sollen ein weiterer wichtiger Baustein einer wirklichen Wettbewerbsfähigkeit und einer Verbesserung der internationalen Position unserer Hochschulen sein.
Wir haben festgelegt, dass der Staatszuschuss nicht abgesenkt wird. Der Staatszuschuss beträgt derzeit 2 Milliarden €. Das ist die erste Säule unserer Hochschulfinanzierung.
Die zweite Säule bildet das Element der Studiengebühren mit Einnahmen von etwa 180 Millionen € netto. Aber wir wollen eine systematische Verbesserung der Finanzierung. Deshalb haben wir die Exzellenzinitiative und hat die amtierende Bundesregierung über Ministerin Schavan im Bund eine ähnliche Initiative zur Vollkostenfinanzierung der Forschung, aller Forschungsmittel des Staates gestartet. Wenn diese Vollfinanzierung der Forschungsmittel kommt – etwa mit einem Anteil von 30 bis 40 % –, werden nicht nur 180 Millionen € an zusätzlichen Einnahmen aus Studiengebühren, sondern wird zusätzlich eine in etwa gleiche Summe aus Forschungsmitteln an die Hochschulen fließen – zu den 500 Millionen €, die sie ohnehin schon einnehmen.
Wir werden also – zusätzlich zu der staatlichen Finanzierung von etwa 2 Milliarden € – aus der Vollkostenfinanzierung der Drittmittel, aus der Exzellenzinitiative und aus
Studiengebühren etwa eine weitere Milliarde Euro für unsere Hochschulen einnehmen. Dies ist unser Ziel – nicht irgendwelche Absenkungen.
Außerdem sind, wie international üblich, die Hochschulleitungen gefordert, dies mit einem größeren Engagement für Fundraising, mit einem größeren Engagement für ihre Alumni, dass sie später für ihre Hochschulen auch spenden, und mit einem größeren Engagement für Public Private Partnership zu begleiten. Dies muss dann die Finanzierung ergänzen, sodass wir dann im Mittel praktisch eine Finanzierung unserer Hochschulen haben, wie das für die ETH Zürich oder für die „Oxbridges“ dieser Welt gilt.
Wir werden dann ein Finanzierungsniveau erreichen, wie es die international wettbewerbsfähigsten Hochschulen dieser Welt haben. Damit werden wir in der Finanzierung unseren Studierenden ein Niveau der Lehre und unseren Forschenden ein Niveau der Forschung bieten können, dass unser Land international mithalten kann.
Denn das ist die Voraussetzung, dass wir bei den Arbeitsplätzen, mit der Wirtschaft und dem Dienstleistungssektor dieses Landes mithalten können.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auf einige der sachlichen Argumente meiner Vorrednerinnen der Fraktionen eingehen, die dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wollen.
den Herr Rittberger, ein Politologe aus Tübingen, aufgebracht hat: Wir hatten diesen Gedanken schon Monate früher. Denn wir haben die Frage, ob das Studiengebührenmodell von Baden-Württemberg dem entsprechenden internationalen Pakt entspricht oder widerspricht, bereits vor Monaten gutachterlich eingehend prüfen lassen,
und zwar durch Professor Riedel, der ein ausgezeichneter Völkerrechtsexperte ist und der die Bundesrepublik Deutschland in dem entsprechenden Kontrollorgan in der UNO vertritt.
Er ist Jurist. Herr Rittberger ist eben kein Jurist. Da gibt es gewisse Kompetenzunterschiede. Professor Riedel hat ausgeführt, dass das Studiengebührengesetz so, wie es in Baden-Württemberg vorliegt, diesem Pakt nicht widerspricht.
(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Das ist wieder das übliche Problem: Zwei Juristen, drei Meinun- gen!)
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf der Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD – Abg. Theurer FDP/DVP: Der Herr Rittber- ger ist kein Jurist! – Abg. Mappus CDU: Der ist nur Erfahrungsjurist!)
Danke. – Außerdem darf ich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht das Studiengebührenverbot für verfassungswidrig und damit die Einführung von Studiengebühren für verfassungskonform erklärt hat.
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Nein, nein, nein! Jetzt verdrehen Sie das Recht! – Abg. Regina Schmidt- Kühner SPD: Sie sind ja auch Gebrauchsjurist!)
Aber Sie können dem Bundesverfassungsgericht zutrauen, dass das Bundesverfassungsgericht in Kenntnis des Völkerrechts war
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Deshalb gibt es die Rüge aus der Kommission! Ich habe sie hier schriftlich! – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Seimetz: Der Mangel des Bundesverfassungsgerichts ist, dass es sich nicht bei Frau Bregenzer erkundigt hat! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Herr Minister, ich habe es hier schriftlich! Sie können es gern lesen! – Unru- he)
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Vielleicht können Sie es nicht lesen, weil es in Englisch ist! – Zuruf des Abg. Seimetz CDU)
Ich biete Ihnen gern an, dass ich mich auf Englisch mit Ihnen unterhalte. Dann werden wir uns vielleicht sogar besser verstehen als auf Hochdeutsch.
Ein wichtiger Punkt, der angesprochen worden ist und den ich auch in meiner letzten Rede angesprochen habe, ist das Monitoring. Ich habe zugesagt, dass unser Ministerium einen Beirat einrichten wird, der die Folgen der Einführung dieses Studiengebührenmodells beobachten wird, der ein Monitoring durchführen wird. Selbstverständlich werden
wir die Ergebnisse auch den entsprechenden Gremien des Landtags und dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Verfügung stellen. Das ist völlig selbstverständlich.
Ich habe auch zugesagt, dass wir darin natürlich auch Mitglieder von ASten aufnehmen, nämlich Personen, von denen wir wissen, dass sie diesem Gebührenmodell kritisch gegenüberstehen. Das ist doch völlig selbstverständlich. Das haben wir auch bei der Erarbeitung des Studiengebührengesetzes gemacht. Dazu brauchen wir kein Gesetz. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir eine Gesetzesfolgenabschätzung machen. Das gehört sich so, wenn ein Haus so etwas einbringt und durchführt, was eine Neuerung ist.
Wir machen das. Frau Bauer, ich muss mich nicht erst von einem Gesetz zwingen lassen, etwas Vernünftiges zu tun.
Noch einmal zum Fonds: Ich bin Ihnen dankbar, Frau Bauer, dass Sie deutlich gemacht haben, wie notwendig dieser Fonds ist, und auch deutlich gemacht haben, dass diejenigen, die gegen diesen Fonds Klagen androhen, entweder nicht verstanden haben, worum es geht, oder aber meinen, die beste Studiengebühr sei diejenige, die zu 100 % ohne Ausnahme an die Hochschulen fließt. Die Notwendigkeit der Sozialverträglichkeit der Studiengebühr bedeutet eben, dass es einen Unterschied zwischen brutto und netto gibt.
Dieser Fonds als Solidarfonds ist wichtig, weil die Risiken der Hochschularten sehr unterschiedlich sind. Deshalb haben wir daran festgehalten. Er ist aber auch ein notwendiger Bestandteil, weil die Studierenden, die einen Kredit aufnehmen, ohne einen solchen Fonds das Risiko des eigenen Ausfalls tragen müssten, das sie nach unserem Modell nicht tragen. Wer das nicht sieht und gegen den Fonds ist, der hat überhaupt nicht begriffen, wie dieses Modell funktioniert.