ehrenamts- und Weiterbildungsbeauftragten der Regierung bestellt werden.
Ich danke an dieser Stelle auch dem ausgeschiedenen Arbeits- und Sozialminister Andreas Renner für die vertrau
ensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Ich spreche ihm meinen Dank und meine Anerkennung für die dem Land Baden-Württemberg geleisteten Dienste aus.
Meine Damen und Herren, wir haben heute Morgen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Aussprache mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion beschlossen. In der Aussprache erteile ich Herrn Abg. Drexler das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Aussprache beantragt, weil die Affäre um Sozialminister Renner exemplarisch zeigt, dass einfache Anstandsformen in dieser Landesregierung von Ministern offensichtlich nicht mehr wahrgenommen werden
und dass auch Ministerpräsident Oettinger offenbar keinen Wert mehr auf diese einfachen Anstandsregeln legt.
Am 12. Juli letzten Jahres hat der Herr Sozialminister bei einem Treffen anlässlich einer Fraktionsvorstandssitzung der CDU mit der katholischen Kirche eine Auseinandersetzung mit dem Herrn Weihbischof gehabt. Darauf soll Bischof Fürst zu diesen beiden hingelaufen sein und jovial gefragt haben: „Was schimpfen Sie denn so mit meinem Weihbischof?“ Darauf hat der Herr Sozialminister geantwortet: „Was mischen Sie sich ein? Zeugen Sie doch erst einmal selber Kinder.“
Es geht hier nicht um die Frage des Zölibats, es geht nicht um die Frage der Homosexualität, und es geht auch nicht um andere Fragen,
über die man mit Religionsgemeinschaften in der Sache diskutieren kann – auch hart diskutieren kann, Herr Kollege: hart in der Sache, aber nicht hart und beleidigend in der Form. Das geht nicht, Herr Kollege.
Ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen. Sie hätten ihn doch halten können, wenn Sie der Meinung sind, das wäre okay gewesen. Dann hätten Sie ihn doch halten sollen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Wieser CDU: Sie re- gen sich doch auf, Herr Drexler! Der Einzige, der sich aufregt, sind Sie! Sie regen sich doch auf!)
mit der Bitte, sich einzuschalten. Denn der Herr Sozialminister hat sich nicht entschuldigt. Was hätte man denn normalerweise, wenn man auch nur normale Anstandsformen beherrscht, gemacht? Man hätte womöglich noch am selben Abend zum Bischof gesagt: „Das war ein Ausrutscher. Ich entschuldige mich ausdrücklich.“ Man hätte das auch im Juli noch machen können; man hätte es auch im August oder im September machen können; man hätte es aber auch noch im Oktober machen können.
Er hat sich erstmals am 27. Januar entschuldigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und zwar unter massivem Druck der Öffentlichkeit und aus Angst, andernfalls aus dem Ministeramt zu fallen. Was ist das für eine Entschuldigung?
Der Herr Ministerpräsident hat gegenüber der FAZ erklärt, das erste Mal habe sich Herr Renner am 27. Januar beim Bischof entschuldigt. Das steht in der FAZ. Das ist ein wörtliches Zitat.
Wir wollen heute wissen, warum der Ministerpräsident die Situation eigentlich nicht ganz normal entschärft hat – so, wie man so etwas eben entschärft. Er hat es am 11. Oktober erfahren, und er hätte diese Situation doch sehr schnell entschärfen können. Er hätte Herrn Renner sagen können: „Komm, wir gehen zum Bischof und regeln das.“ Das ist nicht passiert. Das ist bis zum 27. Januar nicht passiert. Da muss man sich dann schon fragen, was denn der Ministerpräsident von der ganzen Sache gehalten hat.
Hat er gedacht, das sei unwichtig? Hat er gedacht, das sei nicht notwendig? Oder hat er mit Herrn Renner gesprochen und gesagt: „Mach’s!“, und dieser hat es nicht gemacht? Es wäre doch einmal interessant, zu erfahren, wie das gewesen ist. Hier geht es doch nicht um irgendein Parteiamt. Hier geht es um den Sozialminister des Landes Baden-Württemberg. Im Übrigen war Herr Renner innerhalb von vier Jahren bereits der dritte Sozialminister! So sieht Ihre Sozialpolitik im Übrigen auch aus.
(Beifall bei der SPD – Abg. Fleischer CDU: Mit dieser heuchlerischen Grundeinstellung geht Sie das überhaupt nichts an! – Abg. Wieser CDU: In einer Minute diese dünne Suppe gekocht!)
Der Ministerpräsident hat nichts gemacht. – Herr Kollege Wieser, als ich die Zeitung las, habe ich erfahren, dass Sie vor sieben Monaten bei einem Treffen dabei gewesen seien, bei dem das ausgeräumt worden sei. Das war ein wörtliches Zitat von Ihnen.
(Abg. Wieser CDU: Er hat es ausgeräumt! Nur ha- ben Sie es nicht kapiert! Sie reden nicht mit dem Bischof! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
Da waren Sie bei diesem Treffen dabei. Ein solches Treffen mit dem Bischof und Herrn Renner hat bisher niemand bestätigt. Mit wem Sie zusammengesessen sind, weiß ich nicht, aber nicht mit den beiden.
Jetzt zur nächsten Situation. Wenn man sich bis zum Januar nicht entschuldigt – – Das kann man ja machen oder nicht, oder man kann sagen, das war nicht wichtig; aber dann muss man dazu stehen. Am vergangenen Mittwoch war der Herr Ministerpräsident noch der Auffassung, das sei nicht wichtig, das habe sich erledigt und man brauche nichts zu machen. Drei Tage später auf dem Parteitag hat er gesagt, Minister Renner habe zurücktreten müssen. Was ist denn da passiert? Es geht doch hier um den Sozialminister, um ein Ministeramt. Was ist denn zwischen Mittwoch und Samstag passiert, dass er am Mittwoch noch zur Auffassung kam, Renner müsse nicht zurücktreten, und dies am Samstag dann doch für notwendig hielt? Vielleicht kann man das noch erfahren.
Das nächste, was mir bei dieser Inszenierung aufstößt, ist die Frage, wie man eine Entschuldigung vorbringt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was für eine Entschuldigung war denn das? Ist sie unter Druck zustande gekommen? Ist sie aus eigenem Antrieb gekommen, aus eigener Einsicht? Warum ist denn die Entschuldigung gekommen? Ist sie gekommen, weil man zum Beispiel sonst aus der Regierung herausfliegt?
Jetzt kommt’s: Man hat eine Entschuldigung inszeniert. Man hat die Presse auf 17:30 Uhr bestellt. Man ist mit öffentlichem Tamtam zum Bischof gegangen und hat dann die Entschuldigung vorgetragen. Was ist denn diese Entschuldigung wert? Und dass sich der Bischof dann nicht hinstellt und ein gemeinsames Bild machen lässt – er in der Mitte, rechts der Ministerpräsident und links Herr Renner –, war doch wohl klar. So wollte sich der Bischof nicht vom Staatsministerium instrumentalisieren lassen. Dass er das nicht gemacht hat, ehrt ihn. Ansonsten hat er die Entschuldigung angenommen. Aber das ist doch nicht sein Fehler gewesen. Es war doch ausschließlich der Fehler des Ministerpräsidenten, das auf diese Art und Weise gemacht zu haben.
Im Übrigen: Wenn der Herr Ministerpräsident der Auffassung ist, man hätte den Minister halten sollen, hätte er dies tun müssen. Wäre er der Auffassung gewesen, der Minister solle gehen, hätte er auch dies entsprechend umsetzen müssen. Er hat das Ganze in einem Maße inszeniert, das man im Grunde nicht zulassen kann.
Der Fall Renner ist ja kein Einzelfall gewesen. Seit 2001 ist Minister Renner einschließlich des ehemaligen Ministerpräsidenten Teufel das achte – die Landesregierung hat elf Mitglieder – Mitglied der Landesregierung, das nicht mehr im Amt ist.