Die bisherige Auffassung war, dass es nur durch eine Änderung des § 331 des Strafgesetzbuchs gelingen würde, den kommunalen Wahlbeamten Rechtssicherheit zu verschaffen. Aber da eine bundesrechtliche Lösung nicht in Sicht ist, das Problem jedoch dringend einer Lösung bedarf, war es natürlich nahe liegend und richtig, heute den Versuch einer landesrechtlichen Regelung zu wagen. Baden-Württemberg betritt damit Neuland. Bisher gibt es eine vergleichbare Regelung nur für die Einwerbung von Drittmitteln für die Forschung im Hochschulbereich.
Ich will an dieser Stelle eines ganz klarstellen, meine Damen und Herren: Es gibt keine Möglichkeit, für die Annahme von Spenden gewissermaßen einen Freibrief auszustellen. Der Bundesgesetzgeber wollte auch gerade das „Geneigtmachen“ durch Zuwendungen unterbinden, weil diese so genannte Landschaftspflege zu Recht als Einfallstor und Wegbereiter von Korruption gilt.
Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Innenministeriums hat in den vergangenen Monaten geprüft, ob es eine Regelung geben könnte, die dem Hochschulrecht vergleichbar wäre. Dieser Weg hat sich jetzt in der Tat als gangbar erwiesen. Das Ergebnis der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe ist in den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen.
Die vorgeschlagene Regelung kann eines: Sie gibt eindeutige Hinweise, wie die Bürgermeister vermeiden können, sich bei der Annahme von Spenden strafbar zu machen. Das wirksamste Mittel – Herr Kollege Heinz hat dies gesagt –, jeden Anschein unkorrekten Verhaltens zu vermeiden, ist größtmögliche Transparenz. Zentraler Punkt dieses Gesetz
entwurfs ist es deshalb, dass der Gemeinderat in Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen über die Annahme der Zuwendung entscheidet. Dies hat, um dem Kerngedanken größtmöglicher Durchschaubarkeit zu genügen, grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu geschehen. Dem Gemeinderat wird in einer Sitzung der Sachverhalt offen gelegt, und dies ist entscheidend für den Erfolg einer kommunalrechtlichen Regelung, die mehr Rechtssicherheit für die Bürgermeister zum Ziel hat.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass ein Spender nicht genannt werden will. Das haben verschiedene Kollegen vorhin auch schon gesagt. Wenn er es dann nicht vorzieht, der Gemeinde eine anonyme Spende zukommen zu lassen, soll er die Möglichkeit haben, ungenannt zu bleiben. In öffentlicher Sitzung sollen dann zwar Betrag und Zweck der Spende genannt werden, der Name des Spenders jedoch nur in nichtöffentlicher Sitzung. Dafür gibt es viele Gründe, und es gibt auch viele konkrete Beispiele aus der Vergangenheit, in denen Spender, da diese Anonymität nicht hätte gewahrt werden können, eben nicht gespendet haben.
Wichtig ist also, die Transparenz vor allem durch Maßnahmen innerhalb der Gemeinde zu wahren. Eine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wäre zu bürokratisch gewesen
und würde auch dem Gesichtspunkt nicht Rechnung tragen, dass kommunale Selbstverwaltung eben auch bedeutet, die damit verbundene Verantwortung selbst zu tragen.
Ein der Rechtsaufsichtsbehörde jährlich vorzulegender Bericht, der bei vorliegenden entsprechenden Anhaltspunkten die Möglichkeit des Einschreitens und der Korrektur bietet, rundet die Transparenz des Verfahrens sozusagen letztlich noch ab.
Ein zweiter zentraler Punkt, auf den ich ganz kurz noch eingehen möchte, ist die Konzentration der Zuständigkeiten für den Umgang mit Spenden und anderen Zuwendungen bei den verantwortlichen Organen der Gemeinde, also letztlich beim demokratisch gewählten Gemeinderat. Ein Einwerben und Annehmen von Spenden und Zuwendungen soll aus den Amtsstuben herausgeholt werden. Im Alltag der Amtsgeschäfte soll erst gar nicht der Eindruck der Nähe oder des Zusammenhangs von Zuwendungen und der Führung der Amtsgeschäfte entstehen können. Damit schützen wir nicht zuletzt auch die betroffenen Bediensteten der Gemeinde.
