Protocol of the Session on November 30, 2005

Es ist doch klar, dass hier nicht derjenige im Vorteil sein soll, der besser subventioniert ist, sondern dass der im Vorteil sein soll, der besser arbeitet. Wir brauchen gleiche Bedingungen zwischen den badischen Landwirten und den Schweizer Landwirten. Die badischen Landwirte hatten doch bisher keine Chance, hier noch Land zu kaufen, weil eben die Schweizer Bauern besser subventioniert sind. Sie waren ferner benachteiligt, weil in der Schweiz höhere Preise erzielt werden können. Es mussten nicht einmal – darauf hat der Herr Minister hingewiesen – mehr Zölle gezahlt werden. Deswegen gab es Vorteile für die Schweizer Landwirte. Wir hoffen, dass wir mit der Öffnungsklausel diese Vorteile wieder in den Griff bekommen und dass sich die

ganze Szenerie dann wieder beruhigt. Aber hören wir auf, jetzt zu streiten, wie das einmal war und was da war! Wichtig ist, dass wir jetzt eine Lösung gefunden haben.

(Abg. Dr. Schüle CDU: Quatsch!)

Daran hat die rot-grüne Bundesregierung entscheidend mitgewirkt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Alfred Winkler SPD: Wer denn sonst? – Abg. Dr. Schüle CDU: Magerer Beifall! – Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Ich schlage Überweisung an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft vor. – Sie stimmen zu. Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – Drucksache 13/4732

b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – Drucksache 13/4486

c) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – Drucksache 13/4528

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 13/4836

Berichterstatter: Abg. Dr. Klunzinger

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, keine Aussprache zu führen. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g.

Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/4732, abstimmen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst schlägt Ihnen in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, Drucksache 13/4836, vor, diesem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Da der Gesetzentwurf nur aus zwei Artikeln besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache13/4732 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Gegenstimme ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 30. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einer Gegenstimme wurde dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen jetzt zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4486. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst schlägt Ihnen in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung, Drucksache 13/4836, vor, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Kann ich den Gesetzentwurf ebenfalls im Ganzen zur Abstimmung stellen? – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4486, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! –

(Abg. Capezzuto SPD: Abzählen!)

Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

(Widerspruch bei der SPD)

Wir haben noch abzustimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4528. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen in Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung, Drucksache 13/4836, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Kann ich diesen Gesetzentwurf ebenfalls im Ganzen zur Abstimmung stellen? – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4528, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wir haben noch abzustimmen über die Ziffern 4, 5 und 6 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 13/4836. – Sie stimmen den Ziffern 4, 5 und 6 der Beschlussempfehlung zu.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 13/4716

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/4845

Berichterstatter: Abg. Rüeck

Die Fraktionen sind übereingekommen, auch hierüber keine Aussprache zu führen. Wir kommen deshalb unmittelbar zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/4845. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

(Unruhe)

Ich rufe auf

Artikel 1

und dazu den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4878-1. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfs. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 30. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“. – Sie stimmen der Überschrift zu.