Wenn man jetzt von den Kosten eines Regelkindergartens von 100 000 € im Jahr ausgeht, davon den Zuschuss von 31,5 %, ca. 32 000 € im Jahr, und die Elterngebühren, ungefähr 16 000 € im Jahr, abzieht, dann bleibt pro Jahr ein ungedeckter Zuschussbedarf von ca. 50 000 € übrig.
Die Elterngebühren betragen im Schnitt ca. 60 €, und zwar bei Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet wie bei anderen Einrichtungen auch. Wenn jetzt die Pauschale von 70 € draufkommt, dann sind wir bei – 70 plus 60 – 130 €. Das heißt, es fehlen noch 70 €. Diese 70 € müssen die Eltern dann zusätzlich übernehmen. Dadurch verdoppelt sich der Elternbeitrag. Ich glaube nicht, dass es für viele Eltern attraktiv sein wird, ihre Kinder in eine solche Einrichtung zu schicken.
Es ist auch nicht so, wie Sie vorhin gesagt haben. Es ist, glaube ich, nach wie vor ein Märchen, dass es eher wohlhabende Eltern seien, die ihre Kinder in Einrichtungen mit besonderem pädagogischem Konzept – seien es Waldorfkindergärten oder Waldkindergärten oder sonst was – schicken, sondern das sind ganz normale Eltern mit einem ganz normalen Geldbeutel.
Doch. Es geht darum, Kollege Noll, dass mit dem Gesetzentwurf die finanzielle Situation der gemeindeübergreifenden Einrichtungen nicht verbessert wird. Wenn sich die Kindergartengebühren für die Eltern dann verdoppeln oder gar verdreifachen, kann sich das einfach niemand mehr leisten.
Dieser Gesetzentwurf löst in der Tat die bestehenden Probleme nicht. Er ist viel zu kurz gesprungen. Das habe ich in der Vergangenheit auch schon gesagt.
Die Bezuschussung der freien Träger muss unserer Auffassung nach ganz klar im Gesetz geregelt werden, wie es unser Gesetzentwurf, den wir hier ja vor einigen Wochen vorgestellt haben, vorsieht. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum gerade Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet in einer Rechtsverordnung geregelt werden sollen.
Es gibt keine Erklärung dafür, warum diese eine geringere Rechtsstellung erhalten sollen. – Es geht ja eben um die Beträge.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Da hat man sich doch im April dieses Jahres geeinigt! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Herr Noll, hören Sie halt zu!)
Vielleicht wäre es doch vernünftiger gewesen, den Gesetzentwurf einzubringen, der im Kultusministerium vorbereitet worden ist und bei dem noch vorgesehen war, dass die Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den interkommunalen Finanzausgleich verantwortlich sind. Das ist eigentlich das, was wir die letzten – –
Kollege Noll, Sie sagen so stolz: „Das waren wir.“ Aber warum haben Sie das dann nicht durchgesetzt? Was haben Sie dann in der Regierung überhaupt zu melden?
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Man muss Kompromis- se finden! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist der Unterschied zwischen Regierung und Opposition, Frau Kollegin!)
Das wäre vom Prinzip her der bessere Schritt, wenn die Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den interkommunalen Finanzausgleich verantwortlich wären.
Ihr Gesetzentwurf springt zu kurz. Er erfüllt nicht, was Sie im Vorfeld versprochen haben. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.
(Beifall bei den Grünen, den Abg. Marianne Won- nay und Ruth Weckenmann SPD sowie der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur noch einmal deutlich machen: Wenn sich alle Gemeinden und alle Bürgermeister an das gehalten hätten, was zwischen Kirchen, DPWV und kommunalen Landesverbänden freiwillig vereinbart wurde, dann würden wir über dieses Thema jetzt nicht diskutieren, weil es freiwillig geregelt wäre. Und jetzt machen wir nichts anderes – –
(Abg. Christine Rudolf SPD: Geregelt ist es ja ge- rade nicht! – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜ- NE)
Jetzt wird es möglicherweise irgendwann zu einem Streit kommen über das, was im Bundesgesetz steht, nämlich dass für die Aufnahme gemeindefremder Kinder ein angemessener Kostenausgleich sicherzustellen ist.
Wir gehen davon aus, ich gehe davon aus – und so ist es auch mit der kommunalen Seite besprochen –, dass es ein angemessener Kostenausgleich ist. Es sind ja nicht nur freie Träger, sondern auch kirchliche Einrichtungen oder Betriebskindergärten betroffen. Hier wird es durchaus Diskussionsbedarf geben.
Liebe Kolleginnen von Grün und Rot, wenn Sie bis zur Beratung der Initiativen im Sozialausschuss oder bis zur zweiten Lesung andere Kostensätze bzw. Festbeträge bei Verhandlungen mit der kommunalen Seite erreichen, habe ich überhaupt nichts dagegen, wenn man höhere Beträge in die Rechtsverordnung schreibt.
Also, da wünsche ich Ihnen einmal viel Erfolg. Versuchen Sie es einfach. Wir sind gerne dazu bereit.
(Abg. Christine Rudolf SPD: Kein Beifall! – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Herr Haas, da konnten nicht einmal Ihre Leute klatschen!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind schon ein gutes Stück weiter. Der Zuständigkeitsbereich meines Ressorts umfasst ja auch die Betreuung der Kinder zwischen null und drei Jahren. Ich denke, wir können schon sehen, dass wir mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen, von altersgemischten Gruppen und der Tagespflege gefunden haben. Dass der Ausbau notwendig ist, ist unbestritten. Ich glaube, auch da zeigt sich das Kinderland Baden-Württemberg mit seinem Paradigmenwechsel, der in den letzten Monaten stattgefunden hat.
Der Ministerpräsident hat deshalb mit den kommunalen Landesverbänden am 4. November dieses Jahres eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Darin haben Land und Kommunen die Aufgabenverteilung und die Inhalte des Ausbaus von Bildung und Betreuung im vorschulischen und im schulischen Bereich vereinbart. Die Kommunen haben ihre Verantwortung für den Ausbau der Kleinkindbetreuung bekräftigt. Das Land hat seine Bereitschaft erklärt, die bisherige Mitfinanzierung bei den Kinderkrippen und der Tagespflege fortzuführen. Das war auch nicht selbstverständlich, weil man lange darüber geredet hat: „Macht ihr einen Bereich ganz komplett?“ Aber ich glaube, es ist gut und wichtig, dass wir zu dieser Verantwortung stehen.
Dies spiegelt der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wider. Er unterstreicht einerseits in § 3 Abs. 1 des Kindergartengesetzes die Verantwortung der Gemeinden für die Durchführung von Aufgaben in der
Kleinkindbetreuung. Andererseits verweist er in § 9 auf die vom Land hierfür zur Verfügung gestellte Förderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf dient darüber hinaus der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sowie des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe – also TAG und KICK. Dabei geht es – das wird zuweilen verkannt – nicht nur um den rein quantitativen Ausbau; es geht auch um die qualitative Weiterentwicklung der Betreuungsangebote. Es geht nicht nur um zusätzliche Betreuungsplätze, sondern auch um die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen. Sie muss im Interesse der Kinder gefördert und weiterentwickelt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum quantitativen Ausbau: Erfreulicherweise hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der von der alten Bundesregierung ursprünglich verfolgte Ansatz verfehlt war, denn die Orientierung an einer einheitlichen Bedarfsquote von 20 % wäre sicherlich der falsche Weg.
Der Bedarf im ländlichen Raum darf eben nicht mit dem Bedarf in Ballungsgebieten gleichgesetzt werden.