Ich bin optimistisch, dass wir durch die vorgelegte landesrechtliche Regelung die strafrechtlichen Risiken bei der Annahme von Zuwendungen für kommunale Amtsträger, vor allem für die Bürgermeister, ganz entscheidend verringern. Wenn ein Bürgermeister seine Amtsgeschäfte korrekt führt und das vorgesehene Verfahren einhält, dann kann er nun auch getrost Spenden und andere Zuwendungen zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben – darum geht es ja –, insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich, entgegennehmen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die signalisierte breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir Neuland betreten und dass es eine schwierige rechtliche Abwägung war, ob wir unseren Kommunen mit einer landesgesetzlichen Regelung helfen können. Aber wir gehen diesen Weg, weil wir keinen anderen sehen, und ich hoffe, er wird im Sinne einer Kultur des Spendens und Sponsorings, einer Kultur, die für unsere Gemeinden in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird, erfolgreich sein.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Sie stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu. – Es ist so beschlossen.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viele prominente FDP-Politiker haben sich in bewundernswerter Weise für den Wegfall von Subventionen eingesetzt. Ich möchte einige Zitate nennen. Dieter Kleinmann zum Beispiel:
Deshalb ist es unabdingbar, dass neben weiteren Einsparungen mit einem Subventionsabbau ein entscheidender Schritt in Richtung Nettonullverschuldung vollzogen wird.
Die in Baden-Württemberg mit der CDU regierenden Liberalen fordern einen radikalen Umbau, mittelfristig sogar den Wegfall aller staatlichen Subventionen an Betriebe und Private.
Angesichts der bevorstehenden Haushaltsberatungen warnte Pfister davor, das Saatgut im Bereich Bildung und Forschung zu vervespern. Stattdessen müssten unnötige Subventionen zurückgefahren werden.
Allerdings setzt dies den klaren politischen Willen voraus, Subventionen weitestgehend abzubauen und Staatsausgaben zurückzufahren.
Jetzt hat endlich auch die große Koalition in Berlin erkannt, dass es unabdingbar ist, die Eigenheimzulage zur Sanierung des Haushalts zu streichen.
Die FDP lehnt die Mehrwertsteuererhöhung ab mit der Begründung, man brauche sie nicht, den Haushalt könne man auch durch den Abbau von Subventionen in Ordnung bringen.
Und was tun die Liberalen hier im Land? Sie wollen die Abschaffung der Eigenheimzulage verhindern und zwingen die Union über den Koalitionsvertrag, sich bei der betreffenden Abstimmung im Bundesrat zu enthalten. Wenn das alle Ihre Kollegen machen, dann kommt keine Mehrheit für die Abschaffung der Eigenheimzulage zustande. Das führt zu riesigen Ausfällen auch in unserem Haushalt. Sie haben natürlich keine Deckungsvorschläge dafür, das heißt, Sie handeln ganz offenkundig entgegen Ihren eigenen Aussagen, die Sie hier seit Jahren machen.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Quatsch! – Abg. Zeller SPD: Typisch FDP! – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Wie sehen die Büsche der Klientel aus?)
Wir können die CDU nur noch einmal auffordern, sich das nicht bieten zu lassen, nicht einzuknicken und sich bei einem so wichtigen Thema, bei dem es um die Glaubwürdigkeit der Politik geht – den Leuten werden schwere Einschnitte zugemutet, weil wir die Mittel für die Haushaltssanierung brauchen –, bei der größten Subvention, die wir im Bundeshaushalt haben, im Bundesrat nicht einfach der Stimme zu enthalten.
Wir haben schon immer gesagt: Die Eigenheimzulage löst überwiegend reine Mitnahmeeffekte aus. Sie hat nicht zur Folge, dass Wohneigentum für die, die es sich sonst nicht leisten könnten, gefördert wird. Die können es sich mit und