bis hin zur Änderung des Finanzausgleichs. Aber wir wollen die Bedarfsplanung der Gemeinden nicht aushöhlen. Wir können nicht auf der einen Seite den Kommunen die Bedarfsplanung übertragen und diese Bedarfsplanung auf der anderen Seite durch eine andere Gesetzgebung wieder völlig aushöhlen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen Kompromiss zwischen diesen beiden Polen gefunden haben, der sich in der Praxis bewähren wird. Ich kann Ihnen zusagen: Wir werden das beobachten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Sie stimmen der Überweisung aller drei Initiativen an den Sozialausschuss zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes – Drucksache 13/4815
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, nach der Begründung durch die Regierung keine Aussprache zu führen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Organspende geht jeden von uns an. Es lässt sich nur schwer in Worte fassen, was die unmittelbar Berührten, also die Menschen, die auf Organe warten, und die Angehörigen der Verstorbenen, ertragen müssen. Lassen Sie mich dennoch die Situation im Organspendebereich mit einigen wenigen Zahlen darstellen.
In Deutschland stehen rund 12 000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Jahr 2004 haben zum Beispiel 9 270 Menschen auf eine Niere gewartet. Jedoch konnten nur 2 478 Nieren transplantiert werden. Das ist noch nicht einmal ein Drittel. Daran können Sie ermessen, dass die zahlenmäßige Differenz zwischen dem Bedarf und den gespendeten Organen zu groß ist.
Wenn man im internationalen Vergleich die Organspenderaten betrachtet, stellt man fest, dass Deutschland auf einem der letzten Plätze liegt. National gesehen befindet sich Baden-Württemberg auf dem vorletzten Rang. Das heißt, es gibt in dieser Hinsicht bessere Bundesländer.
Dieses Ergebnis muss gerade bei schwierigen Rahmenbedingungen – Baden-Württemberg als Flächenland verfügt über viele kleine Krankenhäuser – unbedingt verbessert werden. Eine Verbesserung könnte meiner Meinung nach erfolgen, wenn die Krankenhäuser ihrer gesetzlichen Pflicht, potenzielle Spender zu melden, verstärkt nachkommen. Bisher haben die Appelle aber nichts genutzt. So kommen in Baden-Württemberg nur 40 % der Krankenhäuser ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach. Dies halte ich nicht für akzeptabel.
Wesentlicher Bestandteil des heute vorliegenden Gesetzentwurfs ist deshalb die Bestellung eines Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern mit Intensivtherapiebetten. Der Transplantationsbeauftragte soll verschiedene Aufgaben erhalten: Er soll zum einen auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung der Krankenhäuser nach dem Transplantationsgesetz hinwirken. Seine Aufgabe soll aber auch sein, das ärztliche und das pflegerische Personal für die Belange der Organspende weiter zu sensibilisieren. Er wird die Verantwortlichkeiten und die organisatorischen Maßnahmen im Falle der Organspende festlegen, und er wird die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses zum Thema Organspende koordinieren.
Viele andere Bundesländer haben bereits seit einiger Zeit die Bestellung von Transplantationsbeauftragten gesetzlich festgelegt. Die Einführung eines solchen Beauftragten bietet sicher keine Garantie für höhere Organspendezahlen. Erfahrungen in Bayern aber haben gezeigt, dass seit der Einführung von Transplantationsbeauftragten im Jahr 1999 die Spendenzahl immerhin um 15 % gestiegen ist. Ich verbinde deshalb mit dem Gesetz die Hoffnung, denselben Erfolg auch in Baden-Württemberg zu erzielen.
Wichtig wird es vor allem sein, den Motivationsschub, der mit der Einführung des Transplantationsbeauftragten verbunden ist, mit weiteren Aktionen aufrechtzuerhalten. Der Transplantationsbeauftragte soll innerhalb des Krankenhauses ein ständiger Multiplikator für das Thema Organspende werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass natürlich immer, wenn man etwas mit gesetzlichem Zwang belegt, Widerspruch kommt. Natürlich sagen auch die Krankenhäuser, zusätzlicher Aufwand sei notwendig. Dieser Einwand ist zum Teil auch berechtigt. Fest steht, dass das Transplantationsgesetz die Aufgaben der Krankenhäuser im Bereich der Organspende schon jetzt regelt. Die Aufgaben des einzuführenden Transplantationsbeauftragten halten sich deshalb in einem überschaubaren Rahmen.
Um die Organspendezahlen zu verbessern, müssen nun auch innerhalb der Krankenhäuser alle Möglichkeiten zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes genutzt werden.
Natürlich entstehen durch die Einführung des Transplantationsbeauftragten auch Kosten. Diese müssen von den Krankenkassen getragen werden, weil es Kosten der Krankenversorgung sind. Ich bin sicher, dass die Selbstverwaltungsgremien hier zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Die gesetzliche Einführung von Transplantationsbeauftragten kann nach meiner Meinung nur ein Baustein zur Verbesserung der Organspendesituation sein. Selbstverständlich sind Schulung und Fortbildung der Ärzte eine Daueraufgabe der Beteiligten. Daneben ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass wir für das Thema Transplantation werben. Es ist ein wichtiges, ein gutes Thema. Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Transplantation auch für die Angehörigen immer eine schwierige Situation darstellt. Aber wenn jeder von uns mit gutem Beispiel vorangeht, wenn wir dafür werben, sich Organspendeausweise ausstellen zu lassen, dann
glaube ich, dass wir für viele, die ein Organ bekommen, ein besseres Leben schaffen können und für viele auch lebenserhaltend ein neues Organ zur Verfügung stellen können. Denn jeder von uns kann schon morgen auf eine Organspende angewiesen sein. Darum sollten wir dafür werben, dass sich auch jeder damit auseinander setzt und sich möglichst einen Organspendeausweis zulegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne freue ich mich über die große Unterstützung. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf baldmöglichst und einvernehmlich umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, es erfolgt keine Aussprache. – Sie stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung von § 140 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 13/4798
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, auch hierzu auf eine Aussprache zu verzichten.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Baden-Württemberg (Informa- tionsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg – IFG B-W) – Drucksache 13/4785
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst nach § 38 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung darum bitten – –
Da kommt er schon. Das heißt, ich kann auf meinen Antrag verzichten und tatsächlich gleich zur Sache kommen. Ich wollte gerade darum bitten, den zuständigen Minister herbeizurufen.
Ich komme zum Thema „Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg“. Wissen ist Macht, und Wissen teilen heißt auch Macht teilen oder zumindest kontrollierbar machen. Das ist der Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf.